Re: Verwarnung wegen zu schnellem Fahrens und Zeugnisaussageverweigerungsrecht
ZitatOriginal geschrieben von katinkamaus
Das Foto ist auch dabei
Gut - ne? So sparen die eine Menge Zeit, die Dich sonst den drei Monaten näher bringt.
ZitatJetzt habe ich ja das Recht zur Verweigerung der Aussage.
Nur, wenn ein Familienmitglied gefahren ist. Was die Zahl der Verdächtigen für die Ermittlungen auch einschränkt.
ZitatMuss ich damit rechnen, ein Fahrtenbuch zu führen o.ä.? (Oder mache ich mir viel zu große Sorgen deswegen?)
Wenn Du angibts Du kennst die Person nicht, und die fühlen sich veralbert, könnte dem Richter sowas in den Sinn kommen.
Du mußt garnichts zahlen. Du schreibst auf den Anhörungsbogen, wer gefahren ist, und damit ist die Sache erstmal erledigt für Dich.