BWHZ bei O2 doch noch kostenlos!

  • Zitat

    Original geschrieben von TopSpoT
    vielen Dank fuer Ihre Nachricht vom 32.13.1874


    :D


    Die Antwort kommt mir seltsam vor, (nicht wegen des Datums).
    Ich kann mir nicht vorstellen dass Debitel sich so stark von o2 lösen und sein eigenes Süppchen kochen kann.
    Nur der Praxistest eines Debitel O2 Genion Card S - Inhabers mit ausgeführter BwHz kann nach Erhalt der nächsten Rechnung Klarheit verschaffen.


    Freiwillige vor . . .

    SAMSUNG Galaxy S II mit o² Internet-Pack M / Huawei E5832S mit o² Internet-Pack L / o² Genion S / Debitel BwHz / 1&1 SIM /

  • Ist doch unterm Strich egal, weil das entweder nicht geht oder schnell entdeckt wird und dann das Loch gestopft wird und urplötzlich nicht mehr geht. Und auf den Stress das dann doch durchzusetzen hätte ich keinen Bock!

  • Zitat

    Original geschrieben von 1.BigDaddy ...
    da stand nirgendwo was von den 25 € AG, ...


    Bei Genion Card S gibt es ja auch in der Regel keine AG, dafür die "Bereitstellungsgebühr" - schließlich von der Buaahaahaanetzagentur gefordert;-)
    ...


    Und bei der ersten Rechnung dann sehr wahrscheinlich 25EUR zusätzlich abgebucht.


    Ciao


  • Sorry, da habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. dachte an das anonymisierte Originalschreiben.


    Da hätte man ggf. etwas handfestes zur späteren Vorlage ...

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Einmaliger Anschlusspreis
    Bei Mindestvertragslaufzeit 6 Monate € 24,95


    fussnote dazu:
    Abweichend von Teil B Ziffer 5.1 unserer AGB hat dieser Tarif eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Beide Seiten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, falls er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt wird.


    also doch 25 euro ... und dazu noch 6 monate bindung, was ja nicht so wild ist ...

  • Ich empfehle jedem, der das probieren will, selbst eine Mail zu schreiben. Dann hat man nämlich wirklich was Handfestes, mit Mailheadern usw.
    Sich auf das Forum und da gepostete Mails zu verlassen, würde ich im Streitfall nicht unbedingt probieren :-)

  • naja, aber mails ... geht. ich hab denen jetzt mal geschrieben und drum gebeten, mir die gewünschten info's per briefpost zuzusenden ... schaun mer mal was sie machen ...

  • Nun, ich habe ausdrücklich nach einer verbindlichen Auskunft gefragt und sogar den Namen des Sachbearbeiters. Insofern sollte das eigentlich reichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von TopSpoT
    Erfasst der tagesaktuelle Gebührenzähler von Debitel auch Rufumleitungen?


    Beim miniHome im T-Mobile-Netz werden auch RULs erfasst. Das läßt den Schluss zu, dass das generell so ist.

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