Ebay - weltgrößter Fälschungsumschlagsplatz?

  • Parfum und ähnliche Dinge sollte man sich auch nicht bei Ebay kaufen. Dafür sind die Läden in der Stadt oder gute Onlineshops besser geeignet.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: Plagiat zurückgeben?



    So, dann leucht ich mal ;):


    Prinzipiell kannst Du die Fälschung schon dem Zoll übergeben, nur kann das in Schwierigkeiten mit dem Verkäufer bei der Kaufvertragsabwicklung münden, da Du verpflichtet wärst, wenn Du auf Erfüllung (Dein gutes Recht) pochst, die unrechtmäßig erhaltene erste Ware zurückzusenden.


    Die bessere Variante für Dich sollte also sein, den Verkäufer anzuschreiben, ihn darauf hinzuweisen, daß er immer noch in der Pflicht steht, den Kaufvertrag zu erfüllen, Du aber gern bereit bist, die bisher erhaltene Leistung Zug um Zug zurück zu gewähren.

  • Wie willst Du Dein Geld zurükbuchen? War es eine Lastschrift in der Du Bezogener warst? Oder Paypal?!? Oder, oder, oder?!


    Zum Thema "Behalten": Was willst Du damit? Sowas würde ich in keinster Weise auf die Haut auftragen wollen.
    Ferner wird, sobald Du das Plagiat der Originalfirma zur Verfügung gestellt hast, das Ding geprüft und geht in deren Eigentum über.


    -Andi-

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  • Mephisto: Dankeschön!


    Andreas: Ich habe die Überweisung getätigt. Ich dachte immer, so etwas kann man wieder canceln?!
    Ich käme auch nie auf die Idee, so'n Zeug für mich zu benutzen. Ich war mir nur nicht sicher, ob ich ein gefälschtes Produkt "Zug um Zug" überhaupt wieder zurückgeben darf. Hätte ja evtl. sein können, dass ich mich auch strafbar mache, wenn ich es wissentlich wieder in den Verkehr bringe...

    "Noch etwas Salat?"
    -"Nein danke, sonst muss ich auf Fotosynthese umschalten!"

  • Eine Überweisung kann man nur so lange zurückholen, wie sie noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben ist. Da das bei Dir schon passiert ist, hast Du keinerlei Chance Dein Geld ohne Einwilligung des Empfängers zurückzubekommen.


    -Andi-

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  • Das stimmt, eine Ueberweisung wirst du dir nicht wiederholen koennen. Allerdings verstehe ich "zug um zug" ein wenig anders:


    Dieser Verkaeufer hat versucht dich zu verar****. Wenn du nur dein Geld zurueck verlangst ist das bedeutend zu wenig. Solchen Affen muss das Handwerk gelegt werden. Ich weiss nicht, um welchen Betrag es genau geht, aber ich wuerde erstmal den Hersteller anschreiben. Falls der sich nicht interessiert zeigt, zeig den Typen an. Der hat dich betrogen & Produktfaelschungen vertrieben.


    Sowas wuerde ich persoenlich nehmen, der haelt dich entweder fuer zu bloed zu merken dass du eine Falschung gekauft hast oder fuer einen dieser absoluten Voll-Looser die wissentlich Faelschungen kaufen. Beides wuerde ich mir nicht gefallen lassen...und das waere simples Geld zurueck fordern.


    Sorry fuer meine radikale Sichtweise, aber Faelscher ruinieren jedem von uns ueber lange sicht das Leben. Die schneiden sich ein Stueck vom Kuchen ab der Ihnen nicht zusteht und gefaehrden dadurch Arbeitsplaetze, hinterziehen Steuern im grossen Stil und gefaehrden deine Gesundheit. Von den Schaeden im Herstellerland ganz abgesehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_scheich
    Das stimmt, eine Ueberweisung wirst du dir nicht wiederholen koennen. Allerdings verstehe ich "zug um zug" ein wenig anders:


    Dieser Verkaeufer hat versucht dich zu verar****. Wenn du nur dein Geld zurueck verlangst ist das bedeutend zu wenig. Solchen Affen muss das Handwerk gelegt werden. Ich weiss nicht, um welchen Betrag es genau geht, aber ich wuerde erstmal den Hersteller anschreiben. Falls der sich nicht interessiert zeigt, zeig den Typen an. Der hat dich betrogen & Produktfaelschungen vertrieben.


