Brauche rechtlichen Rat: IBC Telecom fordert Geld für nichtgeführte Sex-Telefonate

  • me too
    Ich hatte in ähnlicher Sache das Mahnverfahren abgewartet und dagegen Widerspruch eingelegt. Der Mahnende hat nicht den Mut gehabt das Verfahren durchzuziehen (4Jahre her)! In anderem Fall legte ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und bekam Recht.
    Hat alles den Vorteil dass ich keine Kosten vorerst hatte. Du solltest dir aber sicher sein dass die Kosten nicht wirklich durch dich entstanden sind.
    Viel Erfolg.

  • Hallo me too,


    mit exakt derselben Firma hatten wir auch schon Bekanntschaft. Meine Eltern haben auch Post (war allerdings schon eine Mahnung) von denen bekommen und erstmal meinen Bruder (15) in Verdacht gehabt, der hatte (wohl aus Neugier, zu mehr ist sowas ja eh nicht gut) schoen oefters mal ein paar wenige Euros bei 0190-Nummern auflaufen lassen. Da kam aber nix bei raus.
    Wie genau meine Eltern die Hintergruende rausgefunden haben weiß ich nicht, ich war zu der Zeit in den USA. Jedenfalls stand ueber dieses Unternehmen IBC Telecom auch schon was im Testheft.
    Mein Dad hat nichts gezahlt, Strafanzeige gestellt, wurde als Nummer 5xx eingereiht wg Sammelklage und hat denen ihre Formulare mit einer Kopie der Strafanzeige zurueckgesandt. Seitdem ist Ruhe.


    Die Nummer haben die wohl offensichtlich durch einen (versuchten, bekommen kann man da nix) Logo- oder Klingeltonabruf bei einer kostenlosen Nummer.


    Hoffe dir geholfen zu haben;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Die Inkassofirma kümmert sich ja erstmal nicht um die Rechtmäßigkeit der Forderung. Die versuchen auch als seriöses Unternehmen einfach nur Geld zu besorgen. Da reicht dann auch ein einfaches Schreiben, das man der Forderung widerspricht. Anschließend geht die Inkassofirma an den Auftraggeber heran und da endet es dann.


    Bei solchen Abzockversuchen stecken aber oft beide unter einer Decke. Da wird niemand so einfach einstellen. Mehr als einen einfachen Brief oder ein Fax würde ich in diesem Fall nicht investieren.


    Dem Mahnbescheid kann man immer noch widersprechen. Im Streitfall wird das dann teuer für die Abzocker (incl. DEINER Anwaltgebühren). Die werden es dann überhaupt nicht darauf ankommen lassen, das die Forderung vor Gericht kommt. Wer sich nicht einschüchtern lässt wird dann in Ruhe gelassen.

  • ...zu T-bold47


    Stimmt!!!! Einfach nicht reagieren (aber nur solange man mit der Sache "WIRKLICH" nichts zu tun hat).





    Frohe Weihnachten :D



    sy nemo66 :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.

    Gibts da bei o2 ein Loch in der Kundenbetreuung?



    Ein Loch gibt es definitiv irgendwo. Allerdings ist mir nicht ganz klar, wo genau das Loch ist. Im Prinzip kann das Loch auch beim Händler liegen. Ich kümmere mich derzeit zusammen mit der Kriminalpolizei darum, herauszufinden, wie die Daten meiner Eltern inkl. Personalausweisnummer von einem uns unbekannten Händler zum Abschluß verschiedener Mobilfunkverträge verwendet werden konnte. Da muß auch irgendwo ein Loch sein und es ist auch schon annähernd lokalisiert:D .



    Ich reagiere auf unbegründete Forderungen grundsätzlich mit einem kurzen Schreiben, in dem ich meinen Standpunkt darlege. Das kann schließlich nur nützlich sein.
    Wenn das dann nicht fruchtet, gehe ich meist dazu über, die Briefe zu ignorieren, weil es für den Gegner im allgemeinen recht schwierig ist, einen nicht bestehenden Anspruch durchzusetzen:D.


    Du könntest es ja mit einem kurzen Schreiben versuchen. Ich gehe aber davon aus, dass das nichts bringt.
    Sofern das Mahnverfahren eingeleitet wird, solltest du dringend Widerspruch einlegen, da ohne Widerspruch vollstreckt werden kann und das wollen wir doch nicht;) . Nach Ablauf einer zweiwöchigen Widerspruchsfrist, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
    Sofern du also jetzt nichts mehr unternimmst, solltest du auf jeden Fall an den Widerspruch denken. Dann kann eine der beiden Parteien die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen.
    Wenn du also sicher bist, dass kein begründeter Anspruch dieser Firma gegen euch vorliegt (die "Dienste" also nicht in Anspruch genommen wurden), kannst du dich zurücklehnen und abwarten, ob das Mahnverfahren kommt.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk

    Du könntest es ja mit einem kurzen Schreiben versuchen. Ich gehe aber davon aus, dass das nichts bringt.


    Richtig!
    Hatte ich oben vergessen zu schreiben:


    Wir hatten gleich anfangs ein Schreiben mit Rückschein usw. aufgesetzt und an die Firma geschickt.
    Angenommen wurde es, aber es kam der nächste Brief gleich 2 Wochen später.
    Das Schreiben wurde also gar nicht beachtet.



    Gruß,
    Chris

  • Das die nicht antworten passt allerdings genau zum Konzept dieser Firmen. Mahnungen raus, Mahnbescheide androhen und hoffen das jemand zahlt.

  • Wenn du das sogar schon versucht hast, kannst du dir ja wirklich nichts vorwerfen.


    Warte einfach das Mahnverfahren ab (sofern es jemals eingeleitet wird) und lege Widerspruch ein. Dann zeigt sich schon, ob sich das Unternehmen tatsächlich so weit vorwagt und ein gerichtliches Verfahren durchführen lässt. Ich könnte mir vorstellen, dass das leere Drohungen sind, denen nichts folgt. Das "durfte" ich oft genug miterleben.
    Das ist die übliche Einschüchterungsmasche, die leider häufig funktioniert:( .

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  • hat die firma vielleicht ne zweigstelle in stuttgart ?
    könnte dort jemanden mit baseballschläger zur renovierung vorbeischicken ;)


    sorry aber manchmal denke ich das wär das beste was man machen könnte
    sich nen geschäftsführer krallen und den einmal krankenhaus und zurück spendieren
    es kann ja nicht sein das leute die nie was mit denen zu hatten sich den ganzen ärger mit anwälten gerichten und dem ganzen herumgerenne geben müssen nur weil die meinen jemanden abzocken zu wollen :mad:

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Re: Brauche rechtlichen Rat: IBC Telecom fordert Geld für nichtgeführte Sex-Telefonate


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Die Kundennummer war die Telefonnummer meiner Schwester, die eine Prepaidkarte von der Firma o2 besitzt.


    Das klingt mir aber stark danach, als hätte deine Schwester den CallBack-EasyMoney-"Trick" mit der 0800er-IBC-Nummer ausprobiert. Da solltest du bei ihr schon mal genauer nachfragen.


    Ich hoffe deine Schwester ist noch minderjährig, sonst wird es problematisch da raus zu kommen.

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