Garantiezeit vom S55? Service Nokia vs. Siemens?

  • der service von nokia ist unterirdisch schlecht ......... für markt-theoretiker ein wunderbares beispiel was sich unternehmen erlauben können die über 40% marktanteil haben . bei nokia darf man unweigerlich den eindruck gewinnen dass denen das handy vollkommen schnurz wird sobald es der kunde erworben hat. aufgrund meiner erfahrung kann ich jedem dem service wichtig ist ,nur von nokia geräten abraten ......... da ist der siemens-service ja geradezu paradisisch ! ciao.akku

  • Ich habe gerade wegen dem sehr schlechten Nokia-Service auf Siemens gewechselt und bin jetzt super zufrieden. Nokia baut zwar schöne Handys, aber wenn ich als Kunde wie der letzte Dreck behandelt werde, muß man einfach mal Konsequenzen ziehen.

  • boah ich halts im kopf nicht aus, dieses "siemens pro, nokia contra-gesülze"!


    langsam reichts! ich weiss manchmal echt nicht was ihr mit den ahndys anstellt, oder wo ihr damit hingeht, ich muss sagen, das ich damit noch nie probleme hatte (habe nur nokia in gebrauch)


    meines erachtens werden anscheinend die handys heutzutage weniger gebraucht als missbraucht! :rolleyes:


    dieser "machtkampf" nokia - siemens ist in meuinem augen total hirnverbrannt.


    diese hetzerei kann potientielle kunden von beiden herstellern nur abschrecken und zum glücklichen dritten schicken.


    der eine sagt: der service und die handy von nokia sind besch...bescheiden.


    der andere sagt: siemens ist von der technik allen anderen hinterher, da haste keine technischen neuerungen..blabla....



    mein gott, informiert euch halt vorher wies mit service, qualität, garantie...etc abläuft und wie die geräte sind. verlasst euch nciht auf KAUFBARE tests in zeitschriften.


    wer gute service-abwicklung will, der bekommt sie auch, er muss sich nur mal trauen so richtig auf den tisch zu hauen!



    mfg


    der muffige chris



    EDIT: ich würde es begrüßen wenn dieser thread wegen ergebnislosigkeit geschlossen wird, er hat eh keinen sinn.....

  • Zitat

    Original geschrieben von equinox
    mein gott, informiert euch halt vorher wies mit service, qualität, garantie...etc abläuft und wie die geräte sind. verlasst euch nciht auf KAUFBARE tests in zeitschriften.


    ...na genau das (sich Informieren) macht doch schbaggo gerade, oder?;)
    Ich fand das alle Beiträge bisher durchaus konstruktiv waren.

  • Bei E+ Professionell-Tarifen gibts 'nen 24 Stunden Service fürs Vertragshandy. :top:
    Siemens hab ich noch keine Erfahrung da bis jetzt alles funzt, soll aber ganz gut sein. Allerdings find ich die Preise für die Hotline 'ne unverschämtheit. Ist bei Siemens aber generell so.
    Schlechten Nokia-Service kann ich nicht nachvollziehen. Rein in den Laden neue Soft drauf und fertig. Hab mich dann noch mit dem Händler unterhalten. Für den Fall das mal ein Handy eingeschickt werden muß, gibts ein Leihgerät (kann allerdings sein, daß es vom Händler abhängt).

    MfG Stefan

  • Hi,


    ich kann nur sagen 80 % aller Schäden rep. wir bei uns im Laden innerhalb von 30 - 60 Min. weitere 15 % werden bei uns innerhalb von 5 Tagen.
    Ich finde das ist schon ein "guter" Service


    Habe besonders gute refahrungen mit Teleservice !
    Jörg


  • Tut mir echt leid, aber ich kapier das immer noch nicht, obwohl ich es schon öfters gehört habe.


    Beispiel:


    Ich habe am 15.01.2002 in einem Handyladen ein Gerät erworben.
    Am 01.06.2003 (damit dürfte auch jeglicher Kulanzspielraum erschöpft sein) wird das Display kaputt.
    Wie ist dann der Stand der Dinge?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Also es sieht folgendermassen aus.


