ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen

  • Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Genau...blödsinn :cool:


    Vertrag ist gültig ... gerät gehört mit bezahlung euch!


    Du wechselst deine Meinung so oft, wie andere Leute ihre Unterhose. :D Oder wie ging der Spruch?


    Vorhin warst du dir noch absolut unsicher, wie die Rechtslage aussieht. Jetzt absolut sicher? Wann wechselt es wieder?


  • ausserdem müssen sie bei der anfechtung ja belegen das sie zum zeitpunkt der versendung nicht über den irrtum bescheid wussten. sonst is es kein erklärungsirrtum mehr. ( weil ihre versendung erst das angebot darstellt, und wenn sie da bereits wissen das der preis nicht stimmt, und trotzdem rausschicken, ist es kein irrtum mehr). also alles locker :-)


    genießt euer touchdingsel - ich hör grad das "vorinstallierte" lied und dance bei mir in der bude rum :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Exakt das. RSV ohne Selbstbeteiligung ist ein Luxus den ich mir gerne leiste :D


    -Andi-


    Ich mir auch!
    Eventuell schließen wir uns im Falle eines Falles kurz :D

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Du wechselst deine Meinung so oft, wie andere Leute ihre Unterhose. :D Oder wie ging der Spruch?


    Vorhin warst du dir noch absolut unsicher, wie die Rechtslage aussieht. Jetzt absolut sicher? Wann wechselt es wieder?


    Unsicher war ich schon....nicht nur ich .... hätte z.b. nie an ein versenden geglaubt .... aber wenn man sich die AGBs von TPH durchliest dann ist mit versendung und bezahlung ein rechtlicher vertrag zustande gekommen :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Unsicher war ich schon....nicht nur ich .... hätte z.b. nie an ein versenden geglaubt .... aber wenn man sich die AGBs von TPH durchliest dann ist mit versendung und bezahlung ein rechtlicher vertrag zustande gekommen :top:


    Meinst du mit AGBs die Allgemeinen Geschäftsbedingungens? Und wenn man sich § 119 BGB durchliest, ist ein "rechtlicher vertrag" nun nicht mehr anfechtbar?


  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Exakt das. RSV ohne Selbstbeteiligung ist ein Luxus den ich mir gerne leiste :D


    -Andi-


    Gibts hier noch keinen Thead wie man sowas günstig bekommt? ;)

  • Ja, so sehe ich das eigentlich auch....
    Nachberechnungen, wie sie gem. my***.de von der Hotline angekündigt wurden halte ich für sehr fragwürdig.


    Wie das nun mit dem §119 aussieht wüsste ich aber doch gerne, denn:
    § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


    könnte ja hier durchaus zutreffen.
    Den AGBs nach sollte aber dann doch das hier greifen:
    § 144 Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts
    (1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird.


    ansonsten:
    § 142 Wirkung der Anfechtung
    (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
    (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.



    Habe übrigens auch bestellt und bin nun etwas ratlos was ich tun soll....


    mfg

  • blumengott


    Ja ich meine die AGBs von TPH ... und das ist doch erst mal bindend .... oder gibst du ware die du bei Media Markt gekauft hast und die falsch ausgezeichnet war auch zurück wenn denn je ein einschreiben kommen sollte :apaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von Woler
    Ja ich meine die AGBs von TPH ... und das ist doch erst mal bindend .... oder gibst du ware die du bei Media Markt gekauft hast und die falsch ausgezeichnet war auch zurück wenn denn je ein einschreiben kommen sollte :apaul:

    Media Markt hat doch gar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungens.


  • ach, ich glaub nicht dass da was kommt. und desweiteren:


    abgabe ihrer willenserklärung ( angebot) ist das versenden der ware.


    die ham die geräte rausgeschickt, nachdem sie den preis geändert haben, und da wussten sie davon, also was wollen sie anfechten?


    zumal sie beweisen müssten das die geräte die sie rausgeschickt haben schon vor erkennung des irrtums versendet wurden....


    never ever

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