Ärger mit Mobilcom. Brauche Rat?

  • Hallo ihr lieben.


    bin auf der suche nach leuten, die ähnlich schlechte Erfahrungen mit Mobilcom gemacht haben.
    Und brauche Rat.


    Kurze Zusammenfassung:


    Ich habe mal so blöd wie ich war in ner disco nen vertrag abgeschlossen über 1.200 SMS im jahr frei ohne kosten die auf mich zu kommen.
    Da gab es schon hier schon welche die den auch an der backe haben.
    Mir hat mobilcom sofort eine mahnung geschickt über die anmeldegebühr die ich zahlen sollte, aber warum ich habe doch keine kosten?
    Gut, das konnte ich dann klären.
    Das Problem die hatten einen zahlendreher in der kontonummer auf die das geld dass der händler überweist eingezahlt wurde.
    Problem behoben, 1 1/2 Jahre ruhe.
    Jetzt habe ich wieder mahnungen bekommen und soll zahlen.
    Begründung des händlers. Da durch die rücklastschrift gebühren entstanden sind und das vom händler eingezahlte geld nicht mehr ausreicht um mich über die zwei jahre zu bringen, soll ich nun zahlen. und zwar rücklastschriftgebühren, mahngebühren und sperrgebühren für die karte. (die ich wohlgemerkt nie benutzt habe)
    Da kann ich aber doch nix für?
    meine schuld wär das. das meinen die doch net ernst.
    Also auf jeden fall möchte ich wissen, ob es hier leute gibt, die ein ähnliches Problem damit haben.
    Ich bin zwar schuld dass ich den schrott unterschrieben habe, aber würdet ihr zahlen???


    Bitte helft mir?


    Habe bereits einen Termin bei einem Rechtsanwalt gemacht.

  • Rechtsanwalt wir teuerer für Dich sein als die GGs zu zahlen. Es sei denn, Du hast Rechtsschutz. Aber nichtsdestotrotz wird Dir der RA empfehlen zu zahlen.

  • Seid wann schließt man in einer Discothek nen Vertrag ab?


    Gabs nen Jahr freien eintritt dazu?


    Wenn im Vertrag drinnen steht du hast 2 Jahre kostenfrei, und dort steht nichts von Anmeldegebühr ect. würde ich auch nicht zahlen. Mit welcher begründung? Wieso sollst du für Fehler anderer grade stehen?


    Die sind stark verschuldet, evt ne neue masche geld zu verlangen für keine leistung?


    Ließ dir den Vertrag genau durch was drinnen steht was du zahlen mußt, wenn da steht kostenfrei ist es so. Würde die Forderungen einfach laufen lassen, sind für die Unkosten, und würde einfach warten bis Gericht dich anschreibst, und erläuterst den dan im kurzen schreiben dass im vertrag davon nichts steht und du auf grund dessen nicht zahlen mußt. Und damit sollte die sache aus der welt sein.


    ist zumindest meine meinung

  • Die Frage stellt sich, ob der Vertrag schriftlich vorliegt als auch was da steht.


    Wie es aussieht, handelt es sich um eine Auszahlung aufs Kundenkonto. Wenn aber die Vertragshalterin die AG zurückbuchen lässt zu Beginn und deswegen zu Mahngebühren führte, so ist es folglich klar, dass der eingezahlte Bertrag des Händlers für die komplette Laufzeit nicht ausreichte.


    Die Schuld liegt in der Hinsicht in der Tag bei der Vertragshalterin, weil es die AGs zu Beginn nicht gezahlt hatte. Dies wurde mit Folgekosten sozusagen bis nach hinten geschoben. Demzufolge muss sie den Rest zahlen. Sie kommt so oder so nicht raus. Da hilft auch ein RA nichts.

  • Das was hiddenpower sagt ist ja so auch richtig.
    das man in der disco keinen vertrag abschließt weiß ich selber ich ärger mich ja auch total.
    und die erklärung war auch korrekt. aber ich habe doch nix zurück buchen lassen. über dieses mobilfunkkonto habe ich überhaupt keine handhabe.
    davon abgesehen hat mobilcom zu früh abgebucht und der händler zu spät eingezahlt. dadurch sind kosten endstanden, die ja nicht in meinem Fehlerbereich liegen oder?
    ich habe ne rechtschutz und will vorher auf jeden fall mit meiner anwältin sprechen. wenn die mir sagt, das ich zahlen muss, dann zahl ich auch.
    keine frage. ich wär ja dann auch einsichtig. aber im moment bin ich mir keiner schuld bewusst.

