Hallo,
die Klimaanlage des neuen Ford ging nach 3 Wochen nicht mehr.
Also habe ich das bei der Vertragswerkstatt reparieren lassen und natürlich für den Tag einen Ersatzwagen beansprucht.
Jetzt will der Händler eine Rechnung für den Ersatzwagen stellen mit der Begründung, dass beim Garantiefall zwar die Reparatur, nicht jedoch der Ersatzwagen übernommen würde.
Ist das gängige Praxis?
Was ist dann mit den armen Menschen, die ein Montagsauto erwischen, welches mehr in der Werkstatt, als auf der Straße ist?
E.F.