Wohnungsauszug: Muss beim Einzug vorhandene Küche entfernt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von mic83
    Wenn du die Küche vom Vormieter übernommen hast


    Das ist so nicht passiert... :D Wie gesagt - die Küche war halt einfach in der Wohnung drin. Formulieren wir es so: Es wurde eine Wohnung mit vorhandener Küche angemietet, wobei die Küche im Mietvertrag nicht erwähnt ist.

    Zitat

    Anders wäre es nur, wenn die Küche mit zur Wohnungsausstattung gehören würde. Da du aber ja kein Übergabeprotokoll hast, wo das drin steht und im Mietvertrag die Küche auch nicht auftaucht, gehört sie auch nicht zur Mietsache.


    Daran, dass das so ist, habe ich nach wie vor meine Zweifel. Nochmal: Die Küche war da, und die Wohnung wurde so übernommen. Vergesst einfach mal für einen Moment, was hier bzgl. Vormieter usw. gesagt wurde - wenns hart auf hart käme, hätte dies keinerlei Beweiskraft. Es stellt sich also nach wie vor die Frage, ob sich tatsächlich der Mieter in der Beweispflicht befände, dass er die Küche als Bestandteil der angemieteten Wohnung betrachten konnte, oder ob sich nicht doch umgekehrt der Vermieter in der Beweispflicht befände, dass ihm die Küche nicht gehört. Ich kann nach wie vor nicht so recht glauben, dass aus der Tatsache, dass die Küche nicht im Mietvertrag erwähnt wird und es auch kein Übergabeprotokoll diesbzgl. gibt, folgern soll, dass der Mieter die Beweislast hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse der Küche hat. Insbes. dann, wenn der Vermieter ja derjenige wäre, der hier proaktiv vor Gericht ziehen müsste, um den Mieter auf Entfernung der Küche zu verklagen.


    Davon abgesehen steht im Mietvertrag ja so manches nicht drin, was zur Wohnung gehört: Wasserhähne, Toilettendeckel, Duschvorhänge, Fenster, Türen... Warum müsste ausgerechnet eine Küche erwähnt werden? Also ich bin eigentlich schon ziemlich sicher, dass der Vermieter hier umgekehrt per Ausschlußerklärung im Mietvertrag hätte vereinbaren müssen, dass die vorhandene Küche nicht Teil der Mietsache ist, und dass das Nichtvorhandensein einer solchen Vereinbarung so zu deuten sein sollte, dass die Wohnung halt wie besehen angemietet wurde, also auch inkl. Küche.


    Dass keine Kaution gezahlt wurde, die hier auf dem Spiel stünde, wurde ja bereits erwähnt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Also ich bin eigentlich schon ziemlich sicher, dass der Vermieter hier umgekehrt per Ausschlußerklärung im Mietvertrag hätte vereinbaren müssen, dass die vorhandene Küche nicht Teil der Mietsache ist, und dass das Nichtvorhandensein einer solchen Vereinbarung so zu deuten sein sollte, dass die Wohnung halt wie besehen angemietet wurde, also auch inkl. Küche.


    das sehe ich nicht so, wieso sollte alles was vom Vormieter übernommen wird im Mietvertrag erwähnt werden?
    Der Schrank gehört nicht zur Wohnung, die Waschmaschine gehört nicht dazu, dass Bett auch nicht und die Vorhänge und....
    Was du mit dem Vormieter abmachst ist nicht Sache des Vermieters. Sicher hätte es die jetztigen Probleme erspart, aber nötig ist das imho nicht.


    Ich sehe das so: So wie die Lage tatsächlich ist, muss der du (der Mieter) die Küche entfernen. Allerdings gibt es über die Situation keine Belege. Du kannst also fair sein und die Küche ausbauen, oder unfair (dem eigentlich unproblematischen Vermieter gegenüber!) und behaupten es wäre anders gewesen und du hättest angenommen die Küche gehört zur Wohnung. Das geht dann evtl. vor Gericht, der Vormieter sagt aus er hätte es so mit dir Vereinbart und es wird teuer :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    .... Formulieren wir es so: Es wurde eine Wohnung mit vorhandener Küche angemietet, wobei die Küche im Mietvertrag nicht erwähnt ist....


    Ist das nicht ein Widerspruch?


    Angemietet ist das, was im Vertrag steht.



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...Davon abgesehen steht im Mietvertrag ja so manches nicht drin, was zur Wohnung gehört: Wasserhähne, Toilettendeckel, Duschvorhänge, Fenster, Türen... Warum müsste ausgerechnet eine Küche erwähnt werden? ...


    Ganz einfach: Fenster und Türen gehören zur Wohnung. Ebenso Klo und die Fliesen an der Wand, etc.


    Der Rest gehört nicht dazu. Duschvorhang, Lampen, Küche, etc. nicht. Es sei denn, es steht ausdrücklich im Vertrag.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    das sehe ich nicht so, wieso sollte alles was vom Vormieter übernommen wird im Mietvertrag erwähnt werden?


