Digitalcamera geklaut - Zahlt die Versicherung?

  • Hallo,


    letztes Wochenende wurde mir meine Digitalcamera geklaut.


    Wir waren beim Abendessen in einem Lokal. Die Digicam hatte ich in meiner Jackentasche an meinem Stuhl.


    Als ich später ein paar Fotos machen wollte, war die Digicam weg.


    Am Anfang dachte ich mir, dass ich sie zu Hause oder im Auto vergessen habe.


    Die letzten Tage hab ich dann alles abgesucht aber nichts gefunden. In dem Lokal in dem wir waren habe ich auch nachgefragt aber dort wurde keine abgegeben. Ich dachte nämlich, dass ich sie vielleicht verloren habe.


    Jetzt liegt es eigentlich nahe, dass sie mir geklaut wurde. Ich habe sie nämlich immer nach der Benutzung an ihren Platz gelegt und den Akku aufgeladen.


    Aber da und im ganzen HAus ist sie nicht.


    Daher meine Frage.


    Wenn ich den Diebstahl bei der Versicherung melde, wird mir der Betrag dann erstattet? Oder wird die Versicherung sagen, dass es eigenverschulden war, weil ich sie in meiner Jackentasche hatte und nicht am Tisch liegen?


    Ich kann das noch gar nicht glauben.


    Danke schon mal für eure Hilfe!


    Grüße
    Stefan

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Hallo,


    welche Versicherung soll dir denn bitte den Schaden bezahlen ?


    Ich wüsste keine Versicherung, die bei einen Diebstahl ausserhalb der 4 Wände oder Auto erstattet, es sei denn, du hättest für die Kamera eine extra Fotoversicherung abgeschlossen.


    Verbuchs unter "Lehrgeld zahlen" ab und pass besser auf deine Sachen auf.
    Zudem brauchst du für die Versicherung erst mal eine Diebstahlanzeige bei der Polizei.

  • Also die Diebstahlanzeige werde ich heute eh noch machen.
    Da gehe ich dann nachher noch zur Polizei.


    Stimmt schon, die Hausrat zahlt da wirklich nicht.


    Fotoversicherung habe ich nicht abgeschlossen.

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Hallo,


    Zitat

    Fotoversicherung habe ich nicht abgeschlossen.


    Die lohnt für eine Kompacte auch nicht, meine Fotoversicherung hat z.b. einen Mindestversicherungswert von 1350,-€ und danach rechnet sich der Jahresbeitrag. ( 4,5 % davon ).

  • Zahlt die Versicherung des Lokales.
    Allerdings nicht erst bei Schadensmeldung nach X Tagen.
    Hätte man sofort machen sollen.

  • Hallo,


    vorab - ich bin kein Rechtsanwalt.


    Von meinem Rechtsverstaendnis her allerdings - welche Versicherung (und vor allem, warum ?) des Lokales sollte das denn bezahlen ?


    Das ware ja ein Freibrief fuer alles und jeden.


    Wird diese ominoese Versicherung auch dann einspringen, wenn mir der Schluessel zu meinem Ferrari aus der Tasche entwendet wird und das Fahrzeug anschliessend ueber alle Berge ist ?? :eek:


    Meiner Meinung nach ist das zumindest fahrlaessig, wenn nicht grob fahrlaessig, die Kamera in der Jackentasche einer Jacke zu haben, die man zwangslaeufig nicht permanent im Auge hat.


    Gruss, Juergen

    HTC Touch Diamond

  • Hallo,


    Zitat

    Von meinem Rechtsverstaendnis her allerdings - welche Versicherung (und vor allem, warum ?) des Lokales sollte das denn bezahlen ?


    Kommt auf die Versicherung an, eine "normale" Versicherung zahlt hier nicht, das ist logisch,
    Eine Speziallversicherung, wie z.b. meine Fotoversicherung, hätte den Schaden bezahlt. Diese Risikoabdeckung lassen die sich aber auch gut vergüten.
    Die haben auch meine Kompactkamera bezahlt, die ich im Urlaub hab fallen lassen, wenn auch weil ich gestürzt bin.

  • Es geht ja nicht um DEINE Versicherung, sondern "magicj1" bezieht sich auf eine Versicherung des Lokals!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Jau, sorry, hab ich überlesen. :o


    In Kneipen steht in der Regel an der Garderobe ein Hinweis, das keine Haftung übernommen wird und man selber auf seine Sachen achten soll. Damit besteht kein Anspruch gegenüber dem Lokal.
    Wie ich schon am Anfang geschrieben habe: Als Lehrgeld verbuchen und besser auf seine Klamotten aufpassen.

  • Wenn es ein "richtiger" Diebstahl (klingt blöd, aber die Unterscheidung ist so) wäre, würde es die Hausratversicherung übernehemen. Der Klau zählt aber als "einfacher Diebstahl", da er ohne Gewaltandrohung, Gewaltanwendung oder auch Einbruch begangen wurde.
    Da hast du leider Pech.


    MfG Kai

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