Ich habe bei der Kundenbetreuung von TPH angerufen. Dort hat dann der Mitarbeiter die Trackingnummer für mein Paket rausgesucht und mir den Status durchgegeben. Ich habe dann nach der Nummer gefragt, damit ich nicht noch einmal anrufen muss, und diese auch anstandslos bekommen.
ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen
- ChinaMobile
- Geschlossen
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Die Kundenbetreuung unter 02506 922 111 kann das angeblich nicht. Und die 02506 922 2121 konnte nicht einmal Aufträge heraussuchen.
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Ich habe bei der 0180/5148888 (14ct/min aus dem Festnetz) angerufen. Ich war wirklich überrascht, trotz wahrscheinlich vieler Anfragen auf Grund der Masse an Bestellungen musste ich nur knapp eine Minute warten und wurde sehr freundlich und zuvorkommend behandelt.
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Laut http://www.tk-anbieter.de/0180/suche.html sollte das die selbe Nummer sein. 14ct/min ist mir die Trackingnummer dann doch nicht wert.
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Lustig. Ich habe auch gerade nochmal dort angerufen, um zu erfahren, wann mein einzelnes F480 kommt, lese der netten Dame die Auftragsnummer aus der eMail-Bestätigung vor...
Sie: "Die is' zu kurz!"
Ich: "Wie, die ist zu kurz, die habe ich in einer eMail von Ihnen!"
Sie: "Da fehlen 2 Stellen, so kann ich da nichts mit anfangen!"Muss ich wohl nachher noch mal anrufen.
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Zitat
Original geschrieben von TMausHB
Sie: "Da fehlen 2 Stellen, so kann ich da nichts mit anfangen!"In manchen Fällen hilft es, einfach 00 vor die eigentliche Nummer zu setzen.
Dann stimmt die Anzahl der Ziffern und kann vom System verarbeitet werden.Ich kenne die TPH Software nicht, aber einen Versuch ist es wert...
Andy
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Zitat
Sie: "Da fehlen 2 Stellen, so kann ich da nichts mit anfangen!"
Bei mir genügten der Hotline auch der Name und die Postleitzahl um die Bestellung im System zu finden. Das "Können" ist also entweder individuell zu verstehen oder durch ein "Wollen" zu ersetzen. Anscheinend hatte ich wirklich Glück sofort beim ersten Anruf die gewünschten Informationen zu erhalten. -
So. Eben habe ich eine Stellungnahme meines Anwaltes per eMail bekommen, die sicherlich einige hier erleichtern wird.
TPH kann nicht jetzt erst "aus seinem Loch gekrochen kommen", um Geld nach- oder die Sache zurückzufordern! Es fand durch Übersendung der Kaufsache und Bezahlung derselben per Nachnahme der Eigentumsübergang statt.
Also grünes Licht, die Geräte zu benutzen oder sonstiges damit anzustellen! :top: -
Zitat
Original geschrieben von TMausHB
So. Eben habe ich eine Stellungnahme meines Anwaltes per eMail bekommen, die sicherlich einige hier erleichtern wird.TPH kann nicht jetzt erst "aus seinem Loch gekrochen kommen", um Geld nach- oder die Sache zurückzufordern! Es fand durch Übersendung der Kaufsache und Bezahlung derselben per Nachnahme der Eigentumsübergang statt.
Also grünes Licht, die Geräte zu benutzen oder sonstiges damit anzustellen! :top:Ohne "deinem" Anwalt zu nahe treten zu wollen, aber diese Aussage ist so NICHT korrekt. Oder du hast ihn falsch gefragt. Natürlich fand der Eigentumsübergang statt. Allerdings spielt das keine Rolle für eine Rückabwicklung.
Bekanntlich könnte TPH durchaus noch "aus seinem Loch gekrochen kommen", um Geld nach- oder die Sache zurückzufordern! Das Stichwort ist bspw. § 119 BGB, die Frist um irgendwie herauszukriechen liegt locker bei mind. 10 Tagen. Dass der KV schon geschlossen wurde, ist dabei sicherlich nicht schädlich. Denn genau dafür ist dieses Mittel da.
Ich weiß auch nicht, wieso du da nun erneut die Sache aufrollst. Das wurde auf den letzten x Seiten schon ausführlich und eigentlich eindeutig abgehandelt.
Aber wir sind uns sicherlich einig, wenn die Wahrscheinlichkeit für so ein Vorgehen sehr gering ist. Dennoch, können täte TPH dies. Ob "dein" Anwalt dies nun einsieht oder nicht.
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Zitat
Original geschrieben von TMausHB
So. Eben habe ich eine Stellungnahme meines Anwaltes per eMail bekommen, die sicherlich einige hier erleichtern wird.TPH kann nicht jetzt erst "aus seinem Loch gekrochen kommen", um Geld nach- oder die Sache zurückzufordern! Es fand durch Übersendung der Kaufsache und Bezahlung derselben per Nachnahme der Eigentumsübergang statt.
Also grünes Licht, die Geräte zu benutzen oder sonstiges damit anzustellen! :top:
Will mich jetzt damit nicht näher beschäftigen, aber damals ber der Quelle-Geschichte mit den LCD's sah der Fall doch iirc ganz ähnlich aus, d.h. die Geräte waren zum fehlerhaften Preis bereits beim Kunden, dennoch mussten diese wieder herausgegeben werden. Vielleicht findet man auch bei google etwas dazu. Kam jedenfalls vor einigen Wochen in den Nachrichten.
Verlass ist auf einer derartige Aussage zu 100% also keinesfalls. Im Vergleich dazu erscheint z.B. das Schadenersatzangebot in meinem Fall von Seiten Neckermann bei der damaligen Canon-Digicam-Geschichte schon erstaunlicher, zumal damals die Kamera, zumindest in meinem Fall, gar nicht ausgeliefert wurde. Es ist also, wie so oft, einzelfallabhängig und lässt sich nicht pauschalisieren.Edit: blumengott war schneller. Dennoch sehe auch ich die Chancen eher gering, dass TPH hier noch aktiv wird.
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