Moin moin,
folgende Frage an die Krankenkassenexperten unter Euch:
meine Freundin war während des Studiums über die Eltern bei der Barmer mitversichert. Diese Mitversicherung läuft zum 25. Geburtstag (der war in diesem Fall am 27.05.) bekanntlich aus. Sie rief daher vor einigen Wochen bei der Barmer an und vereinbarte, dass ab dem 27.05. eine studentische Krankenversicherung läuft. Zwischenzeitlich ergab sich nun, dass sie zum 01.06.2007 (also morgen) ein Arbeitsverhältnis aufnimmt. Also vor ein paar Tagen wieder bei der Barmer angerufen und Bescheid gegeben, dass das mit der studentischen Versicherung nur vom 27.05. bis 31.05. (also 4 Tage) laufen soll und sie dann ab 01.06.2007 eben Angestellte ist. Daten vom Arbeitgeber gleich mit übermittelt, soweit also alles ok.
Da die Barmer mit 14% nun nicht unbedingt zu den günstigen KKs gehört, hat sie unter Berücksichtigung der 2-monatigen Kündigungsfrist die Mitgliedschaft bei der Barmer zum 31.07.2007 gekündigt. Die Barmer lehnt dies mit dem Hinweis ab, dass eine 18-monatige Kündigungsfrist bestünde. Die Begründung hierfür liegt mir leider erst morgen vor (das Schreiben wurde an die Adresse ihrer Eltern geschickt). Ich nehme aber stark an, dass sie entweder den Abschluss der studentischen Versicherung oder die Mitteilung der Daten des Arbeitgebers ab 01.06. als neue Mitgliedschaft werten und somit zunächst diese 18 Monate Kündigungsfrist einzuhalten sind.
Frage: Ist das so korrekt? Ich wäre ja eigentlich davon ausgegangen, dass die Mitversicherung über die Eltern de facto auch schon als Mitgliedschaft gewertet wird und daher die Umstellung auf die studentische Versicherung bzw. jetzt zum 01.06. auf die normale Arbeitnehmer-Pflichtversicherung immer nur eine Art Statuswechsel ist, nicht aber einer Neuanmeldung gleichgestellt ist.
Sollte dies aber tatsächlich so sein, dann wäre Plan B, dass man die Willenserklärung hinsichtlich einer Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, die meine Freundin ja durch die Übermittlung der Daten des Arbeitgebers ausgesprochen hat, innerhalb von 14 Tagen widerrufen können sollte. Es bliebe dann nur der Neuvertrag ab 27.05. über die studentische Versicherung übrig, aus der sie ja durch die Aufnahme einer Angestelltentätigkeit automatisch rauskommt. Sie wäre ja wahrscheinlich eh nicht verpflichtet gewesen, sich als Arbeitnehmer dann weiter über die Barmer zu versichern, d.h. hätte sich auch gleich für eine andere KK entscheiden können. Der Barmer die Daten des Arbeitgebers mitzuteilen, war dann zugegebenermaßen sicher etwas ungeschickt, aber da diesbzgl. wie gesagt IMHO ein Widerrufsrecht existieren sollte, ist das Kind da ja noch nicht in den Brunnen gefallen.
Seht Ihr das auch so, oder ist da ein Denkfehler drin?