Hallo Leute bzw. Hallo Rechtsexperten!
Ich hab da mal eine Frage zu der Rechtslage im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.
Folgende Situation:
Ein Kollege schliesst dieses Jahr das Gymnasium ab und hat in diesem Jahr auch ein Kunstwerk im Rahmen des Unterrichts fertig gestellt, das mit einer 6 (in der Schweiz die beste Note) bewertet wurde.
Der Künstler hat da ja ein Urheberrecht auf dieses Kunstwerk, wenn ich das richtig verstehe.
Das Gymnasium hat jetzt für eine Einladung an ca. 120 Familien (an die Eltern der Schüler im letzten Jahr) ein Foto dieses Kunstwerks als Titelseite verwendet und auf der Rückseite den Künstler namentlich aufgeführt, dazu hin noch einen Titel für das Kunstwerk geschrieben, den der Künstler allerdings nie festgelegt hat, das wurde also vom Gymnasium einfach dazu geschrieben.
Der Künstler wurde nicht gefragt, ob das Kunstwerk für diese Zwecke verwendet werden darf.
Wie ist da die Rechtslage?
Würde es theoretisch eine Möglichkeit geben, gegen das Gymnasium rechtliche Schritte einzuleiten und auf eine Urheberrechtsverletzung zu klagen?
Grüsse