Krankenkassenbindung nach Statuswechsel (Student -> Arbeitnehmer)?

  • Moin moin,


    folgende Frage an die Krankenkassenexperten unter Euch:


    meine Freundin war während des Studiums über die Eltern bei der Barmer mitversichert. Diese Mitversicherung läuft zum 25. Geburtstag (der war in diesem Fall am 27.05.) bekanntlich aus. Sie rief daher vor einigen Wochen bei der Barmer an und vereinbarte, dass ab dem 27.05. eine studentische Krankenversicherung läuft. Zwischenzeitlich ergab sich nun, dass sie zum 01.06.2007 (also morgen) ein Arbeitsverhältnis aufnimmt. Also vor ein paar Tagen wieder bei der Barmer angerufen und Bescheid gegeben, dass das mit der studentischen Versicherung nur vom 27.05. bis 31.05. (also 4 Tage) laufen soll und sie dann ab 01.06.2007 eben Angestellte ist. Daten vom Arbeitgeber gleich mit übermittelt, soweit also alles ok.


    Da die Barmer mit 14% nun nicht unbedingt zu den günstigen KKs gehört, hat sie unter Berücksichtigung der 2-monatigen Kündigungsfrist die Mitgliedschaft bei der Barmer zum 31.07.2007 gekündigt. Die Barmer lehnt dies mit dem Hinweis ab, dass eine 18-monatige Kündigungsfrist bestünde. Die Begründung hierfür liegt mir leider erst morgen vor (das Schreiben wurde an die Adresse ihrer Eltern geschickt). Ich nehme aber stark an, dass sie entweder den Abschluss der studentischen Versicherung oder die Mitteilung der Daten des Arbeitgebers ab 01.06. als neue Mitgliedschaft werten und somit zunächst diese 18 Monate Kündigungsfrist einzuhalten sind.


    Frage: Ist das so korrekt? Ich wäre ja eigentlich davon ausgegangen, dass die Mitversicherung über die Eltern de facto auch schon als Mitgliedschaft gewertet wird und daher die Umstellung auf die studentische Versicherung bzw. jetzt zum 01.06. auf die normale Arbeitnehmer-Pflichtversicherung immer nur eine Art Statuswechsel ist, nicht aber einer Neuanmeldung gleichgestellt ist.


    Sollte dies aber tatsächlich so sein, dann wäre Plan B, dass man die Willenserklärung hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, die meine Freundin ja durch die Übermittlung der Daten des Arbeitgebers ausgesprochen hat, innerhalb von 14 Tagen widerrufen können sollte. Es bliebe dann nur der Neuvertrag ab 27.05. über die studentische Versicherung übrig, aus der sie ja durch die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit automatisch rauskommt. Sie wäre ja wahrscheinlich eh nicht verpflichtet gewesen, sich als Arbeitnehmer dann weiter über die Barmer zu versichern, d.h. hätte sich auch gleich für eine andere KK entscheiden können. Der Barmer die Daten des Arbeitgebers mitzuteilen, war dann zugegebenermaßen sicher etwas ungeschickt, aber da diesbzgl. wie gesagt IMHO ein Widerrufsrecht existieren sollte, ist das Kind da ja noch nicht in den Brunnen gefallen.


    Seht Ihr das auch so, oder ist da ein Denkfehler drin?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich habe die folgende Information von meiner Krankenkasse bekommen: Durch Eintritt in die studentische Krankenversicherung unterliegt man automatisch der 18monatigen Bindung. Erst nach Ablauf der anderthalb Jahre ist ein Wechsel möglich - egal was passiert. Mit Ende des 14. Fachsemesters oder Erreichen des 30. Lebensjahrs endet die studentische KV automatisch, dennoch bleibt man bis zum Ende der 18 Monate an die KV gebunden.


    Sie wird also meiner Meinung nach erstmal in der Barmer bleiben müssen, da die 18 Monate seit Ende der Familienversicherung / Beginn der studentischen Krankenversicherung noch nicht abgelaufen sind.


    Edit: Aus den FAQ meiner Kasse:


    Zitat

    Sie nehmen eine neue Beschäftigung auf ?


    Das Wahlrecht bei Arbeitgeberwechsel ist entfallen. Ein sofortiges Wahlrecht besteht jedoch, wenn in den letzten 18 Monaten vor Beschäftigungsbeginn eine Familienversicherung oder keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.


