Eine CallYa kannst Du schalten. Einen Vertrag nicht.
vodafone Studenten,Schüler Aktion,keine AG,keine GG,LG Chocolate,K1 1€,K610i nur 9 €
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bLaCkFoX: Das mit den Callyas ist so eine Sache. In der Regel registriert vodafone nur 1 Karte pro Kunden. Von daher ist dies eher ausgeschlossen. Vertragspartner für die Lieferung ist die eTrend Vertriebs GmbH.
abcdefghijklmn
Danke für die Beantwortung der FragenMarsu77
Die Geräte können wir wie folgt anbieten:
Blackberry 8800 zu 269,- Euro
Blackberry 8100 zu 199,- Euro
Treo 680 zu 189,- Euro
Treo 650 (nicht mehr verfügbar)
9300i 259,- EuroGrüße
Sebastian
fonland -
K610i
In welcher Farbe bietet ihr eigentlich das K610i an?
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fonland_de:
Jetzt noch die AGBs (auf eBay werden eure z.Zt. überarbeitet und eTrend hat ebenfalls keine) und ich kann bestellen :). Soll ich die 2 Callyas (wenn nur eine durchgeht dann geht nur eine durch, ist dann auch ok) direkt auf der ersten Seite des PDFs vermerken oder über eBay bestellen?
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wie wähle ich denn ein handy aus, was in dem Antrag jetzt nicht im scrolldown-menü vermerkt ist, aber von dir nachträglich auf die erste seite gesetzt worden ist?
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Hallo,
habt Ihr auch das Sony Ericsson V630i im Angebot, und wenn ja zu welchem Preis?
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Warum fragt Ihr nach AGBs? Wenn das Geschäft ohne AGBs zustandekommt, gelten gegenüber dem Händler uneingeschränkt die BGB-Regelungen, und damit ist man als Verbraucher praktisch in jeder Beziehung besser gestellt als mit AGBs, die ja im Grunde nichts anderes sind als eine Anhäufung von Beschneidungen der Rechte der Verbraucher im Rahmen dessen, was das BGB zulässt (wobei oftmals auch mehr beschnitten wird als zulässig, dann sind die Klauseln unwirksam). Aber einen Deal ohne AGBs - was Besseres gibts eigentlich nicht... :top:
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Warum fragt Ihr nach AGBs? Wenn das Geschäft ohne AGBs zustandekommt, gelten gegenüber dem Händler uneingeschränkt die BGB-Regelungen, und damit ist man als Verbraucher praktisch in jeder Beziehung besser gestellt als mit AGBs, die ja im Grunde nichts anderes sind als eine Anhäufung von Beschneidungen der Rechte der Verbraucher im Rahmen dessen, was das BGB zulässt (wobei oftmals auch mehr beschnitten wird als zulässig, dann sind die Klauseln unwirksam). Aber einen Deal ohne AGBs - was Besseres gibts eigentlich nicht... :top:Naja AGB sind bei weitem nicht nur eine "Beshcneidung der Rechte der Verbraucher", vielmher werden dadurch erst Recht viele Rechte geltend gemacht, die dem Käufer zugute kommen!!!
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:confused:
Leider redest Du Unsinn. Ich als Verbraucher habe meine Rechte ja per se, dazu bedarf es keiner AGBs. Und wie bitteschön sollen die AGBs der Gegenseite (also des Verkäufers) meine eigenen Rechte "geltend machen" - das ist ja schon rein sprachlich völliger Unsinn.
Fakt ist: Die Rechte, die man als Verbraucher hat, definieren sich aus dem BGB. AGBs dienen dem Zweck, diese Rechte im Rahmen dessen, was das BGB einem Händler hierzu an Freiheiten einräumt, einzuschränken. Wenn man sich gängige AGBs durchliest, dann findet man darin fast ausschließlich Regelungen, die entweder durch das BGB sowieso vorgegeben sind, oder aber die die Rechte des Verbrauchers in zulässiger (zuweilen aber auch in unzulässiger) Art und Weise einschränken. Umgekehrt fällt mir auf Anhieb keine übliche AGB-Klausel ein, die mir ein in meinem Interesse liegendes Recht einräumen würde, welches ich gemäß BGB nicht sowieso schon hätte.
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