kurze Vorgeschichte: ein Bekannter von einem guten Freund hat von mir Handelsware bezogen (Wert: knapp 1.500,-€) und nicht bezahlt(angeblich ist sein Kunde mit der Ware verschwunden ohne zu bezahlen).
Er ist derzeit nicht zahlungsfähig, möchte aber den Betrag in Raten à -200,-€/Monat bezahlen.
Er ist auch gewillt ein entsprechendes Dokument zu unterschreiben.
Imho ist ein Wechsel die beste/einfachste Möglichkeit um diese Forderung zu besichern, da im Fall des Falles die Forderung einfach eingetrieben werden kann ohne eine Gerichtsverhandlung wo der Grund für die Forderung nachgewiesen werden muss.
Habe mir schon den entsprechenden Vordruck besorgt.
Hierzu meine Frage:
ich bin der Begünstigte, der Schuldner ist der Bezogene. -Soweit alles klar.
Es gibt aber ein Feld in dem der Name, die Adresse und die Unterschrift eines Austellers verlangt wird.
Wer soll/darf der Austeller sein ? Ein Notar ? Kann der Begünstigte(meine Wenigkeit) auch gleichzeitig der Austeller sein ? Müssen vom Schuldner/Bezogenem zusätzlich Dokumente kopiert und aufbewahrt werden(Ausweis,etc.) ?
Wäre für Tipps sehr dankbar
Grüsse aus Wien