Kündigungsfrist e-plus

  • Kann noch jemand nachvollziehen, zu welchem Zeitpunkt die verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten statt 30 Tagen in die AGB von e-plus aufgenommen wurde?


    Mit der letzten Vertragsverlängerung wurden ja die zu diesem Zeitpunkt aktuellen AGBs abgenickt - nur stand damals noch 30 Tage drin???



    sida.wave



    EDIT: Eine PDF-Datei, die am 30.12.05 vom E-plus Server geladen wurde und die AGB nach Stand vom 07.03.2005 enthält nennt noch die Frist von einem Monat.

  • Re: Kündigungsfrist e-plus


    Zitat

    Original geschrieben von sida.wave
    Kann noch jemand nachvollziehen, zu welchem Zeitpunkt die verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten statt 30 Tagen in die AGB von e-plus aufgenommen wurde?

    Seit 01.01.2006

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Was heisst in diesem Zusammenhang denn Upgrade?


    Upgrade = Geräte-Upgrade = Neues Handy mit VVL :D

  • Hallo,
    genau dieses Problem habe ich jetzt.


    Ich habe meinen Vertrag 2006 verlängert über handy-sascha und habe bei Ihm ein neues Handy dazugenommen, stellt das jetzt ein Upgrade dar??
    Welche AGBs gelten??
    Danke

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