Frage zum Fernabsatzgesetz - mal wieder...

  • Wurde hier nur ungefähr 2 Millionen mal durchgekaut:


    Unstrittig sind Artikelpreis und Rücksendekosten.


    Die Frage ob die Hinsendekosten auch zu übernehmen sind ist derzeit noch strittig, imho gab es da im Okt. 2008 eine Anrufung des BGH an den EuGH, ein Ergebnis davon kenne ich aber nicht.


    Es gibt bisher ein paar Urteile bei denen auch die Hinsendekosten zu erstatten gewesen sind, dies wird sich meiner Auffassung nach aber nicht dauerhaft durchsetzen, da die Argumentation die Leistung sei mit dem Versand der Ware erbracht und verbraucht schlüssiger ist.


    Wenn Du kleinlich sein willst fang an mit dem Händler zu streiten, ansonsten gib Dich mit dem Kaufpreis und den Rücksendekosten zufrieden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wurde hier nur ungefähr 2 Millionen mal durchgekaut:


    Wenn Du kleinlich sein willst fang an mit dem Händler zu streiten, ansonsten gib Dich mit dem Kaufpreis und den Rücksendekosten zufrieden.


    Vielen Dank für Deine Antwort.


    Zu den 2 Millionen: Ich habe sehrwohl die Suche bemüht, hier aber nur Fälle gefunden, bei denen der Warenwert unter der "40 EUR" - Grenze lag. Ich dachte, hier gäbe es auch in Bezug auf die Hinsendekosten eine Regelung, die an den Artikelpreis gekoppelt ist.


    Dann werde ich wohl kleinlich sein und mich mit dem Händler streiten :)


    Grüße

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Dem Händler einfach das Karlsruher Urteil schicken und hoffen, dass er nichts von der mangelnden Rechtskraft sowie der Vorlage n. Art. 234 EGV weiß und Du hast Dein Geld wieder :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von clio


    Dann werde ich wohl kleinlich sein und mich mit dem Händler streiten :)


    Grüße


    Daher bleibt zu hoffen, dass der EuGH da mal ein Machtwort spricht.
    Sollte die Entscheidung zu einer Erstattungspflicht tendieren werden die Internetpreise schwups mal 7 € teurer. Von daher wäre es wünschenswert wenn die Hinsendekosten als nicht erstattungspflichtig angesehen werden würden, schließlich bekommen die Händler die Kosten ja auch nicht wieder.


    Wenn man jetzt mal an den Versand von größeren Geräten denkt, damit kann der Kunde König den ein oder anderen Laden schon in Bedrängnis bringen. Da brauchen nur 50 Fernseher zurückkommen und der Händler bleibt auf Versandkosten von 2.000 € sitzen. Das kann nicht wirklich der Weisheit letzter Schluss sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von clio


    Dann werde ich wohl kleinlich sein und mich mit dem Händler streiten :)


    Oh ja, das wäre wirklich cool.


    Manche Leute haben einfach zu wenig Geld oder zu viel Zeit. Manche auch beides.

  • Ich hänge mich mal hier dran.
    Bin über Ebay auf einen Händler aufmerksam geworden.
    Mein begeehrter Artikel war viermal verkauft worden und dann war Sense.
    Habe die Telefonnummer herausgefunden und angerufen, ob er evtl. später nochmal mehr Exemplare reinstellt.
    Er meinte 1 hätte er noch.


    Das habe ich dann direkt bei ihm bestellt, telefonisch. Also NICHT über eine online-Platform. Rechnung kam dann per Email.
    Gilt das Fernabsatzgesetz in solch einem Fall auch?
    FERN genug sitzt er ja (etwa 500km)! ;)

  • wiki hilft:
    Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).
    ;)

  • Defekte Ware


    +++ Neuer Fall +++
    Hallo,


    Angenommen ich hätte ein neues Regal bei einem gewerblichen eBay-Händler ersteigert. Dieses Regal käme nun bei mir an, allerdings hier und da beschädigt.


    Daraufhin hätte ich den Verkäufer kontaktiert und die Ware wieder abholen lassen (sein Angebot, die defekten Teile auszutauschen, hätte ich abgelehnt, da mir die Qualität nur mäßig erschien).


    Hätte ich ein Anrecht darauf, die kompletten Kosten, also einschließlich der Versandkosten zu mir, erstattet zu bekommen?


    Der Verkäufer selbst wäre nur bereit, mir die den reinen Artikelpreis zu ersetzen.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

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