ZitatOriginal geschrieben von blumengott
Das Stichwort ist bspw. § 119 BGB
Die entscheidende Frage ist, ob es sich um einen Irrtum nach §119BGB handelt, wenn TPH die Geräte verschickt hat, nachdem TPH den Irrtum bereits bemerkt hat. Der Preis wurde am 02.01.2009 ca. 11:00 Uhr auf der Webseite korrigiert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war der Irrtum also bekannt.
Daher sollte es sich eigentlich nicht mehr um einen Irrtum nach §119BGB handeln, wenn TPH auch nach Bemerken des Irrtums noch Geräte zum günstigen Preis verschickt, obwohl eine Stornierung zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch in vielen Fällen möglich gewesen wäre.
Andy