Ist ein Werkstattersatzwagen kostenpflichtig bei Garantiefall?

  • Hallo,


    die Klimaanlage des neuen Ford ging nach 3 Wochen nicht mehr.


    Also habe ich das bei der Vertragswerkstatt reparieren lassen und natürlich für den Tag einen Ersatzwagen beansprucht.
    Jetzt will der Händler eine Rechnung für den Ersatzwagen stellen mit der Begründung, dass beim Garantiefall zwar die Reparatur, nicht jedoch der Ersatzwagen übernommen würde.
    Ist das gängige Praxis?


    Was ist dann mit den armen Menschen, die ein Montagsauto erwischen, welches mehr in der Werkstatt, als auf der Straße ist?


    E.F.

  • Re: Ist ein Werstattersatzwagen kostenpflichtig bei Garantiefall?


    Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    Ist das gängige Praxis?


    Guter Händler: Nein.
    Normaler Händler: Ja.


    Wie es darum Rechtlich steht weiß ich nicht, da ich einen guten Händler habe :D
    Sollte er dennoch mal auf die Idee kommen mir den Ersatzwagen zu berechnen hat er mich das letzte mal gesehen.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Was steht in den Garantiebedingungen? Sonst kann man dazu nichts sagen.


    Wenn es ein Gewährleistungsfall ist: Kein Anspruch auf kostenlosen Ersatzwagen
    Wenn es ein Garantiefall ist: Siehe oben, was steht in den Bedingungen (freiwillige Leistungs des Herstellers/Händlers er gibt die Regel vor)

  • Ich würde den Händler klar vor die Wahl stellen:


    Entweder er verzichtet (ggf. aus Kulanz) auf Berechnung des Ersatzwagens, oder ich wechsle für sämtliche weiteren Reparaturen und Inspektionen den Händler und das wars.


    Händler, die nicht an einer Bindung zu mir als Kunden interessiert sind, können mich dann mal gern haben... ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Re: Ist ein Werstattersatzwagen kostenpflichtig bei Garantiefall?


    Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    Also habe ich das bei der Vertragswerkstatt reparieren lassen und natürlich für den Tag einen Ersatzwagen beansprucht.
    Jetzt will der Händler eine Rechnung für den Ersatzwagen stellen mit der Begründung, dass beim Garantiefall zwar die Reparatur, nicht jedoch der Ersatzwagen übernommen würde.


    Fragt man normalerweise nicht vorher, ob die Nutzung eines Ersatzwagens kostenfrei ist?

  • H,


    gemäß der Bedingungen der Hersteller ist ein Wagen bei einer Garantiereparatur nicht inklusive.


    Wenn es einen kostenlosen Wagen gibt, dann auf Veranlassung des Händlers. Der Wagen ist natürlich nicht kostenlos, die Kosten trägt dann der Händler.


    Für alle die, die hier kostenlose Autos fordern:
    Was glaubt ihr, wie diese Kosten finanziert werden?
    Ja, aus den von euch zu zahlenden Kosten bei "normalen" Reparaturen und Inspektionen.


    Man stelle sich vor ein mittlerer Händler hat 10-15 Werkstattdurchgänge mit Garantie täglich, dann braucht der Händler 10-15 Ersatzwagen. Und ganz schnell ist das für den Händler keine Lapalie mehr. Das nimmt schnell dramatische Formen an.


    Man sehe sich nur die Insolvenzen im Automotive-Bereich an...


    Grüße
    babapapa

  • Ich würde sagen, das kommt auch auf die Automarke an die verkauft wird, ob man einen Leihwagen umsonst bekommt oder nicht.


    Aber bei einem 3 (!) Wo. alten Auto schon der erste Defekt und dann soll man noch für den Leihwagen löhnen? :confused: :rolleyes:
    Nichts für ungut, aber was ist das denn für ein Händler. Dem würde ich aber was erzählen.


    Bei so einem "tollen" Kundenservice könnte es sein, dass die Werkstatt vielleicht mal gar keine Kunden mehr hat. ;)
    Ich habe zb bei meinem Händler noch nie einen Leihwagen bezahlt während des Werkstattaufenthalts.

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Re: Re: Ist ein Werstattersatzwagen kostenpflichtig bei Garantiefall?


    Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Guter Händler: Nein.
    Normaler Händler: Ja.


    Wie es darum Rechtlich steht weiß ich nicht, da ich einen guten Händler habe :D
    Sollte er dennoch mal auf die Idee kommen mir den Ersatzwagen zu berechnen hat er mich das letzte mal gesehen.


    Wobei der gute Händler etwas teurer ist, weil er die Kosten für seine Leihwägen als kleine Pauschale in Reparaturpreise automatisch einrechnet. ;)


    Wie schon mehrere geschrieben haben kann sich kein Händler der Welt mehrere Autos zum kostenlosen Nutzen der Kunde leisten. Die Autos kosten genaus den Anschaffungspreis, müssen gewartet und unterhalten werden. Jeder der ein Auto fährt kann sich ausrechnen was einem Händler so ein Auto kostet. Sowas lässt sich nun mal nicht einfach so bezahlen.


    Und was das Klientel angeht dass Mercedes, BMW, etc. fährt: die können sich nen Leihwagen leisten, da wird nicht lange übers Geld nachgedacht. Und der der so ein Fahrzeug fährt und wegem dem Geld jammert, sollte sich mal Gedanken machen ob er sein Geld nicht an der falschen Stelle ausgibt.

  • Re: Re: Re: Ist ein Werstattersatzwagen kostenpflichtig bei Garantiefall?


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Wobei der gute Händler etwas teurer ist, weil er die Kosten für seine Leihwägen als kleine Pauschale in Reparaturpreise automatisch einrechnet. ;)


    Was ist dann der Händler 30km weiter? Bei dem zahl ich im Schnitt 10% mehr bei den Standardsachen und auch noch den Leihwagen :eek:


    Aber stimmt schon, würde ich das Geld haben um Mercedes zu fahren würde es mich warscheinlich auch nicht interessieren :D;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Hmmm bei meinen Audi Partnern wo ich war habe ich noch nie für einen Ersatzwagen bezahlt wenn mein Wagen zu Garantiearbeiten oder Inspektionen da war - habe mich immer kurz mit dem Verkäufer kurzgeschlossen der immer gerne einen Vorführwagen für mich hatte.

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