ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Was ist, wenn man ein Handy bekommt, per Nachnahme bezahlt, es auspackt und dann aus Versehen fallen lässt....? Mit der Lieferung + Bezahlung ist der Kaufvertrag doch rechtlich abgeschlossen, oder?


    Wenn du nen TPH-Brief kriegst... einfach paar mal von der Tischkante schmeissen :D:D:D


    Kannst ja mit rechtlich gesehen deinem Handy machen, was du willst :top:

  • Ich werde meins behalten und laß es Dank Rechtschutz gerne mal auf eine Klage ankommen! :D

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von KaraKasirga
    wenn das so ist müssen wir geräte zurück geben?


    oder können die nichts meht machen


    die können den vertrag anfechten

  • Ich zitiere:



    4. Der Kaufvertrag kommt durch Ihre Bestellung (Angebot) und die darauffolgende Zusendung (Annahme) der von Ihnen ausgewählten Ware an Sie zustande.


  • Das ist doch Mist! Warum versenden die ein Gerät per DHL und schicken im gleichen Atemzug ein Einschreiben hinterher? Überlegt mal was das Frachtkosten allein bei mehreren 1000 Stück kostet!


    Ausserdem wenn ich per Nachnahme zahlen musste und die fordern das Gerät zurück, dann würde ich auch auf Barzahlung bei Abholung pochen und nix anderes, vonwegen Überweisung - pah!


    Hab schon viele Handys per NN bestellt und bekommen und noch nie was von einer Nachforderung gehört geschweige denn ein Schreiben diesbzgl. erhalten


    und jetzt werde ich es erstmal richtig kräftig bespielen... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Ich werde meins behalten und laß es Dank Rechtschutz gerne mal auf eine Klage ankommen! :D


    Das sagte mir meine Freundin auch. Vorteil: sie ist SB Rechtsschutz-Schaden bei meiner Rechtsschutzversicherung :D


    Die sollen mal kommen...

  • Ach macht euch doch nicht verrückt, wartet erstmal ab. Es gibt hier doch auch leute bei denen die normale Post schon da war, von denen hat ja keiner ein Einschreiben zusammen mit dem Paket bekommen und die Leute, die das bei der Krokofarm posten, sind da nichtmal registriert. Einfach abwarten.


  • Genau...blödsinn :cool:


    Vertrag ist gültig ... gerät gehört mit bezahlung euch!


    4. Der Kaufvertrag kommt durch Ihre Bestellung (Angebot) und die darauffolgende Zusendung (Annahme) der von Ihnen ausgewählten Ware an Sie zustande.

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Ich werde meins behalten und laß es Dank Rechtschutz gerne mal auf eine Klage ankommen! :D


    Exakt das. RSV ohne Selbstbeteiligung ist ein Luxus den ich mir gerne leiste :D


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!