    Ja, eben, muss es ja auch nicht. Nur kann doch daraus nicht folgen, dass alles, was sich zum Einzug in der Wohnung befand, sich dann automatisch im Besitz des Mieters befindet.


    Nehmen wir mal an, die Küche würde tatsächlich dem Vermieter gehören. Würde man Deiner Argumentation folgen, würde das ja bedeuten, dass dadurch, dass der Vermieter die Küche nicht erwähnt, diese automatisch in meinen Besitz übergeht. Auf diese Weise hätte der Vermieter ganz leicht einen Dummen gefunden, der bei seinem Auszug die alte Küche entsorgen muss. Wenn es sich um eine noch ordentliche und weiterverwendbare Küche handeln würde, wäre umgekehrt das Geschrei groß, wenn ich dann beim Auszug die Küche einfach mitnehmen wollen würde, weil sie ja mir gehört, denn sie stand nicht im Mietvertrag. Ich glaube kaum, dass ich damit durchkäme, oder?


    Fällt Dir was auf? ;)

    Zitat

    Was du mit dem Vormieter abmachst ist nicht Sache des Vermieters. Sicher hätte es die jetztigen Probleme erspart, aber nötig ist das imho nicht.


    Zum wiederholten Male: Vergesst bitte alles, was bzgl. Abmachungen mit dem Vormieter gesagt wurde. Relevant ist die Rechtslage unter der Voraussetzung, dass solche nicht getroffen wurden.

    Zitat

    Das geht dann evtl. vor Gericht, der Vormieter sagt aus er hätte es so mit dir Vereinbart und es wird teuer :rolleyes:


    WENN er das täte, dann stünde immer noch Aussage gegen Aussage... ;) Und teuer wird sowas nicht, weil man dafür eine Rechtsschutzversicherung hat.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Kay, nimm's mir nicht übel, aber Du denkst genauso verquer wie die Rechtsverdreher.


    Der Vermieter hat nie eine Küche gekauft und in der Wohnung installiert. Entsprechend hat er sie auch nie mit vermietet. Auch wenn der Kerl schlampig ist und selbst wenn es seine Küche wäre und er diese vergessen hätte im Mietvertrag zu erwähnen: er wird sich an einem Arschlochtag genau dran erinnern, dass es nicht seine Küche ist, ggf. verweist er auf den Mietvertrag, wo auch nix von einer Küche steht.


    Wie die Küche da rein gekommen ist, ist auch völlig egal - sie iss nu mal da *und* sie ist *kein* Eigentum des Vermieters. Wenn er die raus haben will, wird er den aktuellen Mieter - sprich euch - zur Entfernung verpflichten. Ihr habt die Küche da vorgefunden und kein Widerspruch dagegen eingelegt habt - somit ist sie euer "Problem" oder neutral gesagt Verantwortung.
    So kenne ich zumindest die Gesetzeslage. Was nicht dem Vermieter ist, gehört dem Mieter, egal wie er an die Sache drangekommen ist. Punkt.



    Was jetzt im Härtefall vor einem Gericht dabei herauskommt kann Dir hier eh niemand sagen. Vor Gericht und hoher See bist Du in der Hand einer höheren Macht, an die Du nicht glaubst, aber die Dich - zumindest vor einem ordentlichen deutschen Gericht - im Zweifelsfall zu Geldzahlungen und was weiß ich nicht verknackt. Da kann rauskommen, dass ihr die Küche toleriert habt und ihr somit die Küche als euer Eigentum anerkannt habt, und sie deshalb auf eigene Kosten entsorgen müsst. Genauso kann rauskommen, dass der Vermieter ein Schlamper ist und gefälligst der Allgemeinheit sein Eigentum willenlos zur Verfügung zu stellen hat und für die Kosten der Nutznießer seines Eigentums aufzukommen hat.


    Statt sich jetzt hier seitenlang einen Kopp drum zu machen und Zeit zu verschwenden würde ich wie gesagt:
    1. ordnungsgemäß kündigen
    2. evtl. einen Nachmieter suchen, um früher aus dem Vertrag zu kommen, z.B. zum 30.5.
    3. die Küche drin lassen
    4. ggf. dem selbst gefundenen Nachmieter die Entscheidung überlassen, was er mit der Küche macht - wobei ein potenzieller Nachmieter mit Rennovierungsforderungen den Vermieter aufscheuchen könnte
    5. Dem Vermieter den Bettel vor die Füße werfen - da er nicht mal ne Kaution hat ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ihr keinen Cent verliert (wobei ne Rechtsschutz nicht verkehrt wäre :D)
    6. Sollte der Vermieter tatsächlich klagen es drauf ankommen lassen, da in solchen Fällen oft gegen den Vermieter entschieden wird, zumal wenn er nicht mal ein Übergabeprotokoll in der Hand hat.

  • Hast du überhaupt schon mit dem Vermieter und einem eventuell vorhandenen Nachmieter gesprochen?


