N95 mit aktiver Sim angeblich bei DHL weggekommen - was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Normalerweise setzt man eine Frist von 14 Tagen, bis Freitag hast du es bestimmt nicht. Die brauchen auch etwas Zeit um das mit DHL zu klären.


    Ja, genau ! Aber wenn Du Pech hast , kann das auch zwei bis drei Monate Dauern (Nachforschungsantrag) so wie bei mir .
    Wollen wir mal hoffen, das es bei Dir nicht der Fall ist.


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Ja, genau ! Aber wenn Du Pech hast , kann das auch zwei bis drei Monate Dauern (Nachforschungsantrag) so wie bei mir .
    Wollen wir mal hoffen, das es bei Dir nicht der Fall ist.


    So ein Nachforschungsnatrag ist aber nicht das Problem des Kunden, sondern das des Shops. Insofern passt das mit den zwei Wochen Frist gegenüber dem Shop schon - was der noch mit DHL aushandelt ist dann nicht Sache und Problem des Kunden.


    Immer vorausgesetzt, dass das Problem nicht in Wirklich eher Masche ist. :rolleyes:

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    – Edward V Berard

  • Da hast Du schon Recht, aber wenn der Shop sagt, wir haben es abgeschickt und wir wir warten erst auf das Ergebnis vom Nachforschungsantrag, wo das Paket ist, was dann ? Wenn das Masche des Shops sein könnte, dann könnten die ja auch behaupten, das der Kunde eventuell Lügt.Wer weiss...


    Gruß Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Das Ergebnis des Nachforschungsantrages ist das Problem des Shops.


    Wie xoduz bereits sagte: Angemessene Frist zur (erfolgreichen) Lieferung setzen - per Einschreiben mit Rückschein, abwarten, dann weitersehen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Da hast Du schon Recht, aber wenn der Shop sagt, wir haben es abgeschickt und wir wir warten erst auf das Ergebnis vom Nachforschungsantrag, wo das Paket ist, was dann ? Wenn das Masche des Shops sein könnte, dann könnten die ja auch behaupten, das der Kunde eventuell Lügt.Wer weiss...


    Dem Kunden kann relativ egal sein was der Shop dazu sagt bzw. gerne möchte - der hat zu liefern. Tut er das nicht, wird er in Verzug gesetzt und gemahnt. Das Abwarten irgendwelcher Prozesse, die den Kunden nicht interessieren und ja auch nicht direkt tangieren (da er vom Paket ja nichts gemerkt hat) ist keine Option.

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  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Da hast Du schon Recht, aber wenn der Shop sagt, wir haben es abgeschickt und wir wir warten erst auf das Ergebnis vom Nachforschungsantrag, wo das Paket ist, was dann ?


    Dann geht einem das wo ganz weit vorbei ;)
    Deswegen hat man dem Shop ja eine Frist gesetzt bis wann entweder Handy da ist, oder das Geld wieder auf dem Konto.
    Klappt das nicht -> Ab zum Anwalt

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Also,


    da die Karte noch nicht an dich ausgehändigt wurde, gilt auch hier dein Widerspruchsrecht. Sollte dir jetzt eine neue Karte zugestellt werden, beginnt mit dem Gefahrenübergang an den Kunden die neue Frist, welche aufgehoben wird mit der Netznutzung. Dem Händler kannst du sofort eine Frist zur Nachlieferung setzen, da es dir schlichtweg egal sein kann was passiert ist. Sollte der Händler sich weigern den ganzen Vorgang zu stornieren (wo das verlorene N95 erstmal zu seinen Lasten geht bis die Versicherung von DHL zahlt), kannst du "versuchen" den Preisunterschied, sollte er das Gerät auch ohne Vertrag anbieten per Mahnbescheid einzufordern, da du mit dem Abschluss des Vertrages dem Händler gegenüber eine Leistung erbringst, aber abzügl. der MwSt.


    Ich kann dir nur persönlich raten von beiden Verträgen zurückzutreten und den Händler eine Frist zur Überweisung des Betrages auffordern. Sollte die Zahlung ausbleiben, entsprechend Mahnbescheid schicken mit weiterer Aufforderung über diese Kosten.

  • ich werde den morgigen tag einfach nochmal abwarten.
    Die leute in der hotline waren auch immer sehr freundlich und gewillt mir zu helfen. Laut den mitarbeitern in der Hotline wird nach der bearbeitung meiner Eidestattlicher Erklärung, ein zweites handy mit sim auf dem weg geschickt. Die frage ist nur ob sich dabei um eine hinhaltetaktick handelt (bin so ein gutgläubiger mensch)
    morgen sollte auch auf jeden fall meine eidestattliche erklärung bearbeitet sein. Immerhin habe ich sie letze woche donnerstag weggeschickt.
    jetzt hilft wohl nur noch daumen drücken und hoffen das sie die verdammten diebe bekommen :o

    _____///////
    ____( o o )
    --ooO-(_)-Ooo

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Und was soll das bringen? :confused: Dass der Netzbetreiber ein Standardschreiben zurückschickt, er sei nicht der Vertragspartner in Sachen Handy und der Kunde möge sich bitte an den Shop wenden? :rolleyes:


    Nein. Aber mehrere Beschwerden über einen Shop, der damit auch den Ruf des Netzbetreibers schädigt, ist für die interessant. Immerhin geht es auch um Provisionszahlungen. Und eine "Nachricht" des Netzbetreibers an den Händler kann evtl. wahre Wunder bewirken.


