ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen

  • Zitat

    Original geschrieben von Macgerhard
    Blöd.
    Und wo erfährt man sowas??? :flop:

    In den Forenregeln, die du sicherlich durchgelesen und denen du zugestimmt hast. :flop:


    Und nun "BTT". :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.-Dragon
    Falsch dieses Urteil würde hier nicht zutreffen. Lest das Urteil bitte genau.
    Grund warum der Vertrag zustande kam, weil Quelle eine Auftragsbestätigung (Annahme) zusendete mit den Hinweis, wenn er per Vorkasse den Preis zahlt, bekommt er die Ware. Also hat Quelle den Auftrag mit den niedrigen Preis bestätigt, deshalb hat der Kunde gewonnen.



    Richtig :top: Hatte darüber einen Bericht im TV gesehen das die Leute die auf Rechnung/Nachnahme etc bestellt hatten alle leer ausgegangen sind.

  • Bislang ist nicht mal klar ob überhaupt etwas kommt und ihr seht euch schon im fiktiven Rechtsstreit mit TPH :rolleyes:


    Wartet doch erstmal ab, was passiert. In 12 Stunden sollten wir schlauer sein

  • Zitat

    Original geschrieben von noborusan
    Richtig :top: Hatte darüber einen Bericht im TV gesehen das die Leute die auf Rechnung/Nachnahme etc bestellt hatten alle leer ausgegangen sind.


    Wir drehen uns hier im Kreis. Es ging keinesfalls darum, ob wir einen Anspruch auf Lieferung zu dem Preis haben. Den haben wir nicht und das ist auch unstrittig. Aber die Frage ist, wenn wir die Ware zum bestellten Preis erhalten, ob es dann seitens TPH die Möglichkeit gibt, den Kaufvertrag im Nachhinein wegen eines Preisirrtums anzufechten und wenn ja, in welchem Zeitraum das geschehen muss.
    Sprich: wenn ich morgen oder am Montag mein Paket für 146,98€ geliefert bekommen sollte - ist dann ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen oder eben nicht??


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.-Dragon
    Grund warum der Vertrag zustande kam, weil Quelle eine Auftragsbestätigung (Annahme) zusendete mit den Hinweis, wenn er per Vorkasse den Preis zahlt, bekommt er die Ware. Also hat Quelle den Auftrag mit den niedrigen Preis bestätigt, deshalb hat der Kunde gewonnen.


    Wo ist jetzt der Unterschied? TPH formuliert selbst, das bei Lieferung der Auftrag angenommen wurde. Wenn also geliefert wird und der niedrigere Betrag per NN bezahlt wird, ist der Auftrag abgeschlossen...


    ...sie können sich natürlich auch das BGH-Urteil von 2004 zu §119 BGB Zunutze machen.


    Aber schauen wir erstmal, ob morgen überhaupt was ankommt...

  • Zitat

    Original geschrieben von angelooo
    Habt ihr alle den Samsung F380 bestellt ?


    Oder gibt es auch welche die das andere bestellt haben ?


    überwiegend wurde wohl das f480 bestellt, aber das innov8 wurde auch öfters genannt

  • ich hab beide bestellt, aber mit unterschiedlichen lieferungen. innov8 mit normalem versand. f480 mit "werktagsexpress" lieferung samstag 8-12 uhr.


    edit: achja wer das innov8 möchte das gibt es in deren shop immernoch für 350, mit o2 genion s 0 Monate Vertragslaufzeit. Kündigungsfrist 6 Wochen. das macht dann: 350 eur gerätepreis + 25 eur anschlussgebühr + 2,50 eur erster monat grundgebühr + 1,25 eur grundgebühr zweiter monat zur hälfte = 378,85 eur


    versand fällt keiner an weil ja ein vertrag abgeschlossen wird.


    also immernoch ein "fairer" preis ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von djmole
    edit: achja wer das innov8 möchte das gibt es in deren shop immernoch für 350, mit o2 genion s 0 Monate Vertragslaufzeit. Kündigungsfrist 6 Wochen. das macht dann: 350 eur gerätepreis + 25 eur anschlussgebühr + 2,50 eur erster monat grundgebühr + 1,25 eur grundgebühr zweiter monat zur hälfte = 378,50 eur


    versand fällt keiner an weil ja ein vertrag abgeschlossen wird.


    also immernoch ein "fairer" preis ;-)


    dasselbe gilt aber glaub ich auch noch für das f480

  • ja, bei dem gehts auch, aber da das innov8 ja deutlich teurer ist, und auch neuer, und der preis vermutlich "stabiler" sein wird in der nächsten zeit fallen die 28,75 hier weniger ins gewicht als beim f480.


    auf jeden fall in meiner welt ;-)

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