ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Das Stichwort ist bspw. § 119 BGB


    Die entscheidende Frage ist, ob es sich um einen Irrtum nach §119BGB handelt, wenn TPH die Geräte verschickt hat, nachdem TPH den Irrtum bereits bemerkt hat. Der Preis wurde am 02.01.2009 ca. 11:00 Uhr auf der Webseite korrigiert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war der Irrtum also bekannt.


    Daher sollte es sich eigentlich nicht mehr um einen Irrtum nach §119BGB handeln, wenn TPH auch nach Bemerken des Irrtums noch Geräte zum günstigen Preis verschickt, obwohl eine Stornierung zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch in vielen Fällen möglich gewesen wäre.


    Andy :)

  • Zitat

    Original geschrieben von J-P
    Ich habe bei der Kundenbetreuung von TPH angerufen. Dort hat dann der Mitarbeiter die Trackingnummer für mein Paket rausgesucht und mir den Status durchgegeben. Ich habe dann nach der Nummer gefragt, damit ich nicht noch einmal anrufen muss, und diese auch anstandslos bekommen.


    Komisch. Der Mitarbeiter heute früh meinte, ein Tracking Nummer würde ihm erst nach 3 Tagen Versandlaufzeit angezeigt werden. :D :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Lustig. Ich habe auch gerade nochmal dort angerufen, um zu erfahren, wann mein einzelnes F480 kommt, lese der netten Dame die Auftragsnummer aus der eMail-Bestätigung vor...


    Sie: "Die is' zu kurz!"
    Ich: "Wie, die ist zu kurz, die habe ich in einer eMail von Ihnen!"
    Sie: "Da fehlen 2 Stellen, so kann ich da nichts mit anfangen!"


    Muss ich wohl nachher noch mal anrufen. ;)


    Hier wurde mir gesagt, dass die Auftragsnummer unerheblich wäre. Er bräuchte Nachnamen und PLZ.


    Das Ausbildungsniveau der Operator scheint signifikant zu schwanken :D

    Grüße,
    Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Aber wir sind uns sicherlich einig, wenn die Wahrscheinlichkeit für so ein Vorgehen sehr gering ist. :)


    Sind wir. Siehe oben. Bzw. schon Seiten vorher.


    Zitat

    Dennoch, können täte TPH dies. Ob "dein" Anwalt dies nun einsieht oder nicht. ;)


    Es geht hier nicht um "Einsehen". Ich wähne mich bei so etwas eher auf der sicheren Seite, wenn ein Anwalt einer sehr angesehenen Sozietät sein "Go!" gibt, als hier auf die Meinungen und Haltungen von mir großteils persönlich nicht Bekannten und anonymen Postern zu vertrauen (geschweige denn denen der präpubertären Schreibern bei maidiehlz.de! :cool: ).
    Auch, wenn ich Dir, oh Gottheit der Blumenwelt, jetzt etwas auf die Füße trete. :D ;)


    Vor X Seiten kam doch mal die Frage bzw. der Wunsch nach einer Aussage eines Juristen auf - hier kam sie endlich. Da halte ich das (wie Du es benennst) "erneute Aufrollen der Sache" durchaus für legitim.


    Zitat

    Original geschrieben von m4rco
    Das Ausbildungsniveau der Operator scheint signifikant zu schwanken :D


    :confused:
    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChinaMobile
    Die entscheidende Frage ist, ob es sich um einen Irrtum nach §119BGB handelt, wenn TPH die Geräte verschickt hat, nachdem TPH den Irrtum bereits bemerkt hat. Der Preis wurde am 02.01.2009 ca. 11:00 Uhr auf der Webseite korrigiert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war der Irrtum also bekannt.

    Das ist kein Hindernis. Wenn der Irrtum dem Webmaster bekannt ist, muss er der Logistikabteilung noch lange nicht bekannt sein. Mal davon abgesehen, dass auch vor 11:00 Uhr schon viele Pakete (insbesondere die Expressteile) raus sind.



