Wurde hier nur ungefähr 2 Millionen mal durchgekaut:
Unstrittig sind Artikelpreis und Rücksendekosten.
Die Frage ob die Hinsendekosten auch zu übernehmen sind ist derzeit noch strittig, imho gab es da im Okt. 2008 eine Anrufung des BGH an den EuGH, ein Ergebnis davon kenne ich aber nicht.
Es gibt bisher ein paar Urteile bei denen auch die Hinsendekosten zu erstatten gewesen sind, dies wird sich meiner Auffassung nach aber nicht dauerhaft durchsetzen, da die Argumentation die Leistung sei mit dem Versand der Ware erbracht und verbraucht schlüssiger ist.
Wenn Du kleinlich sein willst fang an mit dem Händler zu streiten, ansonsten gib Dich mit dem Kaufpreis und den Rücksendekosten zufrieden.