    Um zu verhindern, dass gewisse Hersteller einfach nur ueberteuerten und schlecht verarbeiteten Mist verkaufen und die Leute ueber den Tisch ziehen (Funktioniert leider nicht immer :D) , existiert im BGB das so genannte Gewaehrleistungsrecht.


    Der Gesetzgeber schreibt den Haendlern (_nicht_ den Herstellern) vor das sie die Funktionstuechtigkeit einer Sache ueber einen gewissen Zeitraum sicherstellen muessen. Fuer den Fall das es doch zu einem Defekt kommt, der nicht vom Kaeufer verursacht wurde, muss die Behebung des Defektes fuer den Kaufer ohne Kostenaufwand stattfinden.
    Dir stehen dabei die Optionen Wandlung des Vertrages (Rueckgabe der Ware/Rueckgabe des Geldes), Minderung des Preises, Reparatur oder Ersatzlieferung (Umtausch) zur Verfuegung. Du mustt allerdings, falls es der Haendler wuenscht, bis zu drei Reparaturversuche erlauben, bevor du die anderen Optionen wahrnehmen darfst.


    Es ist deshalb der Haendler und nicht der Hersteller haftbar, weil unter Umstaenden der Hersteller keine deutsche Vertretung hat und deshalb fuer den Kunden nicht greifbar ist. Ausserdem kann immer nur der haftbar gemacht werden mit dem ein Kaufvertrag geschlossen wurde und das ist nunmal der Haendler bei dem du das Telefon gekauft hast.


    Seit 1.1. 2001 ist die Frist innerhalb der ein Gewaehrleistungsanspruch besteht 2 Jahre ab Kaufdatum. Das heisst sollte das Teil innerhalb von zwei Jahren ohne dein eigenes Verschulden kaputtgehen, so hast du die Moeglichkeit zur kostenlosen Reparatur, Wandelung, Minderung etc..


    Da es in der Regel schwer ist zu beweisen ob ein Defekt nun selbstverschuldet ist oder nicht gilt fuer die ersten sechs Monate nach kaufdatum die sogenannte Beweislastumkehr, das heist du must in den ersten sechs Monaten gar nicht beweisen, dass du den Defekt nicht verursacht hast, sondern der Hersteller muss das tun. So ist gerade bei unbequemen Firmen eine Reklamation leichter durchfuehrbar.


    Dies ist alles im BGB geregelt und jeder Haendler in D _muss_ sich daran halten oder kann verklagt werden.


    Darueber hinaus darf jeder Hersteller, wenn er will, zusaetzlich noch fuer die Funktionstuechtigkeit seiner Produkte garantieren. Das ist jedoch eine _freiwillige_ Leistung. Ausserdem bleibt es dem Hersteller selbst ueberlassen, wie er diese Garantie festlegt. Er muss auch ueberhaupt keine zusaetzliche Garantie geben.


    Deswegen die unterschiedlichen Begriffe. Gewaehrleistung ist die gesetzliche Regel an die sich alle halten muessen, Garantie die freiwillige Leistung die jeder Hersteller anbieten darf, aber nicht muss.


    Siemens z.B bietet als zusaetzlichen Service innerhalb eines(?) Jahres den Vor-Ort Austauschservice an, d.h. du rufst bei Siemens an und die schicken dir innerhalb von zwei Tagen ein Austauschgeraet mit German Parcel und nehmen dein altes wieder mit.


    Wenn du dein Handy also am 1.1.2001 gekauft hast, dann hast du bis zum 1.1.2002 den Anspruch auf Vor-Ort Austausch durch den Siemens Kundendienst (Vorrausgesetzt der Defekt entstand nicht durch dein Verschulden)
    Du hast aber auch bis zum 1.1.2003 anspruch auf alle Moeglichkeiten die im Gewaehrleistungsrecht festgelegt sind (Ruecktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Reparatur, Austausch). Allerdings _nicht_ gegenueber Siemens, sondern gegenueber dem Haendler, bei dem du das Teil gekauft hast.


