Geräteaustausch bei Nokia möglich

  • Hallo zusammen


    Ich hoffe dass der Thread nicht schon irgendwo existiert. Ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts grundsätzliches finden können.


    Ich möchte durch diesen Thread gerne einmal den Ablauf eines Gerätetauschs unter Garantie bei Nokia herausfinden. Am Besten wäre es wenn auch jemand den Ablauf für die Schweiz erklären könnte, falls dieser von dem in Deutschland abweicht.



    Schilderung des Problems:
    Ich habe mir am 14.04.2007 ein Nokia N95 gekauft. Am 26.04.2007 musste es auf Grund einer defekten Hörmuschel und des Sliders in die Reparatur geschickt werden. Fast drei Wochen später (16.05.2007) kam es zurück. Die Hörmuschel war ersetzt worden und funktionierte nun einwandfrei. Der Slider wackelte noch gleich wie vorher.


    Am Sonntag (20.05.2007) ging der Slider dann endgültig auf die Bretter; Er rastete plötzlich mehrfach ein und aus beim rauf- resp. runter schieben. Bei den Multimediatasten ging das nicht mehr weg, bei dem Nummernfeld hingegen schon. Dafür hatte er dort jetzt ein „Schleifen“. Daraufhin wurde es am Montag (21.05.2007) wieder eingeschickt. Am Mittwoch erhielt ich die Information, dass die Reparatur momentan nicht möglich ist weil keine Ersatzteile am Lager seien. Es wurde mir gesagt, dass es mindestens 2, eher ab 4 Wochen oder mehr dauert bis die Sliderersatzteile von Nokia geliefert werden.


    Angenommen ich erhalte mein Gerät nach vier Wochen zurück sähe dass dann so aus:
    14.04.2007 bis 25.04.2007: in Benutzung
    26.04.2007 bis 16.05.2007: in Reparatur
    17.05.2007 bis 20.05.2007: in Benutzung
    21.05.2007 bis 20.06.2007: in Reparatur


    Folglich hätte ich das Gerät in den ersten 67 Tagen nach Kauf ganze 50 Tage in Reparatur und nur 17 Tage in meinen Händen gehabt.


    Nun frage ich mich ob das noch der „nützlichen Frist“ entspricht innerhalb der Nokia ein Gerät reparieren sollte.


    Habe ich nicht Anspruch darauf dass Nokia mir diskussionslos ein neues Gerät zuschickt?


    Ich habe bereits mit dem Verkäufer, mit der Reparaturstelle und mit der Nokia Careline gesprochen. Folgendes kam dabei raus:
    Verkäufer: „Sie müssen mit der Reparaturstelle reden, die müssen das entscheiden.“
    Reparaturstelle: „Sie müssen mit Nokia reden, die müssen das entscheiden.“
    Nokia Careline: „Sie müssen mit der Reparaturstelle reden, die müssen das entscheiden.“


    Wir drehen uns also im Kreis und alle drücken sich davor eine Entscheidung zu fällen.
    Und ich kriege nirgends eine Nokia interne Kontaktstelle raus die mehr Kompetenzen hat als die Careline.


    Könnt Ihr mir bitte sagen wer die Entscheidungskompetenz hat und wie ich zu einem neuen (Austausch-)Gerät komme? Ist es überhaupt möglich?


    Ich hoffe, dass sich der eine oder andere meinem Problem annimmt und mir hilft.


    Gruss, nokiot

  • Also ich weis nur das man nach der 3 erfolglosen Rep. ein recht auf ein neues Gerät/Wandel oder wie auch immer hat.


    Ging bei mir zwar nicht um das N95 aber nach der 3 rep hab ich dann endlich ein neues Gerät bekommen, das hat zwar auch = 0 gebracht aber war immerhin damals ein versuch. :rolleyes:

    enjoy the little things ....

  • Gerätetausch macht eigentlich nur der Händler


    Hallo
    meines Wissens ist nur der Händler (Verkäufer) verpflichtet nach dreimaliger erfolgloser Reperatur das Gerät zu tauschen.




    Wenn Nokia tauscht ist das auf freiwilliger Basis, bzw wenn eine Reperatur nicht möglich ist.


    Gruß Sigi

  • Also das ist wohl nicht so einfach ...


    1. Es gibt keine gesetzliche Garantie, sondern nur Gewährleistung. Garantie ist freiwillig. Somit kann auch der Garantieumfang von dem garantiegebenden (Händler oder Hersteller) selbst festgelegt werden. Ist eine Sache beim Kauf mit einem Mangel behaftet, so stehen dem Käufer Rechte zu. Einmal Nacherfüllung, Schadensersatz und Rücktritt. Lies dazu BGB §437


    2. Je Reparatur gelten 4 Wochen meist als angemessene Frist. Die läuft natürlich dann, wenn das Gerät in Reparatur ist und nicht daheim auf Reparatur wartet.


    3. Bereits nach 2 (nicht wie hier immer fälchlich geschrieben nach 3) erfolglosen Reparaturversuchen - und jetzt kommt es - wegen des gleichen Mangels, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten ( BGB §440) oder den Kaufpreis zu mindern ( BGB §441)


    Der Händler ist dein Geschäftspartner. Der muss auch die Gewährleistung übernehmen. Da hat NOKIA absolut nichts mit zu tun. Der Händler kann dann seinerseits ggf. versuchen für sich über NOKIA was zu erreichen. Aber du hast mit Nokia im Rahmen der Gewährleistung nichts zu tun!


