o2 shop und kündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    ...
    Sie nehmen alldies entgegen und leiten es als "Wunsch/Bitte" an o2 weiter. Die eigentliche Umsetzung nimmt o2 selbst vor.


    ...


    ok. Aber die Shops sind von o2 ermaechtigt, Willenserklaerungen von den Kunden entgegenzunehmen, oder?

  • Ja. Sonst könnten sie ja garnichts machen ;-)
    Die letztendliche Umsetzung (wie hier die Kündigung) liegt aber nicht in ihrer Hand.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Ja. Sonst könnten sie ja garnichts machen ;-)
    Die letztendliche Umsetzung (wie hier die Kündigung) liegt aber nicht in ihrer Hand.


    Gut, dann duerften die o2 Shops (das gilt dann wohl auch fuer die Partnershops analog) juristisch gesehen Empfangsboten sein.


    Willenserklaerungen gehen dem Adressaten -hier o2- mittels Empfangsboten zu, wenn sie dem Empfangsboten ausgehaendigt worden sind.


    (Wie und wann die Kuendigung umgesetzt wird, ist fuer den Zugang der Willenserklaerung nebensaechlich!)


    Folglich hat der Shop keine Wahl. Wenn ihm die Kuendigung schriftlich uebergeben wird, ist sie ihm ausgehaendigt und somit auch o2 zugegangen. Es sollte im Interesse des Shops liegen, diese sofort an o2 weiterzuleiten. Uebrigens, Fehler bei der Uebermittlung vom Empfangsboten zu o2 hat der Adressat -hier also o2- zu tragen.


    Das liegt halt nicht im Interesse von o2. Deswegen ist bei o2 den Shops auch per Arbeitsanweisung verboten, Kuendigungen entgegen zunehmen. Rechtlich ist das aber nicht sauber und geht zu Lasten des Kunden...

  • Zitat

    Original geschrieben von mk1967
    Wenn ihm die Kuendigung schriftlich uebergeben wird, ist sie ihm ausgehaendigt und somit auch o2 zugegangen.


    1.) Händler <> o2. Das solltest du inzwischen schon wissen, wenn du diesen Thread wirklich gelesen hast!!
    2.) Geht es hier ja gerade darum, dass der Händler die Kündigung nicht angenommen hat.


    Entsprechend fällt deine weitere Argumentation auch ins Wasser. Es gibt nichts was ausgehändigt wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    1.) Händler <> o2. Das solltest du inzwischen schon wissen, wenn du diesen Thread wirklich gelesen hast!!
    2.) Geht es hier ja gerade darum, dass der Händler die Kündigung nicht angenommen hat.


    Entsprechend fällt deine weitere Argumentation auch ins Wasser. Es gibt nichts was ausgehändigt wurde.


    Was meinst Du mit 1.? Hast Du meinen Beitrag gelesen?


    Der Empfangsbote hat juristisch keine Wahl. Wenn das Schriftstueck auf dem Tisch liegt, ist es in seinem "Machtbereich".
    Dem Empfangsboten ist die Kuendigung zugegangen.


    Der Empfangsbote kann und darf nicht entscheiden, was er annehmen will und was nicht. Er ist, wenn Du es so willst, willenslos und darf nur uebermitteln.


    Der Kunde ist eigentlich schoen dumm, wenn er die Kuendigung wieder mitnimmt.

  • Für solch einen Schwachsinn, den du uns hier - in Bezug auf diesen Einzelfall - andrehen willst, hast du sicherlich auch Belege?



    Ich kann meinem Vater gegenüber auch eine Willenserklärung abgeben (dass ich einen Vertrag kündigen will), aber er ist längst noch nicht verpflichtet dies o2 mitzuteilen.


    Also: Stichhaltig erläutern bitte!


  • Dein Vater waere Erklaerungsbote. Da verhaelt es sich anders. Aber egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Schön wenn einem die Argumente ausgehen :-)


    Die Argumente gehen mir nicht aus.

  • Ehrlich gesagt finde ich die gesamte Diskussion mittlerweile hirnrissig. Wer kündigen will, sollte halt einen Brief schreiben. Ende der Durchsage. Alles andere ist verschenkte Energie und übertrifft den Aufwand des Schreibens und Verschickens eines Briefes u. U. um ein Vielfaches. Ich arbeite übrigens im TK-Vertrieb und habe meine Kündigung per Post verschickt - einfach so. Und es hat geklappt. :top:

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