Geräteaustausch bei Nokia möglich

  • ja es sind 2 mängel und es müssen nicht die selben sein. ich hab auch selbst schon mal ein handy nach 2 mißglückten reparaturen gewandelt und auch schon mal einen personal computer über den t-punkt nach 2 erfolglosen reparaturen. es muss jeweils nur zum 3ten was sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von senseo24
    ja es sind 2 mängel und es müssen nicht die selben sein. ich hab auch selbst schon mal ein handy nach 2 mißglückten reparaturen gewandelt und auch schon mal einen personal computer über den t-punkt nach 2 erfolglosen reparaturen. es muss jeweils nur zum 3ten was sein.


    sag ich doch :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Celine
    das ist halt in der juristerei so :)
    glaub mir,ich kriege viele sachverhalte was wandlung angeht,es muss sich definitiv nicht um den selben fehler handeln



    wo steht denn,dass es sich um denselben fehler handeln muss? nirgendswo


    Das mit dem "glauben" ist so ne Sache :D


    Aber, wenn du es sagst ...


    in §440 BGB steht jedenfalls eindeutig
    <zitat>
    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt
    </zitat>


    Hier muss man genau lesen, dann liest man, "des Mangels" und nicht "der Mängel". Somit muss es, laut Gesetzestext, der gleiche Mangel sein.


    Natürlich kann jeder, solange es nicht um Rechtsansprüchr vor Gericht geht, das handhaben wie er gerne möchte. Nur, was außerhalb des, für mich eindeutigen, §440 liegt ist dann in dem Sinne mehr eine Kulanzregelung.


    Also, wer BGH-Urteile dazu hat die das Gegenteil besagen, nur her damit. Ich lerne gerne dazu.

    Gruß
    Der Clamaut

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