ThePhoneHouse Dienstagsschnäppchen

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Die Rechtsprechung versteht bis zu 14 Tage unter einer unverzüglichen Anfechtung. :top:



    Wobei unter den Experten die 14 Tage als äußerste Frist gelten und daher auch dort ziemlich umstritten sind. Aber 7-10 Tage sind wohl noch im Rahmen...


    Bye, Mike

  • ich will nicht drauf rumhacken, aber ich bin immernoch der meinung das sie für die anfechtung zum zeitpunkt ihrer willenserklärung einen irrtum unterlegen haben müssen. aber als sie die geräte rausgeschickt haben, war das nicht der fall. und ihr internetpreis ist ja nicht bindend. ( falls sich jemand erinnert: gestern ham wir noch alle gedacht die schicken die dinge garnicht raus, schicken nen brief mit: sorry, storno - und die sache hat sich)


    ich sehe nicht wo deren nutzne sein soll wenn sie die dinger rausschicken, alle siegel gebrochen sind, die hälfte der leute klagt etc etc etc, obwohl sie die dinger nie haetten rausschicken müssen...


    da fehlt die grundlage... sowohl logisch als auch rechtlich...


    sonst könnt das ja jeder als masche machen und dann nutzungsgebühr für die geräte verlangen...

  • Ja, sehe ich auch so. Was ist denn z.B., wenn man das Handy verschenkt hat?

  • Also bei mir war soeben die Paketpost da und hat das Handy geliefert. Die Tagespost war auch da, aber ohne Einschreiben von TPH.
    Also ruhig bleiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Ja, sehe ich auch so. Was ist denn z.B., wenn man das Handy verschenkt hat?

    Dann hast du z.B. Schadensersatz zu leisten, wenn du das Gerät nicht mehr rückabwickeln kannst. Wo ist das Problem?


  • Naja, es gibt eben diese Möglichkeit der Anfechtung. Aber ich bin eigentlich ganz deiner Meinung: TPH hat die Geräte rausgeschickt zum angegebenen Preis. Die werden vermutlich die Verluste abschreiben und schauen, dass die Sache einigermaßen im Verborgenen bleibt. Denn eines steht auch fest: kommt wirklich eine Anfechtung, dann können die sich sicher sein, dass eine Welle durch die Medien gehen wird. Ein Imageschaden, der weitaus höher sein wird als die Verluste, die sie ja abschreiben können.
    Also mit vorsichtigem Optimismus gehe ich davon aus: es wird ausgeliefert (was ja der Fall ist) und das war's. Wir können uns über ein Schnäppchen freuen und dem Tippgeber danken. Vorsichtshalber aber behalten wir mal im Hinterkopf, dass u.U. noch was kommen könnte. Aber das wird eher nicht der Fall sein. Ganz vorsichtige (wie ich) lassen das Gerät erstmal ein paar Tage liegen. Aber im Prinzip könnte man es auch in Gebrauch nehmen, wie es allgemein bei einem Artikel der Fall ist, den man erworben hat und damit das Gerät besitzt...


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Nein, stimmt nicht. Ein Einwurfeinschreiben gilt ebenfalls nicht als gerichtsverwertbar zugestellt. Man hätte ja den Briefkasten plündern können. Einzig und allein ein Einschreiben mit Rückschein "Persönlich". Und dieses muss dokumentiert angenommen wurden sein...


    Eine absolut wasserdichte Zustellung ist die per Gerichtsvollzieher. Kostet gar nicht die Welt. Jetzt wird es aber arg OT. :D

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