Erfundene Anzeige, rechtliche Möglichkeiten

  • <Daraufhin wird die Person um eine Atemalkoholkontrolle gebeten/aufgefordert
    Ich hätte die Tür gleich wieder zugemacht...
    Grundgesetz Artikel 13
    Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Wahrscheinlich (man kann hier ja nur spekulieren) hat irgendjemand bei der Polizei angerufen und denen mitgeteilt dass Herr X graden betrunken mit dem Auto mit dem Kennzeichen durch die Gegend fährt oder das Auto ist halt irgendwie aufgefallen.


    Die Polizei fährt dann normalerweise zur Halteranschrift und überprüft wer mit dem Auto unterwegs ist oder war. Wird der Halter angetroffen, wird sicherlich eine Atemalkohokontrolle durchgeführt um halt zu prüfen ob sich der Verdacht bestätigt. Selbst wenn derjenige tatsächlich Alkohol getrunken hat (zB zum Abendbrot) ist ja nicht bewiesen dass er auch gefahren ist. Das muss jemand bezeugen können.


    Das mit dem"Einfach Tür zumachen" funktioniert sicherlich nicht, wenn die Polizei vor der Tür steht.

  • Akteneinsicht kann man auch selber anfordern. Besser gesagt, sich bei der Staatsanwaltschaft die Akte anschauen nach Terminvereinbarung.


    Denke aber nicht, dass hier überhaupt eine Akte angelegt wurde.

  • Manche Menschen haben einfach keine Probleme im Leben oder wollen gerne mal Blockwart spielen.


    Wir hatten auch drei Wochen unser Auto an der Straße stehen, da rief dann schon die Polizei an und erkundigte sich ob denn alles okay wäre mit unserem Auto, da sich ein besorgter Bürger bei ihnen gemeldet hätte.


    In diesem konkreten Fall würde ich aber auch versuchen rauszufinden ob jemand den dein Bekannter kennt die Anzeige gemacht hat.

    (\_/)
    (O.o)
    (> < ) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination

  • Also ohne jetzt böswillig was zu unterstellen.
    Aber was ist, wenn tatsächlich eine alkoholisierte Person das Auto gefahren hat, dies aber nicht der Halter ist? Der Halter ist dann trotzdem nüchtern und "deckt" eventuell den Straftäter ;)

  • So oder so waere das Ganze kein Problem gewesen, da dein Kollege nicht auf frischer Tat ertappt wurde. Er haette zu Hause trinken koennen, oder einfach nicht gefahren sein, oder...


    Ich wuerde mit dem Anwalt deines/seines Vertrauens reden und mich erkundigen ob der rausbekommen kann wer das war.


    Falls dein Amigo rausbekommt wer das war, wuerde ich ein Gespraech aus der Naehe fuehren...freundlich, aber bestimmt. Alleine das schon rausgekommen ist das er versucht hat deinen Freund anzuschwaerzen wird dafuer sorgen, dass der Stasikasper sich einnaesst...solche Menschen sind was ganz Ekelhaftes. Gibts auch nur in Deutschland. Aber was sollste machen in einem Land wo du Kindergeschrei angezeigt wird aber gleichzeitig um zwei Uhr mittags der Rasen gemaeht wird. Allein das es dafuer schon Gesetze gibt ist doch banane. Leben und leben lassen...

  • Dazu gibt es ein Sprichwort: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es der Nachbar nicht will!


    Ich hatte Ende letzten Jahres einen ähnlich gelagerten Fall. Es wurde gegen mich bei der Polizei ein Hinweis gegeben ich hätte gegen geltendes Recht verstoßen. Was ich nicht tat, bzw. der Vorwurf der mir gegenüber gemacht wurde einzig und alleine dazu diente mir „eine reinzuwürgen“. Es war glücklicherweise kein Vorwurf der meine Ruf o.ä. schaden würde. Es war eine Bagatelle.


    Auf was ich hinaus will: Ich ging auch der Sache nach. Sofern Dir keinen Schaden dadurch entstanden ist (Unannehmlichkeiten sind kein Schaden!) hast Du keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Wenn der Anrufer oder Hinweisgeber auch noch anonym war, dann brauchst Dich gar nicht zu bemühen. Dann steht nämlich nirgendwo irgendwas zu dem Hinweisgeber. Du findest lediglich ne Aktennotiz dass ein anonymer Hinweis eingegangen ist.


    In deine konkreten Fall ist Dir kein Schaden entstanden, somit werden deine Bemühungen im Sande verlaufen. Glaub mir ich weis wovon ich Rede. Es gilt das oben zitierte Sprichwort!

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Weil sich nicht jeder alles bieten lassen muss und lässt.


    Deutschland... Oh je....


    Am besten gleich Klage einreichen, stundenland am Stammtisch drüber aufregen, Polizeiskandal.


    Weißt du, man ärgert sich immer selber, nicht andere ärgern einen. Der "Anonyme" hat sein Ziel auf jeden Fall viel weiter erreicht als er es geahnt hat ;) Aber hey, spring ruhig auf den Zug auf und zeigt ihm wer der Boss ist...



    *gähn*

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Wenn der Anrufer oder Hinweisgeber auch noch anonym war, dann brauchst Dich gar nicht zu bemühen. Dann steht nämlich nirgendwo irgendwas zu dem Hinweisgeber. Du findest lediglich ne Aktennotiz dass ein anonymer Hinweis eingegangen ist.

    Wie kann der Anrufer denn anonym sein? Ich dachte, dass gewisse staatliche Stellen (bspw. die Polizei) Rufnummernunterdrückungen nicht interessieren und denen immer die Rufnummer des Anrufers übertragen wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Wie kann der Anrufer denn anonym sein? Ich dachte, dass gewisse staatliche Stellen (bspw. die Polizei) Rufnummernunterdrückungen nicht interessieren und denen immer die Rufnummer des Anrufers übertragen wird?


    Das ist ein weit verbreitetes Märchen. Dient lediglich der Abschreckung dass man keinen Blödsinn macht.


    Im Extremfall könnte jedoch ein Richter verfügen das der anonyme Anrufer zurückverfolgt wird. In Zeiten der gesetzlich bestimmten Vorratsdatenspeicherung ist dieser Weg möglich. Allerdings bedarf es hierzu mehr als der anonyme Hinweis jemand wäre unter Alkohol gefahren.

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