Abmahnung über Verbraucherzentrale

  • Hallo,


    wie kann ich Mediamarkt von der Verbraucherzentrale abmahnen lassen, weil sie wieder sofort ihre Angebote ausverkauft hatten?


    Wie muss ich vorgehen?


    Hat das schon mal jemand gemacht?


    Vielen Dank

  • wie darf ich das verstehen?


    weil ihre angebote ausverkauft waren?


    was willst du denn dagegen unernehmen, oder was soll mediamarkt machen wenn die ware halt ausverkauft ist?



    steht doch in jeder werbung drin, "solange der vorrat reicht"...



    oder?

  • Es ist so das ein Markt, Angebote min 2 Tage verfügbar haben muss, wenn nicht kann man sich beschweren was aber eh nichts bringt, was anderes waere es wenn ein anderer Markt beschwerde einleitet wegen Wettbewerbsverzehrung, was dann wiederrum eine Geldstrafe bedeuten kann und man darf dies nicht mehr machen, allerdings nur für dieses Produkt, was also alles für den PoPo ist.
    Fazit: Nimm es hin und gut ist!

  • Re: Abmahnung über Verbraucherzentrale


    Zitat

    Original geschrieben von Goldenes Stück
    wie kann ich Mediamarkt von der Verbraucherzentrale abmahnen lassen, weil sie wieder sofort ihre Angebote ausverkauft hatten?


    Wie muss ich vorgehen?

    Du beantwortest Deine Frage ja eigentlich schon. Du musst die Verbraucherzentrale/Wettbewerbszentrale kontaktieren und mit denen das weitere Vorgehen absprechen. Es kann aber durchaus sein, dass das im Sande verläuft. Die o.g. Institutionen haben schon lange keinen wirklichen Bock mehr, irgendwelche Dinge durchzufechten.


    Zitat

    Hat das schon mal jemand gemacht?

    Jein. Teilweise schon. Ging dann aber ohne mein Zutun weiter. Ging damals um die Lidl-DeutscheBahn-Zugtickets, die trotz riesiger medialer Werbung nach 10min ausverkauft waren. Endete damals eben mit einer Unterlassungserklärung, in welcher Lidl erklärt, so etwas nicht wieder zu tun und falls doch, eine 6stellige Summe zu zahlen.


    Sie haben sich auf gut Deutsch ins Fäustchen gelacht. Das zahlt man ggf. aus der Portokasse. Das UWG ist im Moment leider noch ein zahnloser Tiger, die ganzen E-Mail/Fax/SMS/Telefon-Spammer stört § 7 UWG ja auch nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    steht doch in jeder werbung drin, "solange der vorrat reicht"...

    Richtig. Steht meistens drin. Und? Das UWG sieht es eben so, dass eine Ware, die aktiv beworben wird, mindestens 2 Tage vorhanden sein und verkauft werden muss. Ansonsten ist es unlauterer Wettbewerb. Kann drin stehen, was will. Bzw. die meisten Formulierungen genügen dem eben nicht.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Ich kann "Goldenes Stück" gut verstehnen, dass er sauer auf MM ist. Leider glaube ich aber auch, dass eine Beschwerde bei der VZ keine (spürbaren) Folgen für den Metro-Ableger haben wird.


    Was MediaMarkt/ Saturn und deren Werbe-/ Angebotspolitik und die (sehr oft) inkompetenten Verkäufer angeht habe ich ohnehin schon lange meine Konsequenzen gezogen:


    Anschauen: JA - Kaufen: NIEMALS! :D


    Entweder ich bestell dann übers Netz oder bei meinem örtlichen Fachhändler. Der gewährt mir manchmal einen gleichen oder zumindest ähnlichen Preis, und ich hab auch noch einen kompetenden Ansprechpartner und vernünftigen Support bei eventuellen Garantiefällen ;)


    Das ist imho die beste "Lösung" dieses Problems :top:

    Gruß,
    der samsung-man

  • Zitat

    Original geschrieben von samsung-man
    Das ist imho die beste "Lösung" dieses Problems :top:


    Du hast das Prinzip verstanden :D :top:


    :D Die anderen blöden Schweine sollen weiter zu dem blöden Schwein gehen :D

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