    Ne andere Sache: Wann beginnt die Widerrufsfrist für den Handy-Vertrag? Mit Unterschrift des Vertrages (hast du da was unterschrieben?) oder mit Erhalt der SIM-Karte (Nicht-Nutzung durch dich vorausgesetzt)? Wenn mit Erhalt der SIM-Karte, dann storniere den Handy-Vertrag auch gegenüber dem Netzbetreiber


    Zitat

    Original geschrieben von Xeduz
    Das Problem dabei dürfte sein, dass durch die Subvention des Vertrages der Kaufpreis unerheblich wird bzw. längst nicht dem Wert des N95 entspricht.
    Wenn er jetzt die 109 EUR zurückbuchen lässt, schafft das nur neue Probleme.


    Wenn von Betrug ausgegangen werden kann (das würde ich tun, wenn mir eine "falsche" Tracking-Nummer genannt wird!), dann rettet er sich zumindest seine 109 Euro. Für dich mag das nichts sein ... für andere ist es ne ganze Menge Geld!
    Deswegen: Nachfrist setzen, aber innerhalb der Frist für eine Abbuchungsstornierung! Ansonsten ab zur Bank und die Abbuchung stornieren lassen. Da kein Nachweis zur Lieferung vorhanden ist (Thema Tracking-ID ...) hat der Shop dir gegenüber seine Leistung nicht erbracht, warum sollst du dann deine Leistung erbringen?
    Hier kommt wieder die Mail an den Netzbetreiber ins Spiel: Warum soll der Shop seine Provision kassieren, dem Kunden aber das vergünstigte Handy nicht geben? Hier bringt das Streichen der Provision ne ganze Menge.

  • Zitat

    Original geschrieben von ÂlphaTier
    morgen sollte auch auf jeden fall meine eidestattliche erklärung bearbeitet sein. Immerhin habe ich sie letze woche donnerstag weggeschickt.


    Na gut,


    das klingt ja schon ganz anders als die vier Tage, von denen Du vorher gesprochen hast - mit etwas Pech ist der Brief Samstag angekommen und wurde dann heute das erste Mal angeschaut. Ohne den Händler unterstützen zu wollen, aber daraus kann man noch gar nichts schließen.


    Zitat

    Original geschrieben von jungmario

    Wenn von Betrug ausgegangen werden kann (das würde ich tun, wenn mir eine "falsche" Tracking-Nummer genannt wird!), dann rettet er sich zumindest seine 109 Euro. Für dich mag das nichts sein ... für andere ist es ne ganze Menge Geld!


    Noch ist aber gar nichts erwiesen, insofern setzt ihn eine Rückbuchung zum jetzigen Zeitpunkt nur unnötig ins Unrecht.
    Ich hatte mich übrigens vorhin vertan - es müssten eigentlich 179 EUR sein. Weiß der TE aber bestimmt selbst am besten. ;)
    Angesichts der GG des abgeschlossenen Tarifs dürften aber auch 179 EUR keine so weltbedeutende Summe sein, dass man sich deswegen des Vertragsbruchs schuldig macht und dem gerechten Zorn des Händlers aussetzt. Das kann schnell nach hinten losgehen. Szenario: Kunde holt LS zurück, Händler liefert wie versprochen - Händler mahnt Kunden zu Recht. Unschön.


    Zitat


    Deswegen: Nachfrist setzen, aber innerhalb der Frist für eine Abbuchungsstornierung!


    Das klingt schon besser.


    Zitat

    Ansonsten ab zur Bank und die Abbuchung stornieren lassen. Da kein Nachweis zur Lieferung vorhanden ist (Thema Tracking-ID ...) hat der Shop dir gegenüber seine Leistung nicht erbracht, warum sollst du dann deine Leistung erbringen?


    Und das ist wieder falsch: Ein Unrecht begründet ein anderes nicht. So läuft das nicht - Du kannst den Händler in Verzug setzen, Deine Leistung verweigern darfst Du deswegen aber nicht.


    Zitat


    Hier kommt wieder die Mail an den Netzbetreiber ins Spiel: Warum soll der Shop seine Provision kassieren, dem Kunden aber das vergünstigte Handy nicht geben? Hier bringt das Streichen der Provision ne ganze Menge.


    Weil das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Shop den Netzbetreiber nicht interessieren muss? Vor allem, da ja noch lange kein abschließendes Ergebnis vorliegt.
    Ich gebe Dir zwar Recht, dass ein stark gehäuftes Auftreten von Beschwerdemails auch einen Netzbetreiber ins Grübeln bringen kann, das dürfte aber in einem zeitlich eher uninteressanten Rahmen passieren.

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    – Edward V Berard

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