  • Ist doch das verschulden vom Händler wenn er zuspät oder garnicht zahlt. Wenn abgemacht war, dass er zahlen muß, dann ist es auch so.


    Wenn du kein Vertrag hast, dann würde ich mir einfachmal von Mobilkom ne Vertragskopie mit deiner Unterschrift zukommen lassen, wenn die es nciht machen oder haben, stellt sich die frage ob du überhaupt mit dem ganzen was zutuhen hast.


    Und wenn die was Abbuchen wollen, müßen die vorher eine Rechnung schreiben, die können ja nicht einfach wahllos irgendwas abbuchen.


    Und mal nebenbei eine Mahnung setzt ebenfalls eine Rechnung vorraus!
    Erst ne Rechnung, dann ne Zahlungserrinerung, dann die Mahnung.


    Abbuchen, Mahnung ist nicht zuläßig!
    Rechnung, Abbuchen, Zahlungserrinerung, Mahnung, Anwalt, Gericht wäre zuläßig und koreckt

  • Ja also den Vertrag habe ich zu Hause.


    Ich verstehe das mit den AGB´s ja auch voll und ganz, aber ich hatte ja nie ne kontobewegung auf meinem girokonto.
    Das lief ja wohl über ein von dem händler eingerichtetes mobilfunkkonto mit dem ich ja nix zu tun habe. da habe ich auch keine einsicht.
    darauf zahlt der händler dann geld ein, dass für 2 jahre meine kosten deckt. so entstehen mir keine.
    aber mobilcom hat wie gesagt zu früh abgebucht und der händler zu spät überwiesen, dadurch sind kosten für die rückbuchung und mahngebühren entstanden. was ja nicht mein fehler ist. schön und gut, das wurde dann geklärt und verbucht und ich hatte ruhe. habe auch immer brav ne rechnung erhalten.
    jetzt wollen die geld von mir sehen, weil das eingezahlte geld bis zum ablauf im August nicht mehr ausreicht, da ja vorher schon die blöde konstellation mit dem zu früh abgebucht, zu spät eingezahlt war.
    Aber meiner meinung nach kann ich für die ganze sache ja nix. da der fehler vorher nicht bei mir lag, können die ja jetzt nicht verlangen dass ich das im nachhinein ausbügel.


    na egal. ich bin heute erst mal beim anwalt.


    Danke für eure antworten!!!

  • Dürfte eine ziemlich komplizierte Sache werden. Eigentlich ist die Mobilcom im Recht, das Problem besteht eigentlich zwischen dem Händler und dir.
    Einer mußte das Konto ja decken bzw. die fälligen Summen ausgleichen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Wie hier schon mehrfach geschrieben. mobilcom hat mit der Sache nichts zu tun. Die schalten nur die Karte frei und lassen Dich telefonieren.
    Alles andere ist Sache des Händlers. Wenn du noch NIE eine Rechnung bekommen hast, kannst du mir gern Deine Rufnummer per PN schicken und ich lass dir dann gerne die letzten Rechnugen, wenn gewünscht, zukommen.


    Gruß
    Squib

    Ja die Welt ist rund!

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Dürfte eine ziemlicj komplizierte Sache werden. Eigentlich ist die Mobilcom im Recht, das Problem besteht eigentlich zwischen dem Händler und dir.
    Einer mußte das Konto ja decken bzw. die fälligen Summen ausgleichen.


    Genauso ist es.
    Deswegen gilt jetzt:
    Du musst die Gebühren an Mobilcom zahlen. Da du und Mobilcom den Vertrag haben.
    Du stehst also gerade im Unrecht gegenüber Mobilcom. Deswegen schnell den rest bezahlen.


    Dann wiederum stehst du im Recht gegenüber dem Händler.
    Von ihm kannst du dann die entstandenen Gebühren, die du dann an Mobilcom zahlen musst, wieder holen (wenn es vertraglich vereinbart war, das dir keine Kosten zukommen).


    Denn da hat der Händler gegenüber dir mist gebaut.


    In jedemfall gilt aber jetzt: SOFORT AN MOBILCOM ZAHLEN. Die haben nämlich nichts damit zutun. Und dann auf den Händler zu gehen und wiederholen.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

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