    Ist der haendler pleite, der Defekt selbstverschuldet oder die Zweijahresfrist abgelaufen schaust du leider in die Roehre :D.


    OK das war dann jetzt doch wieder BGB fuer Dummies, aber Ich hoffe es hilft dir weiter.


    MfG


    Jeff

  • Danke Jeff, war sehr informativ,
    aber ich versteh trotzdem nicht wie das in der Praxis gehandhabt werden soll.


    Nochmal ein kleiner Beispiel:


    Der "Feldwaldundwiesen" Handyladen verkauft einem Kunden
    das Nokia (nennen wir es mal) 8210.
    Nokia ist "an sich" eine renommierte Marke, darüber sind sich Kunde und Händler einig.
    Nach 1,5 Jahren geht bei besagtem Gerät das Display kaputt.
    Kunde bringt Handy zum Händler, der alles wieder in Ordnung bringen soll. Wenn dieser das Handy aber zu Nokia einschickt wird ihm die Reparatur berechnet, da die Herstellergarantie abgelaufen ist. Ein Displaytausch kostet ne Menge Geld (fast 100 EUR wenn meine Infos stimmen).
    Die Frage ist, ob dieser Betrag nicht das übersteigt, was der Händler bei dem damaligen Vertragsabschluss verdient hat.
    Wenn dass nun bei jedem zweiten Gerät passieren sollte....?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Nach 1,5 Jahren geht bei besagtem Gerät das Display kaputt.
    Kunde bringt Handy zum Händler, der alles wieder in Ordnung bringen soll. Wenn dieser das Handy aber zu Nokia einschickt wird ihm die Reparatur berechnet, da die Herstellergarantie abgelaufen ist. Ein Displaytausch kostet ne Menge Geld (fast 100 EUR wenn meine Infos stimmen).
    Die Frage ist, ob dieser Betrag nicht das übersteigt, was der Händler bei dem damaligen Vertragsabschluss verdient hat.
    Wenn dass nun bei jedem zweiten Gerät passieren sollte....?


    Angenommen der Haendler kauft direkt bei Nokia ein, dann muß Nokia Deutschland genauso nach dem Gewaehrleistungsrecht gegenueber deinem Haendler haften, wie dein Haendler bei dir. Der Haendler hat ja einen Kaufvertrag mit Nokia geschlossen und in dem Moment gilt automatisch Gewaehrleistungsrecht. Der Haendler kann innerhalb von zwei Jahren genauso Reparatur, Wandlung etc. fordern.


    Wenn er bei einem Großhaendler einkauft, dann ist der Großhaendler nach BGB haftbar. Es ist _nicht_ so, das der Endkunde die 2 Jahre Gewaehrleistung hat, der Haendler aber nur auf die Herstellergarantie zurückgreifen muß


    Das wird halt dann einfach die Vertriebskette nach oben durchgereicht.


    Also in deinem Beispiel würde das so ablaufen. Du reklamierst das Handy bei deinem Haendler. Der wiederum reklamiert das Handy bei seinem Großhaendler und der wiederum bei Nokia Deutschland. Nokia hat jetzt das Recht zu versuchen, das Telefon zu reparieren. Sind drei Reparaturversuche fehlgeschlagen, dann kannst du auf Wandelung des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung eines funktionierenden Telefones bestehen. Und da läuft es ähnlich. Du setzt den Anspruch gegenüber deinem Haendler durch, der gegenueber seinem Großhaendler und so weiter. Mehr steht dir nach deutschem Recht nicht zu (OK eventuell hast du noch Ansprüche an Schadensersatz) Und alles andere ist reine Kulanz deines Haendlers.


    Es gelten aber fuer alle die Gesetzesrichtlinien im BGB zum Thema Kaufvertrag/Gewaehrleistung.


    BTW. Das gilt auch, wenn _du_ Neuware verkaufst.


    MfG


    Jeff

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