Netzausfall ----> Gutschrift?

  • Hallo an alle! :-) Ich hab mal ne Frage: Kann man vom Netzbetreiber ne Gutschrift von 5 Euro bekommen wenn nahezu den ganzen Tag das Netz (in meinem Falle T-Mobile im Bereich 357XX) ausfällt?
    Danke für Anzworten.


    VLG THALYS

  • nein, in den agb gibts ne floskel, die darauf hinweist, dass du keinen anspruch darauf hast, dass das netz immer funktionstüchtig zur verfügung steht

  • Zitat

    Original geschrieben von maschi_ac
    nein, in den agb gibts ne floskel, die darauf hinweist, dass du keinen anspruch darauf hast, dass das netz immer funktionstüchtig zur verfügung steht


    richtig. Wenn, dann ist es eine Kulanzentscheidung. Bei o2 zum Beispiel ganz und gebe.

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

  • Re: Netzausfall ----> Gutschrift?


    Zitat

    Original geschrieben von THALYS
    ...bekommen wenn nahezu den ganzen Tag das Netz (in meinem Falle T-Mobile im Bereich 357XX) ausfällt?


    Mal ganz kurze eine Frage. Um welchen Ort handelt es sich denn?
    Weil 357xx kommt mir sehr bekannt vor.


    Wohne in Rennerod und bin in Haiger aufgewachsen und bis vor 2 Jahren dort gewohnt. Ich kenne die Netze in der Region sehr gut, vielleicht kann ich dir was dazu sagen.


    Gruß Steven

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Ausfall immernoch ...


    Nun ist schon der 3. Tag seit dem Ausfall... Ist das normal? Kann man für so ne lange Zeit Kulanz erwarten???

  • Ruf doch mal an.
    Denn wenn keiner die Störung bekannt gibt, dann kann es u.u. sehr lange dauern bis es wieder funktioniert =)
    Auch nach 3 Tagen hat man keinen Anspruch auf ein Guthaben oder so.
    Es sei denn, der Berater ist Kulant.

  • Anspruch auf Kulanz wird man wohl eher selten haben, mir stellt sich aber die Frage: Kann solch ein Passus in den AGBs dem Kunden gegenüber immer herangezogen werden, wenn es mal nicht ganz läuft? Nicht wenige zahlen noch Grundgebühren - es wäre doch auch irgendwo ein Punkt im Sinne des Verbraucherschutzes, daß sich der Kunde mal "wehren" kann, oder nicht?


    Niemand verlangt, daß immer alles perfekt läuft, aber die Nachteile dürften doch auch nicht immer nur zu Lasten des Kunden gehen!? Gibt es wirklich keinerlei Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen?

  • Anspruch auf Kulanz sowieso nicht.
    Man muss einfach "Glück" haben und einen Kulanten MA erwischen.
    Der Betreiber findet diese Störungen wohl auch nicht so prickelnd, behebt diese auch so schnell wie es geht.
    Denn ohne Netz verdient auch er nichts...
    Da muss aber schon ganz schön lange das Netz down sein, damit man sich als Kunde dagegen "Wehren" kann.
    Was will man da denn machen? Sich hinter den Bauarbeiter stellen und mit ner Peitsche drohen? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Neikon
    Der Betreiber findet diese Störungen wohl auch nicht so prickelnd, behebt diese auch so schnell wie es geht.
    Denn ohne Netz verdient auch er nichts...


    Klingt logisch, aber dann würde es weit weniger Problemschilderungen geben deswegen, würde es sofort versucht zu meistern und ich kenne diese Probleme nicht nur vom Lesen und als Kunde scheint man hier am kurzen Hebel zu sein - wirklich? Gibt es wirklich keinerlei Mittel?

  • Ich würde erstmal die Hotline anrufen, damit auch überhaupt jemandem die Störung bekannt ist.

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