Stimmt, beim mobilen "T" nur 9€...
Kündigen bei O2 ?
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Jetzt mal ehrlich... wer sich einen o2 Vertrag abgeschlossen hat ohne vorher zu testen ob wirklich o2-Empfang am Wohnort vorhanden ist oder nicht.... ist selbst schuld. Sich drauf zu verlassen, dass TM Roaming funzt... ist riskant.
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Kanalratte: Da hast Du aber das allererste Post in diesem Thread überhaupt nicht richtig gelesen. Dort steht, es geht nicht mehr...
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Apropos Italien:
Dort sind die Strukturen sowieso ganz andere, das kann man nicht vergleichen. Dort gibt es überwiegend Prepaid-Karten und auch die Verträge haben meist gar keine GG, so wie hier der Genion S Card.
Und die Handys kauft sich in der Tat jeder selbst. Die Verkaufspreise liegen dort aber wiederum so gut wie auf Händler-Einkaufspreisniveau hier in Deutschland. Selbst mit ner Prepaid Karte gibts dort das 6688 für 149€ oder das E65 für 199€ (TRE)Hier in dem Thread ging es aber darum, dass ich seit 1997 zuhause beste Netzversorgung durch T-Mobile hatte und nun gar keine mehr.
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Zitat
Original geschrieben von ictus
Und die dazu abgegebene Begründung ist ja wirklich abenteuerlich, um nicht zu sagen juristisch fragwürdig.Abenteuerlich ist, was Du hier teilweise für grundlegend falsche, durch Halbwissen geprägte juristische Positionen kundgibst.
ZitatBis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Verbotsgesetzes kann ich mich vertraglich zu allem verpflichten, was ich möchte. Ob ich meine vertragliche Verpflichtung dann auch erfüllen kann, ist eine andere Frage. Wo liegt denn da ein Vertrag zulasten Dritter vor?
Es ist im Grunde ganz einfach: O2 schreibt in seine AGB, daß eine Nutzung des T-Mobile-Netzes ermöglicht wird. Dies ist nicht zulässig, weil dadurch ein nicht an dem Rechtsgeschäft Beteiligter (nämlich T-Mobile) zur Leistung mitverpflichtet wird. Andernfalls wäre eine Erfüllung durch O2 unmöglich.
Solche Verträge sind genau das, was Du selber im ersten Satz anführst: ein sittenwidriger Verstoß gegen die Privatautonomie und das war auch niemals strittig.
ZitatWenn sich o2 mir gegenüber vertraglich verpflichtet, das Roaming im Netz von TMO zu ermöglichen, sich o2 aber mit TMO nicht über einen Interprovidervertrag einigen können und ein solcher nicht zustande käme, haftet mir o2 auf Schadensersatz statt der Leistung, weil ihr die Erfüllung meines vertraglichen Anspruchs anfänglich unmöglich ist, § 311 a II BGB.
Ein vertraglicher Anspruch gegen O2 auf Nutzung des Netzes von T-Mobile ist aus den genannten Gründen völlig ausgeschlossen, so daß dessen Nichterfüllung niemals zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
ZitatUnd dass es sich beim TMO-Roaming nicht um eine Nebenleistung handelt, zeigt schon die systematische Auslegung der AGBs:
in Ziffer 4 ist von Leistungen die Rede, Ziffer 13 spricht hingegen von Nebenleistungen.Das kommentiere ich jetzt mal lieber gar nicht erst...
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Zitat
Original geschrieben von RA Fries
Es ist im Grunde ganz einfach: O2 schreibt in seine AGB, daß eine Nutzung des T-Mobile-Netzes ermöglicht wird. Dies ist nicht zulässig, weil dadurch ein nicht an dem Rechtsgeschäft Beteiligter (nämlich T-Mobile) zur Leistung mitverpflichtet wird. Andernfalls wäre eine Erfüllung durch O2 unmöglich.Solche Verträge sind genau das, was Du selber im ersten Satz anführst: ein sittenwidriger Verstoß gegen die Privatautonomie und das war auch niemals strittig.
Jetzt muss ich aber doch auch mal nachhaken.Wenn doch die von o2 bei Vertragsschluss mir bekanntgegebenen AGB schon rechtlich fragwürdig sind,
ist dann der mit mir geschlossene Vertrag überhaupt bestandskräftig ? :confused: -
Hallo.
Ich habe mich gestern mal an O2 gewandt (p.mail), um zu hören, was die so sagen.
