Schuldenbesicherung durch einen Wechsel

  • kurze Vorgeschichte: ein Bekannter von einem guten Freund hat von mir Handelsware bezogen (Wert: knapp 1.500,-€) und nicht bezahlt(angeblich ist sein Kunde mit der Ware verschwunden ohne zu bezahlen).


    Er ist derzeit nicht zahlungsfähig, möchte aber den Betrag in Raten à -200,-€/Monat bezahlen.
    Er ist auch gewillt ein entsprechendes Dokument zu unterschreiben.


    Imho ist ein Wechsel die beste/einfachste Möglichkeit um diese Forderung zu besichern, da im Fall des Falles die Forderung einfach eingetrieben werden kann ohne eine Gerichtsverhandlung wo der Grund für die Forderung nachgewiesen werden muss.


    Habe mir schon den entsprechenden Vordruck besorgt.


    Hierzu meine Frage:


    ich bin der Begünstigte, der Schuldner ist der Bezogene. -Soweit alles klar.


    Es gibt aber ein Feld in dem der Name, die Adresse und die Unterschrift eines Austellers verlangt wird.


    Wer soll/darf der Austeller sein ? Ein Notar ? Kann der Begünstigte(meine Wenigkeit) auch gleichzeitig der Austeller sein ? Müssen vom Schuldner/Bezogenem zusätzlich Dokumente kopiert und aufbewahrt werden(Ausweis,etc.) ?


    Wäre für Tipps sehr dankbar


    Grüsse aus Wien

  • danke, - aber auf Wikipedia bin ich auch schon gekommen. Leider werden dort die o.g.Fragen nicht beantwortet.


    Zitat

    Wer soll/darf der Austeller sein ? Ein Notar ? Kann der Begünstigte(meine Wenigkeit) auch gleichzeitig der Austeller sein ? Müssen vom Schuldner/Bezogenem zusätzlich Dokumente kopiert und aufbewahrt werden(Ausweis,etc.) ?

  • Steht alles in dem Wikiartikel drin. Oder im Wechselgesetz (das gilt dann aber natürlich nur für D)...


    In Deinem Fall kommt ein Solawechsel in Frage bei der der Bezogenen auch der Aussteller ist. (Normalerweise sind bei Wechsel ja 3 Parteien mit an Bord.)
    Notar wird nicht gebraucht, steht aber wie gesagt alles schon da.


    Aber nochmal der Hinweis:
    Ein Wechsel bringt Dir zivilrechtlich auch nicht viel mehr (erst recht nicht wenn es Ratenzahlung sein soll) als ein "normaler" Schuldvertrag in der sich der Schuldner verpflichtet XY € zu zahlen. Denn mal eben so einbtreiben wenn aus einem Wechsel nicht gezahlt wird geht auch nicht so.


    Von dahe wenn man sich in dem Gebiet nicht auskennt sollten man doch andere Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

  • ich finde den Wechsel als die beste Möglichkeit eine (Privat)Schuld zu besichern.


    Zitat

    Die Verpflichtungen eines Wechsels sind losgelöst vom Grundgeschäft. Das bedeutet, dass eine Wechselforderung auch dann besteht, wenn ein Grundgeschäft, für welches der Wechsel ausgestellt worden ist, nicht wirksam abgeschlossen wurde.


    Zitat

    Der Wechsel ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Scheck ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs. Er wird nur erfüllungshalber „an Zahlungs statt“ angenommen. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht bei der Bezahlung (dem Entgelt) von Rechtsgeschäften nicht.


    Es besteht auch die Möglichkeit den Wechsel an eine Bank zu "verkaufen"/diskontieren, -gegen eine Gebühr, d.h. man kommt vor dem Fälligkeitsdatum des Wechsels an sein Geld.
    Der Schuldner schuldet dann der Bank die Summe die auf dem Wechsel ausgewiesen ist.

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