Ich will ja eure Hoffnung nicht zerstören, aber: Die Geschichte mit dem "Geld zurücküberweisen" ist in der Branche üblich (habe ich selbst schon zwei Mal erlebt), dient für den Kriminellen aber rein als Zeitgewinn. Meistens kommt gar nichts oder es wird nur ein geringer Teil der Kunden befriedigt (weil das Geld nicht für alle reicht).
Was schnell und effektiv hilft: Wenn die Frist zur Rückzahlung verstreicht, Musterschreiben für Strafanzeige (und Strafantrag wegen Geringwertigkeit) formulieren und den Beteiligten zugänglich machen. Das Ganze dann möglichst zeitgleich an die zuständige Staatsanwaltschaft (für den Verkäufer) schicken.