Digitalcamera geklaut - Zahlt die Versicherung?

  • zum thema hausrat und orte ausserhalb des hauses, jede hausratversicherung umfasst auch eine aussenversicherung;) bei der gelten die selben bedinungen wie bei der hausratversicherung (sprich auch die selben versicherten gefahren)... und diese gilt i.d.r weltweit. einfacher diebstahl (so wie es in deinem fall war...) übernimmt die leider nicht...


    greetz weesel

  • Zitat

    Original geschrieben von Strupo
    Zahlt die Versicherung des Lokales.
    Allerdings nicht erst bei Schadensmeldung nach X Tagen.
    Hätte man sofort machen sollen.

    Da die Kamera in der Jacke am Stuhl (und somit direkt beim Besitzer, so verstehe ich das zumindest) war, ist da nix mit Haftung zu holen.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    In Kneipen steht in der Regel an der Garderobe ein Hinweis, das keine Haftung übernommen wird und man selber auf seine Sachen achten soll. Damit besteht kein Anspruch gegenüber dem Lokal.

    Nicht zwingend, siehe bspw. http://www.abcrecht.de/ratgebe…falle/recht_garderobe.php. Oder auch "Lexikon der Rechtsirrtümer".

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Jau, sorry, hab ich überlesen. :o


    In Kneipen steht in der Regel an der Garderobe ein Hinweis, das keine Haftung übernommen wird und man selber auf seine Sachen achten soll. Damit besteht kein Anspruch gegenüber dem Lokal.
    Wie ich schon am Anfang geschrieben habe: Als Lehrgeld verbuchen und besser auf seine Klamotten aufpassen.


    Naja:


    *


    Kann ein Gastwirt rechtskräftig die Haftung für die Garderobe der Gäste mit den allseits bekannten Schildern "Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen" ausschließen?


    Antwort:


    * Wenn der Wirt die Gaderobe bewacht oder das Bedienungspersonal den Gast die Gaderobe abnimmtund beim Verlassen des Lokals wieder aushändigt, hilft dem Wirt das Schild " Für Gaderobe keine Haftung" überhauptnichts.


    Nichts anderes gilt, wenn der Gast die Gaderobe nur an einer Stelle ablegen kann, die für ihn nicht einsehbar ist. In all diesen Fällen kann der Wirt seine Haftung durch ein solches Schild nicht ausschließen. Wenn der Gast seine Gaderobe allerdings an einer Stelle ablegt, die er selbst gut einsehen kann, dann haftet auch nur er selbst. Ob der Gastwirt das Schild "Für Gaderobe keine Haftung" aufgehängt hat oder nicht, ist auch dann völlig gleichgültig. Er haftet für die Kleidung seinen unaufmerksamen Gastes mit Schild genausowenig wie ohne. Nach all dem gibt nur eine einzige Fallgestaltung, in der es für den Gastwirt Sinn machen kann, das Schild auszuhängen: Es gibt Lokale, in denen die Gäste die Gaderobe sowohl an eine für sie einsehbaren Stelle aufhängen können, als auch an einer nicht einsehbaren Stelle. Wenn der Gast sich hier freiwillig dafür entscheidet, die Gaderobe an einer Stelle abzulegen, an der er sie nicht im AUge behalten kann, dann ist er auch nicht schützenswert. Der Gastwirt kann die Haftung für die Gaderobe in diesem Fall, durch einen gut sichtbaren Aushang ausschließen. Die Worte gut sichtbar sind dabei besonderst zu betonen, denn wenn das Schild zu klein ist oder so ungünstig aufeghängt wurde, das es erst bei näherem hinsehen oder suchen entdeckt werden kann, entfaltet es ebenfalls keine Rechtswirkung. Das Schild sollte also zum Bsp. nicht durch bereits aufgehängte Mäntel und Jacken verdeckt werden können.


    Bei Interesse hierzu: § 690 BGB, §305 II BGB, §307 I BGB


    ---

  • Tut mir leid für dich, aber ich denke das wird dir keine Versicherung der Welt bezahlen.


    In der Aussenversicherung der HR hätte die Kamera entweder in einem geschloßenen Raum/ behältniss liegen müssen damit ein Einbruch-Diebstahlt vorliegt.
    Ansonsten ist noch der Raub versichert. Raub wäre es aber nur dann gewesen wenn der Dieb dich geschlagen, aus der Hand gerissen oder dir körperliche GEwalt angedroht hätte.


    Ich bin bei uns im Büro kein Fachmann für Gewerbeversicherungen, aber ich denke nicht das für deinen Fall das Lokal haften muss.... :confused:

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Wie schon einige User vorher geschrieben haben, ist es einfach pech. Die Kamera ist geklaut worden, das zählt als einfacher Taschendiebstahl. Dafür kommt keine der Standard-Versicherungen auf. Das Lokal ist auch nicht haftbar zu machen. Die Jacke hing ja bei Dir am Stuhl und Du hättest besser aufpassen müssen (klingt zwar ziemlich hart, ist aber leider so). Deine Hausratversicherung hätte nur gezahlt, wenn die Kamera geraubt worden wäre (Androhung körperlicher Gewalt) oder aus dem abgeschlossenen KFZ, wenn die Kamera nicht sichtbar im Auto gelegen hätte. Beides ist nicht eingetreten, insofern musst Du die Kamera als verloren abschreiben.
    Das einzig Positive ist, dass Du Dir jetzt eine schöne neue (und evtl. modernere) Kamera kaufen kannst (kleiner Trost, ich weiß :rolleyes: ).


    CU, Cheesy

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