Mal wieder eine Frage an die Rechtsexperten des Forums. Eigentlich bin ich mir schon relativ sicher, die Rechtslage zu kennen, aber manchmal kann ja die berühmte zweite Meinung nicht schaden...
Folgende Ausgangslage: Eine typische kleine Studentenwohnung, die seit Jahren von Student zu Student weitervermietet wird. Aktueller Mieter ist vor ca. 3 Jahren eingezogen. In der Wohnung befand sich zu diesem Zeitpunkt eine Küche, deren Vorandensein und Zustand allerdings nicht im Mietvertrag festgehalten wurde. Frisch renoviert wurde die Wohnung damals weder vom Vormieter noch vom Vermieter, der aktuelle Mieter hat jedoch einige Wände aufgrund des erbärmlichen Zustands frisch gestrichen.
Ein Übergabeprotokoll hat der Vermieter nicht haben wollen, es hat nicht einmal physisch eine Übergabe stattgefunden. Die Übergabe sah so aus, dass der neue Mieter die Schlüssel vom Vormieter bekam und den Mietvertrag einige Wochen später im Briefkasten hatte. Überhaupt hat der Vermieter offenbar ein recht lakses Verhältnis zu seinen Mietern und Mietwohnungen. Nebenkostenabrechnungen hat es z.B. nie gegeben, andererseits ist Miete und NK-Abschlag allerdings auch ziemlich niedrig; im Falle einer NK-Abrechnung hätte er m.E. jedes Jahr eine Nachforderung stellen können.
Der Mietvertrag enthält bzgl. Schönheitsreparaturen die inzw. höchstrichterlich für rechtswiedrig erklärten starren Fristen bzgl. Renovierungen, was dazu führt, dass man als Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen (Tapezieren usw.) durchzuführen braucht.
Nun die Frage: Worauf genau ist beim Auszug unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zu achten? Zum einen müssen nach meiner Überzeugung aufgrund der unwirksamen Klauseln hinsichtlich der Renovierungsfristen überhaupt keine Renovierungen vorgenommen werden. Abgesehen davon würde ja ohnehin der Grundsatz gelten, dass die Wohnung beim Auszug so zu übergeben ist, wie sie übernommen wurde, und da sie schon beim Einzug nicht renoviert war, kann der Vermieter schlechterdings zum Auszug eine Renovierung verlangen, auch wenn die Wohnung natürlich in den letzten 3 Jahren nicht besser geworden ist.
Hinsichtlich der Küche sollte gelten, dass diese, weil schon beim Einzug vorhanden, nicht entfernt werden muss.
Für den (m.E. eh unwahrscheinlichen) Fall, dass der Vermieter irgendwelchen Stress machen sollte: Wer befindet sich hinsichtlich der Frage, dass die Wohnung damals bei der Anmietung auch nicht renoviert und dass die Küche bereits vorhanden war, in der Beweispflicht? Muss ich als Mieter beweisen, dass dies so war, oder muss der Vermieter beweisen, dass es seines Erachtens nicht so war? Ist, anders gesagt, ein Übergabeprotokoll etwas, das eher im Interesse des Mieters oder des Vermieters liegt?
Achja, last but not least: Hat es eigentlich für den Vermieter rechtlich gesehen Nachteile (bzw. ergeben sich für den Mieter irgendwelche Ansprüche), dass er nie eine NK-Abrechnung gemacht hat? Dass er diese nur maximal für das vorherige Jahr machen kann, ist klar. Aber verwirkt er nicht vielleicht auch irgendwelche Ansprüche, oder könnte man vielleicht sogar hinsichtlich der gezahlten Abschläge Rückforderungen stellen, wenn er über 3 Jahre nicht eine einzige NK-Abrechnung vorlegt? Nicht falsch verstehen - in diesem Punkt gehts nicht darum, irgendwas zurückzufordern, sondern allenfalls, um ihm für den Fall, dass er sich z.B. bzgl. der Küche dumm anstellt, mit was völlig anderem drohen zu können.
Vielen Dank im Voraus!