Urheberrechtsverletzung - Rechtslage?

  • Hallo Leute bzw. Hallo Rechtsexperten!


    Ich hab da mal eine Frage zu der Rechtslage im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.


    Folgende Situation:
    Ein Kollege schliesst dieses Jahr das Gymnasium ab und hat in diesem Jahr auch ein Kunstwerk im Rahmen des Unterrichts fertig gestellt, das mit einer 6 (in der Schweiz die beste Note) bewertet wurde.


    Der Künstler hat da ja ein Urheberrecht auf dieses Kunstwerk, wenn ich das richtig verstehe.


    Das Gymnasium hat jetzt für eine Einladung an ca. 120 Familien (an die Eltern der Schüler im letzten Jahr) ein Foto dieses Kunstwerks als Titelseite verwendet und auf der Rückseite den Künstler namentlich aufgeführt, dazu hin noch einen Titel für das Kunstwerk geschrieben, den der Künstler allerdings nie festgelegt hat, das wurde also vom Gymnasium einfach dazu geschrieben.


    Der Künstler wurde nicht gefragt, ob das Kunstwerk für diese Zwecke verwendet werden darf.


    Wie ist da die Rechtslage?
    Würde es theoretisch eine Möglichkeit geben, gegen das Gymnasium rechtliche Schritte einzuleiten und auf eine Urheberrechtsverletzung zu klagen?


    Grüsse

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Da kriege ich echt die Pimpernellen, wenn ich sowas lese. Ist doch völlig Wurst, wie die Rechtslage ist - erschreckend, was sich einige Leute alles ausdenken. Könnte ja aber durchaus sein, dass die Schule die Rechte hat, wenn es dort im Kunstunterricht erstellt wurde... Wollen wir es einfach mal hoffen!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Mal ins schweizerische Urheberrecht schauen, da steht bestimmt einiges interessantes.


    Pauschal kann man da nichts zu sagen, wenn er z.B. nur eine Vorlage besonders gut abgemalt hat oder nach Vorgaben des Lehrers gemalt hat dann wäre (zumindest nach deutschen Recht) nicht genügend eigene Kreativität in das Bild eingeflossen, so dass er auch nicht das Urheberrecht beanspruchen könnte.


    Ebenso gibt es ein gewisses Maß an "freier Verwendung", ob da jetzt so etwas zugehört müsste man auch im Einzelfall vom Fachman prüfen lassen.


    Insgesamt kein sehr feiner Zug von der Schule, aber will man sich deswegen wirklich streiten?

  • Ich würde mir an der Stelle mal folgende Fragen stellen:
    1. Hat sich die Schule in irgendeiner Form dadurch bereichert? Sind also durch die Verwendung des Bildes irgendwelche Finanziellen Vorteile für die Schule entstanden, die sonst nicht entstanden wären? Ich denke eher nicht.


    2. Hat der Künstler durch die Verwendung irgendwelche Verluste erlitten? Hätte er das Kustwerk also in irgendeiner Form vermarkten können, die jetzt so nicht mehr möglich ist? Glaube ich irgendwie auch nicht.


    Da beides (wahrscheinlich) nicht zutrifft, kommt mir das ganze so vor, als wenn da jemand zum einen sein Ego ein bischen polieren will, und nebenbei mal ein paar Öhre so abstauben will. Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, und ist mir auch egal.
    Aber vielleicht mal über das obengesagte nachdenken...

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Er sollte hierzu wirklich ml kurz uns Schweizer Rechtssystem schauen. Ansonsten sehe ich es nicht ganz so locker:


    Die Schule nutzte ohne sein Einverständniss ein Gemälde für eine "Broschüre". Auch wenn keine finanziellen Bereicherungen für die Schule entstanden ist, so ist jedoch ein "Image-Gewinn" für die Schule möglich (Nach dem Motto: Tolle Schule die solche Bilder hervorbringt, da möchte ich auch hin. Ohne zu wissen dass das gar nicht von der Schule ist). Und das sollte meiner Meinung nach mit dem Urheber zumindest mal abgestimmt sein. Das er nicht erfreut ist darüber kann ich verstehen.

  • Lassen wir mal die Kirche im Dorf, der betroffene Schüler wurde ja namentlich auch erwähnt, geht also was den "Ruhm" angeht nicht ganz leer aus.
    Und da es an Eltern von Schülern geschickt wurde, die eh schon diese Schule besuchen kann man auch davon aussgehen, dass die Schule das nicht als Marketing für sich selbst verwenden wollte um neue Schüler anzulocken.

  • Zur Klarstellung: Natürlich will er die Schule (übrigens ein Wirtschafts & Rechtgymnasium) nicht verklagen!
    Er hat mich lediglich gefragt, wie das da aussieht, und ich konnte ihm so keine Antwort liefern, daher dachte ich, dass ich mal hier frage, da es ja einige kompetente Leute hat. Und es nimmt mich selber auch wunder, wie das aussehen würde :)


    Es handelt sich nicht um etwas abgezeichnetes sondern um irgendwas kreatives im Zusammenhang mit dem Thema Architektur.
    Es ist also, meiner Ansicht nach, genügend bzw. nur eigene Kreativität in das Werk eingeflossen, so dass das Urheberrecht greift.


    Natürlich hat dadurch niemand Verluste erlitten. Was ist aber, wenn der Schüler den "Ruhm" gar nicht will?


    Interessant wäre es eben, wie flashhawk angesprochen hat, zu erfahren ob die Schule Rechte an diesen Werken hat oder nicht.


    Ich hab da mal im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht geschaut:
    Nach Art. 2. wäre dieses Kunstwerk ein schützenswertes Werk.
    Nach Art. 67 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a67.html) wäre die Veröffentlichung also schon eine Verletzung des Urheberrechts, die Änderung des Titels eine weitere Verletzung.


    Sehe ich das richtig?


    Danke :)

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Die Schule muß auf jedenfall verklagt werden. Vielleicht springen noch ein paar Millionen für die Rente raus.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Zitat

    Original geschrieben von rannseier
    Die Schule muß auf jedenfall verklagt werden. Vielleicht springen noch ein paar Millionen für die Rente raus.


    Ich glaub ihr verstehts nicht.
    Anderes beispiel: Ich mach eein Foto mit meiner Kamera. An diesem Foto habe im normalfall ich die Uhrheberrechte. Wenn ich mein Foto woanders sehe entsteht mir kein schaden, auchnicht wenn man name dabeisteht. Ich würde auch nicht klagen. Aber es geht ums Prinzip. Man hat zu fragen (ich würde auch nie nein sagen). Nur es gehört sich so und ich finde es schon ein bischen dreist, ohne einversändnis des "Künstlers" eben ein Bild ugnefragt zu verwenden. Auch wenn ich nicht klagen würde...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!