ZitatOriginal geschrieben von rannseier
Rechnungsprüfung nach §16 TKV durchführen lassen.
Der Rat hier ist sehr gut, den dein Anbieter muss diese Überprüfung machen, eine Aussage das ein angeblicher Sachverständiger der sich mit deiner Rechnung beschäftigt hat ist nicht Rechtsgültig (falls sie damit kämen), dein Anbieter muss den technischen Prüfbericht über die Korrektheit der Abrechnung bei dir oder deinem Anwalt (falls du einen Einschalten möchtest) vorlegen.
Am besten die Sim aus dem Handy nehmen und beim Notar nebs des Vertrages hinterlegen. :o