Urheberrechtsverletzung - Rechtslage?

  • Du gehörst auch zu denjenigen: Och, der Anbieter hat den Tarif zu meinem Nachteil geändert, ist ja nicht schlimm, ich akzeptiere das, damit ich keinen Ärger habe.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Noe. Aber ganz klar - zu holen ist eh nichts. Gerade bei einer Schule wär es mir egal, für mich wär es eher ein Ehre. Aber ich würde gefragt werden wollen.


    Und ich hab dein posting direkt als Ironie gesehen. Weil n paar millionen sind da absolut nicht zu holen.

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Anderes beispiel: Ich mach eein Foto mit meiner Kamera. An diesem Foto habe im normalfall ich die Uhrheberrechte. Wenn ich mein Foto woanders sehe entsteht mir kein schaden, auchnicht wenn man name dabeisteht. Ich würde auch nicht klagen.


    Das würde ich jetzt nicht so locker sehen.
    Ich fotografiere sehr viel - teils oder sogar größtenteils im semiprofessionellen/professionellen Bereich. Jedenfalls verkaufe ich u.A. auch diese Bilder.
    Und von dem her sehe ich das mit der Urherberrechtsverletzung schon eher "Ernst"


    Aber, das mit der Schule dürfte nicht so einfach sein. Ich habe zwar vom Schweizer Urheberrecht keine Ahnung, aber in DE würd ichs so sehen:
    Evtl. könnte man durch die Erstellung des Werkes im Unterricht von einem Werkvertrag ausgehen, will heissen der Künstler hat zwar das Urheberrecht (welches btw. IMMER (ausser bei verjährung) beim Urheber bleibt und auch NICHT veräussert werden kann), aber hat durch den Werksvertrag sämtliche Verwertungsrechte an die Schule abgetreten.


    So KÖNNTE man es sehen, IMHO.


    Urheberrecht is immer problematisch. Frag 5 Anwälte, und u bekommst 10 Meinungen plus der 10 verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten des Richters.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Ciao Charlie,


    Danke für deine Antwort.


    Besonders bei Bildern ist es doch wichtig, dass das Urheberrecht gewahrt und respektiert wird. Für mich ist es selbstverständlich, wenn ich ein Bild beispielsweise von der fotocommunity verwenden möchte, dass ich den Eigentümer anschreibe und um Erlaubnis frage.
    Leider wird der Wert eines solches Kunstwerks im digitalen Zeitalter nicht mehr geschätzt...
    Allerdings stehen diese Communitys immer eine Gefahr dar, dass die eigenen Bilder urplötzlich auf einer anderen Website sind.


    Die Verbindung zum Werkvertrag ist in der Tat eine interessante Verbindung, das könnte man wirklich so auslegen. Das könnte auch nach Schweizer Recht so hinhauen.


    Allgemein sind Rechtsfragen ja immer eine Auslegungssache.

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

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