    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Ich wähne mich bei so etwas eher auf der sicheren Seite, wenn ein Anwalt einer sehr angesehenen Sozietät sein "Go!" gibt, als hier auf die Meinungen und Haltungen von mir großteils persönlich nicht Bekannten und anonymen Postern zu vertrauen

    Das mag grundsätzlich so sein, in diesem Fall (sofern du diesem Gott der Jurisprudenz die Sachlage vollständig und korrekt geschildert hast) ist seine, von dir wiedergegebene Aussage bzw. deine Schlussfolgerung eben nicht wirklich zutreffend. Letzteres wird dir im Grunde die absolute Mehrheit der Anwälte mitteilen, auch wenn diese nicht in einer abgehobenen Großbude arbeiten, sondern nur mit Wasser kochen. :p


    Zitat

    Auch, wenn ich Dir, oh Gottheit der Blumenwelt, jetzt etwas auf die Füße trete. :D ;)

    Das ist nicht nett. Was mache ich nun, wenn alles verwelkt?



    Hach, die Theorie... in der Praxis "wissen" wir ja, dass es anders kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Ich wähne mich bei so etwas eher auf der sicheren Seite, wenn ein Anwalt einer sehr angesehenen Sozietät sein "Go!" gibt, als hier auf die Meinungen und Haltungen von mir großteils persönlich nicht Bekannten und anonymen Postern zu vertrauen.


    Ich verwette jetzt einfach mal mein letztes Hemd, dass Dir Dein Anwalt bei der von mir geschilderten Quelle-Geschichte ähnliches erzählt hätte. Doch die Praxis hat gezeigt... Du siehst, wir drehen uns im Kreis... ;)

  • Wenn die hochbezahlte Anwaltschaft die Rechtslage immer so genau kennen würde und sicher auch kennen könnte, bräuchten wir keine Gerichte mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Wenn der Irrtum dem Webmaster bekannt ist, muss er der Logistikabteilung noch lange nicht bekannt sein.


    TPH könnte natürlich interne Kommunikationsprobleme aufgrund der Feiertage dafür verantwortlich machen, das auch nach Bemerken des Irrtums noch Geräte zum günstigen Preis verschickt wurden.


    Sind aber alles nur theoretische Diskussionen, da es nach aktueller Informationslage wohl zu keiner Anfechtung durch TPH kommt. Sollte TPH wider Erwarten entsprechende Schreiben verschicken, dürften sie innerhalb weniger Minuten hier im Thread gepostet werden.


    Dann haben wir konkrete Fälle vorliegen und können situationsbezogen über die bestmögliche Strategie diskutieren. Aber bis dahin...viel Spass mit den Samsung Schnäppchen.


    Andy :)

  • Also eines versteh ich nicht:


    - kein user kann ein schreiben der Fa. TPH vorlegen wo eine Nachforderung gestellt wurde


    - habt ihr jemals bei einem per Nachnahme bezahlten Gerät darauf gewartet, dass der VK mit Nachforderungen kam


    - dieses angebliche Einschreiben ist reine Fiktion


    - keine User hat Schriftverkehr bzgl. Nachforderung


    - alle angeblichen Nachforderungen wurden von der Hotline angeblich tel. bestätigt, wobei wir gesehen haben, dass es solche und solche MA bei dieser Hotline gibt


    Warum also Sorgen machen?


    ;)

  • Ich stimme Bayernpeter auch zu. Außerdem verstehe ich nicht, warum hier die diversten Strategien entwickelt werden, wie man sich gegen TPH wehren kann (obwohl ja TPH noch nichts gemacht hat bzw sich nicht dagegen gestellt hat).


    Außerdem hat wohl KEINER schriftlich ein Storno erhalten, oder?
    Und bitte auch keine Kommentare aus dem Krokofarm hier reinstellen. Die nicht registrierten User der Krokofarm spammen doch nur dort herum. Keins der Spammer hat jemals einen Nachweis dargelegt.


    Also, warum Sorgen machen? Wer unsicher ist, kann ja warten bis er ein sicheres Gefühl hat.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!