Frage zum Fernabsatzgesetz - mal wieder...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Hast Du widerrufen oder bist Du vom Vertrag zurückgetreten?


    Ich habe "einfach nur" darum gebeten, die defekte Ware wieder abholen zu lassen.


    Und das Angebot, die Ware auszutauschen, habe ich abgelehnt.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3932011#post3932011


    Ich greife noch einmal meinen Beitrag auf.


    Der Verläufer stellt sich quer und argumentiert wie folgt:


    Zitat

    Bei der Anlieferung haben Sie durch den Transport beschädigte Ware angenommen,
    aber Sie haben mit Ihrer Unterschrift bei dem Paketdienst GLS quittiert, das einwandfrei
    angeliefert wurde.


    Das Paket war jedoch äußerlich unversehrt
    und ich bestreite auch, dass es sich um einen Transportschaden handelt.


    Weiterhin schreibt der Verkäufer:


    Zitat

    Nach Ihrer ersten Email haben wir Ihnen angeboten, die defekten Bauteile auf Kulanz
    zu tauschen. Das wollten Sie nicht.
    Wir haben die Ware nun auf unsere Kosten abholen lassen. Auch kein Problem.


    Der Kaufpreis bei Ebay für den Schrank beträgt XXX Euro und genau den Betrag wollen und werden wir Ihnen auch zurückerstatten.


    - Kulanz :confused: Ich bekomme beschädigte Ware geliefert und er schreibt in diesem Zusammenhang von "Kulanz" :confused:


    Einen Austausch habe ich abgelehnt, weil die Ware insgesamt sehr minderwertig wirkte und weil ich die Sorge hatte, dass im Laufe der Zeit noch mehr Beschädigungen auftreten würden.


    Und dann schreibt er noch:


    Zitat

    Die Versankosten müssen Sie tragen, wir haben pünktlich innerhalb der
    im Angebot angegebenen Lieferzeit bei Ihnen angeliefert.


    Weiterhin behalten wir uns vor, Ihre Drohung über eine negative Bewertung an Ebay weiterzuleiten.



    Ich möchte hier keine Rechtsberatung!
    Mich interessiert lediglich, wo ich nachsehen kann, wie es sich in einem solchen Fall verhält.


    Zusammengefasst:


    - Ich bestelle Ware, Ware ist defekt!


    - Ich reklamiere, lehne Austausch der defekten Teile ab, Ware wird vom Verkäufer abgeholt.


    - Verkäufer kündigt an, mir den Kaufpreis, nicht aber die Versandkosten zu erstatten, argumentiert mit Transportschaden u.s.w. (s. o.)



    Beste Grüße

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Solange nicht klar ist was denn da jetzt eigentlich gelaufen ist wird es schwer dazu was zu sagen.


    Sofern Du als Käufer auf die Gewährleistungsverpflichtung des VK gehst hast die die Wahl zwischen Neulieferung oder Austausch der Teile, jedoch nicht einen sofortigen Rücktritt vom KV.


    Das Dir das Regal dann live nicht "wertig" genug erscheint ist kein Grund für einen Rücktritt vom KV. Ergo hast Du von Deinem Widerrufsrecht bei Onlinebestellungen gebraucht gemacht, hier gilt nach wie vor:


    Versandkosten vom VK zu Dir (strittig), keine generelle Erstattungspflicht des VK
    Rückversandkosten von Dir zum VK (wenn über 40 €) sind vom VK zu erstatten

  • Danke für Deine Info.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Solange nicht klar ist was denn da jetzt eigentlich gelaufen ist wird es schwer dazu was zu sagen.


    Was ist denn jetzt klar?

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

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