    Wie Du ja schon in meinem Eingangsposting lesen kannst, stimm' ich hundertprozentig mit Dir überein, was den Handel mit Plagiaten angeht!
    Das einzige, was ich tatsächlich noch nerviger/ärmer find', sind diejenigen, die wissentlich Fakes kaufen, nur um "einen auf dicke Hose" zu machen, aber das ist eine andere Diskussion ;) (wobei, kleiner Einschub noch: wenn ich entweder nicht die Mittel hab', mir das Original zu leisten bzw. nicht bereit bin, Unsummen für etwas auszugeben, was mir qualitativ nicht angemessen scheint, dann sollt' ich mir halt einfach was anderes zulegen; find ein Hasi und Mausi Teil (bzw. cos) da einfach wesentlich ehrlicher - und gut kombiniert sehen die Teile teilweise auch besser aus als diverse Designerfummel - just my 0,02 € ;))


    So, nun aber zurück zum Zug-um-Zug; ist die wesentlich nervensparendere Alternative, es ist halt einfacher, so zu verfahren. Zwar hat der Verkäufer die falsche Ware geliefert (nämlich wirklich eine Fälschung :)), und damit bleibt der KV Erfüllungsanspruch noch bestehen. Nur ist Kepp zunächst auch verpflichtet, die empfangen Leistungen zurückzugewähren. Zu beweisen, daß tatsächlich ein Fake geliefert wurde, dieses auch vom Verkäufer, dann die Vermögensansprüche zu klären, das kann ewig dauern und in 'nem teuren Rechtsstreit enden; da ist die andere Vorgehensweise wesentlich fixer zu erledigen, alles andere ist den Stress einfach nicht wert imo :)

  • Also, es geht um 40EUR (für mich als Studenten ist das schon eine hohe Hausnummer...) und 100ml "Emporio Armani She". Bei einem Online-Shop, der überwiegend mit Düften "dealt" und vermutlich ohne Ladenlokal und Mitarbeiter auskommt, bin ich für den Preis schon von Originalware ausgegangen.


    Mein Plan sieht so aus:
    Montag morgen die offensichtliche Fälschung nochmal im Fachgeschäft als solche bestätigen lassen (nur zur doppelten Absicherung, das Ding ist aber 100%ig falsch!). Dann Schreiben an Verkäufer mit 10-Tages-Frist zur Lieferung eines Originals.
    Tut er das NICHT, gehe ich natürlich zur Polizei und schalte auch den Hersteller des Originals ein.
    Nur weiß ich noch nicht endgültig, was ich machen soll, wenn ich tatsächlich ein authentisches Exemplar nachgeschickt bekommen sollte... Alleine schon um zukünftige Prellungen zu verhindern, sollte ich dennoch Pol oder Armani einschalten. Damit stellt sich auch wieder die Frage, ob ich die Fälschung nun zurückschicken soll / muss oder aber eben einbehalten und entsprechend weiterleiten soll... :confused:


    Ist doch alles sch***e, wenn man noch auf jeden Cent achten muss, grrr...


    EDIT:
    Und was das "auf dicke Hose machen" angeht: meine Verlobte nimmt das Parfum schon seit Jahren. Eigentlich hätte ich ihr die 50ml-Version regulär im Ladengeschäft gekauft, aber man wird sich doch wohl noch gutgläubig über günstiges Online-Angebot freuen und dort zuschlagen dürfen. Dass es überhaupt so etwas wie Parfum-Fälschungen bei Onlineauktionshäusern gibt, habe ich erst gestern nach Öffnen des Pakets erfahren... :mad:

    "Noch etwas Salat?"
    -"Nein danke, sonst muss ich auf Fotosynthese umschalten!"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Wie heißt denn der online shop,wo du es gekauft hast ?


    http://www.hofnarr73.hood.de/


    Und wenn jetzt irgend jemand was zum Nutzernamen sagt, dann führe ich demjenigen den Flakon sonstwo ein... :p

    "Noch etwas Salat?"
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