ZitatOriginal geschrieben von Elf99
Und nochmal meine Frage an die ganzen aufgeregten O2-Basher:
Behielt sich O2 (etwa in dem genannten Fall des Threaderstellers) in den AGBs vor, die Gebühren für einen Tarifwechsel nach Belieben jederzeit zu ändern?
Bin selber zwar überhaupt nicht aufgeregt, aber antworte trotzdem mal.
O2 hat sich, zumindest in meinem Fall Nichts dergleichen vorbehalten. Zumindest nicht in den für mich geltenden AGB. In den heimlich geänderten und mir untergeschobenen (aber selbstverständlich völlig irrelevanten) AGB steht der Nebenleistungspassus schon drin.
Ob der Nebenleistungspassus (der wie gesagt für mich sowieso nicht gilt) in den AGB generell ungültig ist, ist Ansichtssache.
O2 ist auch der Auffassung sie hätten sich die 0180er-Erhöhung vorbehalten.
In dem hier im Thread beschriebenen Fall, dass O2 nach Beauftragung des Wechsels zu alten Preisen den Preis versechsfacht ohne den Kunden darüber zu informieren und anschließend den erhöhten Preis tatsächlich abbucht hilft auch die wohlwollenste Sichtweise Nichts.