    Wichtig ist natürlich, dass man auch alles belegen kann, einschließlich Fristsetzungen.


    Und zur Sicherheit für mich :p
    Darlegung erfolgt als Laie und ist keine Rechtsauskunft. Dies stellt meine persönliche Ansicht/Meinung dar und erhebt keinen Anspruch auf Korrekt- oder Vollständigkeit. Im Zweifel einen Anwalt deines Vertrauens befragen. :D

    Gruß
    Der Clamaut

  • [QUOTE] Original geschrieben von Clamaut



    3. Bereits nach 2 (nicht wie hier immer fälchlich geschrieben nach 3) erfolglosen Reparaturversuchen - und jetzt kommt es - wegen des gleichen Mangels, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten ( BGB §440) oder den Kaufpreis zu mindern ( BGB §441)



    falsch,es muss sich nicht um den selben fehler handeln !!!
    es stimmt,dass nach 2 erfolglosen reparaturversuchen und beim 3x defekt,dem käufer ein recht zusteht
    aber dies muss sich NICHT auf denselben fehler berufen


    ich hab MEHRMALS eine (nach alten schuldR sog.) wandlung durchgeführt
    und es war nie der fall,dass es sich um denselben fehler handelte
    denn so steht es auch nicht im gesetz drin
    gut,die verkäufer/händler versuchen halt jeden schritt,um diesen anspruch nicht durchzusetzen und verlangen (fälschlicherweise) dass derselbe mangel vorliegen muss
    aber bitte nicht reinfallen !!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Celine



    falsch,es muss sich nicht um den selben fehler handeln !!!


    Bitte Quellenangabe wo ich das nachlesen kann.

    Gruß
    Der Clamaut

  • das ist halt in der juristerei so :)
    glaub mir,ich kriege viele sachverhalte was wandlung angeht,es muss sich definitiv nicht um den selben fehler handeln



    wo steht denn,dass es sich um denselben fehler handeln muss? nirgendswo

  • Hallo,


    ihr habe bei der ganzen Jusristerei übersehen, dass sich die Frage auf die Schweiz bezieht...da gilt das BGB meines Wissens nicht und EU-Recht erst recht nicht, weil immer noch Drittland.


    nokiot
    Ich weiß nicht, welches Recht bei euch greift, weil in Germany hat man das BGB und dann das EU-Recht. Eine Verfahrensweise sollte aber gleich sein:


    Bei Problemen mit deinem Gerät, wendest du dich an deinen Händler. Dieser kann die an eine Werkstatt verweisen, wenn er dein Gerät nicht selber eischicken will bzw. kann. Diese Werkstatt sollte aber Nokia-Servicepartner oder ein Nokia Systemcenter sein. Der Servicepartner kann versuchen dein Gerät mit den ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu reparieren oder es an ein Nokia-Reparaturzentrum zu schicken. Letzteres braucht auf Grund des Versandes viel Zeit. Es besteht aber eher die Möglichkeit ein funktionsfähiges Gerät zu erhalten.
    Die erste Reparatur wurde durchgeführt aber nicht vollständig. Die zweite Reparatur wurde vorerst abgelehnt, mit dem Hinweis auf fehlende Ersatzteile.Da du in der Schweiz bist, kann ich mir die Lieferzeiten für Ersatzteile gut vorstellen.Wenn du eine Club-Nokia-Karte hast, kannst du in Deutschland wählen zwischen einem Swap-Gerät und einer Reparatur.Wie es in der Schweiz ist weiß ich nicht.
    Du hast kein Anrecht auf ein neues Gerät nach deinen Schilderungen.
    Hast du dein Anliegen der Careline klar geschildert? Eher nicht. Ein Zusatz "Ich will ein neues Gerät..." Ist da nicht hilfreich.Du kannst der Careline aber mitteilen, dass die Werkstatt gesagt hat, dass die Beschaffung der Ersatzteile ca 4 Wochen dauern soll und das das für diech ncht hinnehmbar ist.
    Du drehst dich im Kreis, weil du den Sachverhalt klar schldern mußt. Die Agents der Careline sind kompetent und helfen auch gern weiter. Sie können aber keine Ferndiagnosen erstellen. Beschwerden werden intern weitergeleitet bzw. wird Sachverhalten nachgegangen. Jemand der da nur rumprollt und auf dicke Tasche macht, hat schlechte Karten mit seinem "Anliegen".
    Du kannst dich weiter ärgern oder es zur Reparatur geben. Ein neues Gerät kann ggf. nach einer dritten Reparatur oder unverhältnismäßig hohen Wartezeiten (8Wochen oder länger) ausgegeben werden. Entweder teilt es der SP Nokia mit oder nach sachlichen Beschwerden kommt es von Nokia.Aber es gilt immer kann und nicht muss ;) .
    Wie es gesetzlich in der Schweiz geregelt ist, weiss ich nicht.


    Cu


    Snowy

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