O2 Vertrag früher kündigen wenn arbeitslos?

  • Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    Schau auf Deine Rechnung, dann weißt Du es,...
    Dämlich Antwort


    Genau dämliche Antwort :mad:
    Mich hat lediglich interessiert (auch wenn es etwas ot ist) ob sich bzgl der BWHZ bei den alt Verträgen was geändert hat.
    Ich bin nicht der Threadersteller, will keinen Vertrag kündigen u bin auch nicht arbeitslos !


    Edit
    Hab gerade gesehen dass du da was falsch verstanden hast :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn du mindestens 12 Monate erwerbstätig warst und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt hast bekommst du ja Arbeitslosengeld, auch wenn es nur 60% bzw. 66% ist sollte das reichen um einige Monate die Handygrundgebühr entrichten zu können. :top:


    Ansonsten drücke ich dir natürlich die Daumen das du blad wieder nen Job findest. Solange die Arbeitslosigkeit nicht zulange dauert sollten sich die finanziellen Probleme in Grenzen halten.


    Ja gut 35€Grundgebühr bei 220€ Arbeitslosengeld tut dann schon irgendwo weh...
    Ich werds heute mal bei der Kündigungshotline versuchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    Schau auf Deine Rechnung, dann weißt Du es,...
    Dämlich Antwort, ich weiß, aber wer mit so fadenscheinigen Argumenten aus dem Vertrag raus will,... :mad:
    Viel Erfolg bei der Jobsuche!


    gehts eigentlich noch? vielleicht will er nicht aus dem vertrag, sondern war lediglich von der tatsache, dass es was kosten könnte, überrascht... :mad: was ist dein problem? :rolleyes:

  • ja nee, is klar,... "Vielleicht will er nicht aus dem Vertrag", aber er ruft schon mal die Kündigungshotline an,...
    Also bis zum ersten Teil der Frage war es ja ok - die Frage, ob Arbeitslosigkeit als Kündigungsgrund angenommen wir. Aber im gleichen Atemzug die BWHZ ins Spiel zu bringen. Also für mich liest sich das genau andersherum, nämlich BWHZ könnte was kosten - wie komme ich aus dem Vertrag - ah ja, Arbeitslosigkeit wäre evtl. ein Grund.
    Also gabs da nix falsch zu verstehen, und meine Antworten bezogen sich auf den Threadersteller.

  • Ich bin mir sicher, dass es so gemeint war, dass, wenn man jetzt einen aktuellen Genion abschließt, die RUL etwas kosten und er daher seinen alten Genion zur Übernahme anbot. Dieses ist für diejenigen interessant, die auf eine BWHZ Wert legen, diese aber bei Neuabschluß nicht mehr bekommen können.


    Hatte es gleich beim ersten Lesen so verstanden - außerdem sind die kostenlosen RUL bei den Altverträgen nicht "plötzlich" kostenpflichtig!

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • @ Krabbenkopf


    genauso hab ichs auch verstanden.
    Er ist arbeitslos, kann und will den Vertrag nichtmehr satteln. Da es ein alter Genion ist der noch die günstigen BWHZ-Konditionen möglich macht hat er ihn nur an Interessierte angeboten.

  • Vor allem finde ich die Unterstellung, dass er nur arbeitslos "spielt", um einen Genion-Vertrag loszuwerden nicht so nett.


    Da ist man schon schlecht genug dran ohne Job und dann wird einem noch unterstellt, man würde nur so tun... :flop:

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von Seal1
    ja nee, is klar,... "Vielleicht will er nicht aus dem Vertrag", aber er ruft schon mal die Kündigungshotline an,...


    dachte, du beziehst dich auf eisys post... sorry!

  • Na ja, nachdem was man so alles liest kann man sich bei o2 ja nie ganz sicher sein, obwohl ich pers. (bin schon länger kunde mit mehreren Verträgen) noch keine schlechte Erfahrung gemacht habe :top:


    EifelMarc
    Vielleicht kannst ja mit denen über eine Stundung reden falls keine Kündigung möglich ;)

  • Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Netzbetreiber schon überlegt, ob es sinnvoll ist, einen Arbeitslosen mit Gewalt im Vertrag zu halten. Wenn der Kunde nicht zahlt, gibt es kaum einen Weg, an das Geld zu kommen.


    Aber noch kurz eine Frage zur BWHZ-Problematik: Wenn bisher kostenlose Rufumleitungen plötzlich kostenpflichtig werden, wäre das nicht ein Kündigungsgrund oder wird das von O2 wieder als "Nebenleistung" tituliert?

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