    Leider hat sie ja mit Eintritt in die studentische Versicherung bereits eine Mitgliedschaft in der GKV begründet.


    http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb05xinhalt.htm

  • Wie jetzt? Oo


    Ich bin Studentin im 6. Semester und seit dem 1. Tag bei der Barmer in der studentischen KV, also knapp 3 Jahre.



    Heißt das, wenn ich mein Studium beendet und einen Job gefunden habe, muss ich noch 18 Monate warten, bis ich die Krankenkasse wechseln kann? :eek:


    Könnte ich jetzt, während ich Studentin bin, die KK wechseln?

  • also ich habe im März 06 in die TK gewechselt (bin 26 geworden und war vorher bei der TK Familienversichert) und hatte auch den Studententarif und bin dann im August ohne Probleme zu einer Privaten gewechselt - und die TK hat die Kündigung ohne Probleme angenommen.


    Aber es hat mich damals auch gewundert - hatte auch gedacht das ich 18 Monate gebunden bin.

  • @ mzspradow


    Das liegt evtl. daran, dass du von Kasse auf Privat-KV gewechselt bist. Der Wechsel von KK zu KK dürfte wohl schwieriger werden. :-/

  • Ja watt denn nu???


    So, denn will ich die Verwirrung mal komplettieren... :)


    Also es verhält sich wie folgt: Wenn die (kostenfreie) Familienversicherung ausläuft (zum 25. Geburtstag bzw. bei Männlein plus Zeit von Zivi / Wehrdienst), muss man sich als Student bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern (deswegen Pflichtversicherung).


    Auf Ausnahmen gehen ich hier mal nicht näher ein.


    Dies kann man grundsätzlich bei jeder KK tun, die an dem entsprechenden Wohnort geöffnet ist, man muss also nicht die Kasse wählen, bei der man Familienversichert war. Es kosten auch alle gesetzlichen Kassen gleich viel, da der Beitrag durch den Gesetzgeber festgelegt wird (derzeit ca. 58 / Monat incl. Pflegeversicherung).


    ABER: Man sollte nur den bequemen Weg gehen und in seiner "Familienkasse" bleiben, wenn man sich sicher ist auch noch mindestens 18 Monate zu studieren. Da ab Wechsel in die studentische Pflichtversicherung der Zähler auf null gesetzt wird.


    bigblue:


    > Da die Barmer mit 14% nun nicht unbedingt zu den günstigen KKs gehört


    ohne dich ärgern zu wollen: die Barmer gehört mit derzeit sogar 14,4 % (für Arbeitnehmer) so ungefähr zu den 10 teuersten Kassen in NRW! (von 250?)
    Die Range liegt derzeit grob zwischen 12% und 15%


    > Die Barmer lehnt dies mit dem Hinweis ab, dass eine 18-monatige Kündigungsfrist bestünde. Ich nehme stark an, dass sie entweder den Abschluss der studentischen Versicherung oder die Mitteilung der Daten des Arbeitgebers ab 01.06. als neue Mitgliedschaft werten und somit zunächst diese 18 Monate Kündigungsfrist einzuhalten sind.


    Sie werten den Abschluss der studentischen KV als Beginn der 18 Monatsfrist - und sind damit völlig im Recht!


    > Frage: Ist das so korrekt?


    Leider ja!


    > Ich wäre ja eigentlich davon ausgegangen, dass die Mitversicherung über die Eltern de facto auch schon als Mitgliedschaft gewertet wird


    Wäre sie auch, wenn deine Freundin sich nicht bei der Barmer studentisch pflichtversichert hätte


    > und daher die Umstellung jetzt zum 01.06. auf die normale Arbeitnehmer-Pflichtversicherung immer nur eine Art Statuswechsel ist, nicht aber einer Neuanmeldung gleichgestellt ist.


    war früher so, gilt aber seit eingen Jahren schon nicht mehr!


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    Sollte dies aber tatsächlich so sein, dann wäre Plan B, dass man die Willenserklärung hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, die meine Freundin ja durch die Übermittlung der Daten des Arbeitgebers ausgesprochen hat, innerhalb von 14 Tagen widerrufen können sollte. Es bliebe dann nur der Neuvertrag ab 27.05. über die studentische Versicherung übrig, aus der sie ja durch die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit automatisch rauskommt. Sie wäre ja wahrscheinlich eh nicht verpflichtet gewesen, sich als Arbeitnehmer dann weiter über die Barmer zu versichern, d.h. hätte sich auch gleich für eine andere KK entscheiden können. Der Barmer die Daten des Arbeitgebers mitzuteilen, war dann zugegebenermaßen sicher etwas ungeschickt, aber da diesbzgl. wie gesagt IMHO ein Widerrufsrecht existieren sollte, ist das Kind da ja noch nicht in den Brunnen gefallen.