Meine Mail:
--------------Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für den Abschluß zweier Genion L - Verträge
(genauer einmal ich, einmal meine Frau). Ich habe jedoch eine dringende
Frage zum Roaming:Bei uns ist das O2 - Netz recht schwach, so daß oft ins Roaming
übergewechselt wird (habe ich mit Loop-Karte getestet). Wie ich jedoch
von einigen Bekannten erfuhr, haben Sie z.B. in Berlin das Roaming nun
abgeschaltet, was für eine große Anzahl von O2 - Kunden nun zum
Netzverlust geführt hat (die Angabe, das O2 - Netz in Berlin wäre stark
genug, ist in Gebäuden offenbar falsch).Da ich ebenfalls im Gebäude (Homezone) telefoniere und natürlich sicher
gehen will, nicht einen Vertrag auf 24 Monate abzuschließen und dann
nach ? Monaten plötzlich das gleiche Problem zu haben:- Ist das D1-Roaming Vertragsbestandteil?
- Besteht bei durch Abschalten dieses Roamings resultierenden
Netzverlust ein Sonderkündigungsrecht?
- Können Sie garantieren, daß im Raum Weilheim-Schongau in den nächsten
24 Monaten kein Abschalten des Roamings erfolgt?Ich bin sehr an dem Abschluß der Verträge interessiert. Ich bitte jedoch
um Verständnis, daß ich hier sicher gehen muß.Gruß
Antwort von O2 heute:
-----------------------------Guten Tag xxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.Wir bauen unser Netz so aus, dass möglichst wenige Versorgungslücken
entstehen. In Bereichen, an denen unser eigenes Netz weiträumig noch
nicht zur Verfügung steht, können Sie das Netz unseres Roaming-Partners
T-Mobile nutzen. Gebiete, die aufgrund unseres weiter fortschreitenden
Netzausbaus weitestgehend von unserem Netz versorgt sind, werden für die
Nutzung von D1 gesperrt. Dabei kann es, wie bei jedem anderen
Mobilfunknetz auch, zu Gebieten kommen, in denen Sie kurz- bis
mittelfristig keine Versorgung haben, (sogenannte Funklöcher).Der National Roaming Vertrag mit T-Mobile(D1) ist unbefristet.
Anbei ein Link zu einem Homezonecheck =>
http://shop2.o2online.de/nw/pr…atung/homezone/index.htmlDie neuesten Informationen, Tipps und Services rund um o2 Germany
erhalten Sie im Internet unter http://www.o2online.de. Wenn Sie sich dort als
Kunde registrieren, können Sie Ihre Vertragsdaten ändern und Ihre
Rechnung einsehen.Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr
sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Danke für Ihre Mithilfe.Freundliche Grüße
Ihr Team von o2 Germany
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"Der National Roaming Vertrag mit T-Mobile(D1) ist unbefristet."
Wow! Wenn das stimmt dann sind die ganzen Spekulationen über das Roaming in 2008 überflüssig. Denn man nahm ja auch an dass die Verträge mit t-mobile auslaufen und o2 deshalb sein eigenes Netz pushen möchte damit man auf t-mobile verzichten kann.
Anderseits ist es mir nun auch klar wieso o2 die letzten jahre gepennt hat. Wenn man schon nen unbefristeten Vertrag hat dann ist es doch bequemer ein Fremdnetz mit zu nutzen anstatt das eigene aufzubauen
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Ich kann keine eindeutige Antwort auf Deine Fragen erkennen,
sie wurden schlichtweg ignoriert :confused:ZitatOriginal geschrieben von applecookie
- Ist das D1-Roaming Vertragsbestandteil?
- Besteht bei durch Abschalten dieses Roamings resultierenden
Netzverlust ein Sonderkündigungsrecht?
- Können Sie garantieren, daß im Raum Weilheim-Schongau in den nächsten
24 Monaten kein Abschalten des Roamings erfolgt?
Unter diesen bedingungen ist der Abschluss von Verträgen wohl eher nicht zu empfehlen,
da sollte man sich besser einen
vertrauenswürdigeren Vertragspartner als o2
suchen, der darf dann auch etwas teurer sein. -
Das kann man wohl sagen.
Allerdings war die Antwort zwischen den Zeilen.
Bei anderen Mobilfunkbetreibern heißt es, daß aufgrund des Netzausbaus NOCH Funklöcher da sind (unversorgte Gebiete). Bei O2 hingegen heißt es, daß aufgrund des Netzausbaus (und der Roamingabschaltung) WELCHE ENTSTEHEN KÖNNEN.
Find ich persönlich durchaus sehr deutlich...
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