Kosten - Rufumleitung nach MNP?

  • Hallo,


    angenommen es wird eine o2 Mobilfunknummer ins Vodafone Netz portiert, was kostet mich die Umleitung auf diese Handynummer (aus dem o2 Netz)?


    Wie ist das vertraglich festgelegt, sind RUL zu 0179 kostenlos oder nur zu Mobilfunknummer im o2 Netz oder beides?



    CYA

  • Hallo,


    Die RUL kostet dich das selbe wie zu einer normalen D2 Nummer.



    RUL sind wenn überhaupt nur netzintern kostenlos, da du nicht mehr netzintern bist...siehe Preislieste.

  • Ich glaube Toaster meint etwas anderes:


    Mein o2-Genion-Vertrag hat in der Preisliste "Rufumleitungen zu 0179-Nummern: kostenlos" stehen.


    Mein neuerer o2-Genion Duo-Vertrag hat die Kondition "Rufumleitungen im o2-Netz: kostenlos" stehen.



    Daher dürften laut den Konditionen bei meinem o2-Genion-Vertrag Rufumleitungen zu "wegportierten" 0179-Nummern in anderen Netzen kostenlos sein. Nur testen will ich das irgendwie nicht :-)


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Hi,


    Zitat

    Daher dürften laut den Konditionen bei meinem o2-Genion-Vertrag Rufumleitungen zu "wegportierten" 0179-Nummern in anderen Netzen kostenlos sein. Nur testen will ich das irgendwie nicht :-)


    Ich gehe mal fest davon aus, das dies nicht kostenlos sein wird und O2 dies auch in neuen Geschäftsbedingugen mit den MNP-Klauseln verankert hat.
    Wenn du dagegen nicht wiedersprochen hast, muss du zahlen.

  • Genau deswegen habe ich vor ner Weile mal gefragt wie o2 bzw. damals Viag Interkom das im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlich hat.

    Gab es eine Zielangabe mit Vorwahl oder mit entsprechendem Netznamen? Da nur die im Amtsblatt veröffentlichten Daten wirklich relevant sind, wäre es klasse wenn mal jemand im Exemplar vom August 2000 nachschauen könnte und zwar zu dem Zeitpunkt zu dem die Preise in die anderen Mobilfunknetze geändert wurden.


    Falls man es mit Zielvorwahl angegeben hat, hat o2 nun ein "kleines" Problem mit vielen tausend Altverträgen!

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Sorry, wenn ich das hier nochmal hoch hole... aber hat denn wirklich NIEMAND ein Amtsblatt vom Juli/August 2000 zu Hause und kann da mal für mich reinschauen?

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Sorry, wenn ich das hier nochmal hoch hole... aber hat denn wirklich NIEMAND ein Amtsblatt vom Juli/August 2000 zu Hause und kann da mal für mich reinschauen?


    Ich glaube dass das ziemlich egal ist, ob damals "Netzinterne RUL" oder "RUL zu 0179 Nummern" stand, da ja eindeutig die Nummern des eigenen Netzes gemeint waren und die MNP noch gar nicht spruchreif bzw. schon angedacht.
    Ein SoKüRe (wie´s immer so schön heißt) entsteht daraus garantiert nicht.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Es geht mir ja auch nicht um eine SoKü, sondern lediglich darum, dass ich weiterhin die Sicherheit haben will zu allen 0179er Nummern zum netzinternen Tarif zu telefonieren. Und nichts anderes habe ich mit o2 vertraglich abgemacht, sofern es denn auch im Amtsblatt so steht.


    Und nur weil dann "plötzlich" ne MNP dazwischen kommt, wird die Abmachung sicher nicht ungültig...

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von Lüni


    Und nur weil dann "plötzlich" ne MNP dazwischen kommt, wird die Abmachung sicher nicht ungültig...


    Doch, meineserachtens schon.
    Damals waren ja netzinterne Gespräche/RUL bloß 0179... Nummern.
    Aber mittlerweile sind die technischen Gegebenheiten anders, da der Gesetzgeber ja die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme geschaffen hat.
    Um sicher zu sein, dass es netzintern abgerechnet wird, musst Du halt eine der Abfragemöglichkeiten per Telefon oder SMS benützen.


    BTW: Denke , dass o2 damals den Begriff "zu allen 0179 Nummern" nur in den hauseigenen Prospekten, nicht aber im Amtsblatt der RegTP verwendet hat.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Naja, dass ist aber im Gesetz zur MNP nicht so geregelt, besser gesagt gar nicht geregelt. Da gibt es nichtmal einen Hinweis darauf und IMHO gibts auch keine Durchführungsverordnung, von daher darf es meines Erachtens keine Änderung der Abrechnung ohne meine Zustimmung geben. Offenbar hat der Gesetzgeber da gepennt, vermutlich zum Vorteil des Kunden


    Das mit der Abfrage ist absolut nicht zufriedenstellend.


    Und das das anders im Amtsblatt aufgeführt ist denke ich auch, aber ich will mal ganz sicher gehen und nicht nur vermuten.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

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