ZitatOriginal geschrieben von tarifchaos
... die Person stellt Strafanzeige und die Polizei holt sich eine richterliche Anordnung und fragt beim Provider nach, wem die Karte gehört.
Dafür braucht man afaik keinen richterlichen Beschluss. Den braucht es nur, wenn ein Ermittler an die Verbindungsdaten der Karte kommen möchte. Die reine Teilnehmerermittlung ist einfach so ohne weiteres möglich.
Gruß herold