BWHZ bei O2 doch noch kostenlos!

  • Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Hast Du es nicht noch größer: "anwaltlich tätig" ... ?!


    Eindeutig ein Fall für die GSG9, Verfassungsgericht, Amnesty International usw.


    :D:D:D

    Was genau sollen GSG9 und AI da machen? Seit wann werden die im Zivilrecht tätig? :confused:

  • Weiß jemand, ob Portierung von Festnetz- und Mobilnummer von o2 nach debitel(o2) problemlos möglich sind?


    Kann man dies bei Online-Bestellung direkt mitbeauftragen?


    Oder ist ggf. eine nachträgliche Portierung möglich?

  • Auf dem BGB geschlafen


    Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Was genau sollen GSG9 und AI da machen? Seit wann werden die im Zivilrecht tätig? :confused:


    Heute ist es doch gar nicht mehr so heiß ..... :p

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Also den Thread Vodafone bundesweite Homezone ? habe ich aufmerksam gelesen, mit dem Fazit: warum sollte ich bei einem solchen "Sauladen" einen Vertrag abschließen, der nachher von denen beliebig uminterpretiert wird. Damit ich die mit "anwaltlicher Hilfe" zwingen kann, meine außerordentliche Sonderkündigung zu akzeptieren? Nöh, also ich glaube, ich habe das Prinzip nicht verstanden.


    Wenn ich eine funktionierende BwHz haben will, gehe ich zu dem vielgeschmähten O2, Genion alt oder meinetwegen debitel Genion Card S und fertig. So schlecht ist das Netz gar nicht, jedenfalls nicht da, wo ich es nutze. Und in Verbindung mit einem crash5 im O2-Netz oder/und einer Tchibo Prepaid mit Intern-Flat ergeben sich da Kombinationsmöglichkeiten, die bei den anderen Betreibern ihresgleichen suchen...


    Jetzt dürfen alle O2-Erbfeinde gerne auf mich einschlagen, da muß ich wohl durch. Ich sage ja eigentlich nur, daß O2 aus meiner Sicht der am wenigsten schlechte Netzbetreiber ist...



    Gnarfy: Portierung bei debitel muß grundsätzlich bei Vertragsabschluß beantragt werden. Von O2 Genion -> debitel Genion sollte grundsätzlich kein Problem darstellen. Es müssen dann halt zwei Portierungsaufträge erteilt werden.

    nicht mehr aktiv

  • Re: Auf dem BGB geschlafen


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Heute ist es doch gar nicht mehr so heiß ..... :p

    Wo genau liegt dein Problem?

  • leibi111:


    Das ist hier durchaus keine humorfreie Zone, siehe auch :D:D:D posted by moskauinkasso.


    Du solltest Dich vielleicht eher fragen, wo Dein Problem liegt.



    Zitat

    Eindeutig ein Fall für die GSG9, Verfassungsgericht, Amnesty International usw.


    Ich übersetze es Dir mal: wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

    nicht mehr aktiv

  • @Klappsdoktor


    Vielen Dank für die Übersetzung!


    Hier merkt man erneut, dass in gewissen Fällen nichts wichtiger ist als die Routine und Geduld eines alt gedienten "Doktor" ........ ;)

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Zitat

    Original geschrieben von klapsdoktor
    Das ist hier durchaus keine humorfreie Zone, siehe auch :D:D:D posted by moskauinkasso.

    Warum sollte ich so eine, sorry, idiotische Antwort mit Humor nehmen? siehe auch unten


    Zitat

    Du solltest Dich vielleicht eher fragen, wo Dein Problem liegt.

    Habe ich. Habe keine Antwort erhalten.


    Zitat

    Ich übersetze es Dir mal: wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

    Die Verhältnismäßigkeit, wenn man jemandem auf die Finger klopft, der verspricht "A ist kostenlos" und dann A rotzfrech berechnet? Ich denke, die ist mit böser (Anwalts)Post und ggf. Durchsetzung der Kostenfreiheit durchaus gegeben. Oder siehst du das wirklich anders?


    Was allerdings GSG9 und AI da zu suchen haben, weiß ich immer noch nicht. Das ist nämlich in der Tat nicht verhältnismäßig.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Warum sollte ich so eine, sorry, idiotische Antwort mit Humor nehmen? siehe auch unten


    Die Verhältnismäßigkeit, wenn man jemandem auf die Finger klopft, der verspricht "A ist kostenlos" und dann A rotzfrech berechnet? Ich denke, die ist mit böser (Anwalts)Post und ggf. Durchsetzung der Kostenfreiheit durchaus gegeben. Oder siehst du das wirklich anders?


    Was allerdings GSG9 und AI da zu suchen haben, weiß ich immer noch nicht. Das ist nämlich in der Tat nicht verhältnismäßig.


    Der Scherz mit "Hast Du es nicht noch größer" und "GSG9, Verfassungsgericht, Amnesty International" vom Moskauinkasso war zwar nicht bös gemeint, aber unpassend.


    Ich würde auch mein Geld zurückverlangen, wenn absichtlich falsch abgerechnet sein sollte. Und falls der Provider nicht nachgibt, mache ich ernst. Es geht mir dabei 1. ums Prinzip und 2. handelt es sich in diesem Fall sicher nicht um Pfennig-Beträge. Dann könnte ich final durchaus ein Rechtsanwalt einbeziehen, wenn ich mir 100% sicher bin, dass ich Recht habe.


    Daher stimme ich leibi111 zu, und Moskauinkassos Versuch, die Antwort ins Lächerliche zu ziehen, finde ich unpassend.

  • BWHZ Debitel D2


    So also wollte nur nochmal meine "Ergebnisse" mitteilen, aber wahrscheinlich ist es nichts neues für Euch.


    Kann es nur bestätigen: Auch bei Debitel ist im D2 Netz die BWHZ nicht möglich.


    Es kann unterschieden werden zwischen Anrufen auf die Festnetz Nummer, (Rufumleitung kostet dann 0,19cent/min) und Anrufen auf die Handynummer (Rufumleitung dann kostenlos.)


    Na ja, werd mal versuchen den Vertrag anzufechten oder ähnliches, mal sehen was passiert.

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