    Vielleicht sind der Vermieter oder der Nachmieter sogar froh wenn du ihnen die Küche überlässt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Ist das nicht ein Widerspruch?


    Angemietet ist das, was im Vertrag steht.


    Nö, angemietet ist grundsätzlich das was vertraglich vereinbart wurde. Und mündliche Vereinbarungen/Nebenabreden gelten genau so. Nur die Beweisführung ist dann etwas schwierig.


    Die Küche steht wohl unzweifelhaft im Eigentum des Vermieters. Dir wurde lediglich ein Recht zum Besitz eingeräumt, ob unentgeltlich (Leihe) oder entgeltlich (Miete) interessiert nicht. Dieser Leihvertrag wird von dir jetzt (konkludent) gekündigt. Also bleibt der Vermieter auf seiner Küche sitzen. Im Übrigen hat Martyn natürlich Recht, viele Studentenbuden lassen sich wesentlich besser mit Küche vermieten als ohne, sofern die Küche nicht vollkommen "fertig" ist. Aber dir ging es ja hier insbesondere um die Hintergründe und mögliche Probleme. Wie "schlimm" sieht denn die Küche aus?


    Wegen der NK schau mal hier http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieterrecht-02.html: "Hat der Vermieter die Jahresabrechnung versäumt bedeutet dies nicht, dass der Mieter die von ihm gezahlten Vorauszahlungen zurückfordern kann. Der Vermieter kann dann lediglich keine weiteren Nachforderungen stellen. Jeder Mieter sollte also darauf achten, ob er nicht eventuell wesentlich höhere Vorauszahlungen geleistet hat. Er hat dann die Möglichkeit, den Vermieter auf Abrechnung zu verklagen."


    Wegen der Fristen sind wohl keine Fragen mehr offen.


    P.S. Dies war keine Rechtsberatung iSd Rechtsberatungsgesetz, sondern meine persönliche "Meinung". ;)

  • Diese zwei Meinungen finde ich "interessant" ;):



    Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    ...Der Vermieter hat nie eine Küche gekauft und in der Wohnung installiert. Entsprechend hat er sie auch nie mit vermietet....


    oder doch?

    Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    ...Die Küche steht wohl unzweifelhaft im Eigentum des Vermieters. Dir wurde lediglich ein Recht zum Besitz eingeräumt, ob unentgeltlich (Leihe) oder entgeltlich (Miete) interessiert nicht. ...


    :D

  • Und wo ist das Problem? ;)


    Bei einer Studentenbude besteht die Küche i.d.R. doch eh nur aus einer Spüle, einem Zweiplattenkochfeld und einem kleinen Kühlschrank.


    Interessant wäre es ja mal zu erfahren, was denn mit dem Vormieter abgesprochen war wenn es schon keinen Kontakt zum Vermieter gegeben hat.
    War im Vorfeld klar, dass die Küche enthalten ist oder war es eine große Überraschung?


    Wenn bei Einzug unklar gewesen ist wo die Küche herkommt bzw. wem sie denn gehört hätte man dies ja auch mit dem VM klären können.
    Aber eine Küche 3 Jahre lang nutzen und dann bei Auszug sagen: Gehört nicht mir, sollen andere den Müll wegräumen geht auch nicht.


    Wenn der Vormieter einfach so andere Gegenstände in der Wohnung lässt ist das deswegen ja auch nicht automatisch Eigentum des Vermieters.

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    Kay, nimm's mir nicht übel, aber Du denkst genauso verquer wie die Rechtsverdreher.


    Ja, ich weiß. Das ist durchaus Absicht... :D


    Deshalb quote ich auch den Rest nicht... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn der Vormieter einfach so andere Gegenstände in der Wohnung lässt ist das deswegen ja auch nicht automatisch Eigentum des Vermieters.


    Das sicher nicht, aber trotzdem befindet sich der Vermieter doch sicherlich irgendwie in der Pflicht, zum Mietbeginn für einen, nennen wir es mal, definierten Ausgangszustand der Wohnung zu sorgen.


    Wenn ich auf der Suche nach einer Wohnung samt Küche bin, und ich finde eine solche, dann kann es mir als Mieter doch völlig wurscht sein, wo diese Küche nun genau herkommt. Sie ist halt da, ich will sie nutzen, und ergo miete ich die Wohnung. Es kann doch nun kaum sein, dass der Vermieter, wenn ich wieder ausziehe, sagen kann: "Moment mal, die Küche da müssen Sie aber mitnehmen/rausschmeißen". Um mein o.g. Bsp. nochmal zu wiederholen: Was wäre denn, wenn die Küche tatsächlich dem Vermieter gehören würde, sie aber - so wie es ja auch tatsächlich ist - nicht im Mietvertrag steht? Dann gehört sie doch auch nicht automatisch mir, und wenn ich das behaupten würde, würde sich der Vermieter - IMHO völlig zu Recht - dagegen wehren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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