    Seht Ihr das auch so, oder ist da ein Denkfehler drin?


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    Nein sehe ich nicht so, weil: sind direkt zwei Denkfehler drin... ;)


    erstens: Widerruf einer Willenserklärung (eines Versicherungsantrags oder -vertrags) gehört in den Bereich privater Versicherungen. dies ist geregelt im sog. Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses greift aber bei Sozialversicherungen (KV, PV, RV, AV) nicht! Einmal dumm angestell = Kind in den Brunnen gefallen!


    zweitens: selbst wenn Widerspruch möglich wäre (was nicht der Fall ist!) wäre deine weitere Überlegung trotzdem falsch (bezüglich der Wahlmöglichkeit bei Stellenantritt), weil: s.o. - war früher so!


    Es gibt für deine Freundin leider nur zwei Möglichkeiten:


    1) die 18 Monate bei der Barmer "absitzen" und sich jeden Monat drüber ärgern, warum die Kollegen 20 € weniger zahlen (wobei je nach Einkommen der Unterschied bis zu 500 € / a ausmachen, kann in Summe liegt der "worst case" also "nur" bei 750 € :D )


    2) darauf hoffen, das die Barmer (noch) teurer wird! Klingt zwar zunächst paradox, verschafft ihr aber ein Sonderkündigungsrecht, ohne das sie die 18 Monatsfrist einhalten miuss.



    katinkamaus:


    Nö, du bist aber mal so was von frei in deiner Wahl... ;) da du die 18 Monate ja schon "übererfüllt" hast. Kannst also jederzeit in eine andere Kasse wechseln. solltest du dir aber vorher trotzdem gut überlegen, es gibt da ein zwei Überlegungen welche im Vorfeld angestellt werdern sollten (näheres aber bitte nur per PN)


    @ mzspradow: noch als Student oder wegen Exmatrikulation oder anlässlich des Berufseinstiegs?

  • OK, das hat Licht ins Dunkel gebracht, danke! Wird dann also vorerst die Barmer bleiben. Da das Anfangsgehalt nach Studiumsende ja soo hoch nicht ist, macht das Ganze jetzt nicht so wahnsinnig viel aus. Und dass im Falle einer Beitragserhöhung ein SoKü-Recht besteht, war ja eh klar.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Also mein MLP-Blutsaug.. äh Berater hat mich eben davor gewarnt, als Student in meiner elterlichen Versicherung zu bleiben; daher bin ich für ein paar Monate in die IKK-Direkt gewechselt....

  • Was soll Dir das bringen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Steffi21:


    Ohne jetzt deinen Fall genau zu kennen: Kann durchaus Sinn machen schon zu Studiumszeiten die Krankenkasse zu wechslen.


    ABER: Niemal, never ever würde ich jemandem die IKK Direkt empfehlen!!!!!


    Das was ich bisher von denen gehört habe war durch die Bank negativ. Sind wohl derzeit die günstigste KK in D. Das ist aber auch schon das einzig positive an denen. Viele Kunden, die ohne / gegen meinen Rat die IKK Direkt gewählt haben bereuen es mittlerweile und warten sehnsüchtig auf den 19. Vertragsmonat :) bzw. freuen sich auf eine Beitragserhöhung


    Ist halt eher eine Gesundheitskasse als eine Krankenkasse :D


    Gut vergleichbar mit den ersten PKW´s aus chinesischer Produktion, die derzeit gerade in Bremerhaven aus den Schiffen ausgeladen werden und die man demnächst beim Händler deutlich günstiger als einen Wagen aus europäischer Produktion kaufen kann. 4 Räder haben die auch... nur der Rest ist halt kacke!


    Fazit: Es gibt viele gute / zuverlässige Kassen im unteren Drittel des Prämienbereiches, aber "Extremsparer" legen halt am Ende doch oft drauf. Oder wie mein Opa zu sagen pflegte: "Billisch" kann ich mir ncht leisten!

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