Kündigen bei O2 ?

  • Zitat

    Original geschrieben von SnoopyDog
    Ich sehe es wie HandyTim: O2 schreibt unter 4.3 der ABG explizit, daß "O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes (National Roaming)" erbringt. Dies ist ausdrücklich "aktiv" formuliert, im Gegensatz zur eher als "passiv" (Nebenleistung) anzusehenden 4.4 "Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch nehmen, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern ein entsprechende Vereinbarungen getroffen hat (International Roaming)".
    Das bedeutet für mich, das national Roaming mit T-Mobile ist eine aktiv zu erbringende Hauptleistung. D.h. wenn mich O2 bei T-Mobile nicht mehr reinläßt, wenn ich an dem betreffenden Standort kein O2 Netz habe, erfüllt O2 seinen hauptsächlichen Vertragsanteil nicht und ich kann sonderkündigen.


    ich sehe es nicht so :D

  • Was genau siehst Du nicht so und mit welcher Begründung? O2 hat sich vertraglich dazu verpflichtet, seinen Kunden die Nutzung anderer Netze (T-Mobile, nationales Roaming) zu ermöglichen...

  • Juristisch gesehen hat handytim wohl Recht.
    Laut der o2 Netzversorgungskarte müsste ich zuhause vollen Empfang haben MIT o2. Diese Karte wurde aber nicht von jemandem erstellt, der sich mit einem Mobiltelefon bei mir zuhause befand. Und Bleigardienen habe ich auch nicht.

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  • Hallo Leute!
    Ich muß jetzt auch mal meinen Senf mitdazugeben wenn's erlaubt ist!?
    Ich würde es mal von folgender Warte aus betrachten:
    Die Regulierungsbehörde hat damals, als O2 als letzter Netzbetreiber angefangen hat (ich glaub '97), an O2 eine Ausnahmegenehmigung erteilt und zwar das "National Roaming" mit t-mobile.
    Aber einzig und allein aus dem Grund, da der Vorsprung der anderen NB's (D1/D2/e+) schon zu groß war. Von vorneherein war immer klar daß irgendwann diese Kooperation ein Ende finden muß und zwar dann wenn der Ausbau seitens O2 einigermassen flächendeckend abgeschlossen ist!
    Mir hat es als t-mobile und e+ Sympathisant schon immer missfallen dass O2 in dieser Hinsicht Sonderrechte geniesst, sie sollten endlich mal aus der Hüfte kommen und ihr sch... Netz anständig ausbauen so, wie es die anderen auch machen mussten!
    Zeit genug haben sie ja gehabt und 10 Jahre ist meiner Ansicht nach ausreichend, aber vielleicht hat O2 ja nur 3 Servicetechniker für ganz Deutschland die für den Ausbau zuständig sind :D
    Jaja, lieber Beckenbauer und Co. Millionen in den Ar... stecken für die Werbung als anständig in die Netze zu investieren :flop:
    O2 can do, daß ich nicht lache :D


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Keineswegs. Allerdings ist nun gerade jede Form von Roaming ein Lehrbuchbeispiel für eine tatsächliche Nebenleistung. Ein Mobilfunkanbieter kann sich niemals vertraglich verpflichten, seinen Kunden die Nutzung anderer Netze zu ermöglichen. Dies wäre im Ergebnis ein "Vertrag zu Lasten Dritter" und derartige Verträge kennt das deutsche Privatrecht nicht.


    :eek:


    Ein "Lehrbuchbeispiel"? Aus welchem Lehrbuch soll das Beispiel denn stammen? Und die dazu abgegebene Begründung ist ja wirklich abenteuerlich, um nicht zu sagen juristisch fragwürdig.
    Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Verbotsgesetzes kann ich mich vertraglich zu allem verpflichten, was ich möchte. Ob ich meine vertragliche Verpflichtung dann auch erfüllen kann, ist eine andere Frage. Wo liegt denn da ein Vertrag zulasten Dritter vor? Wenn sich o2 mir gegenüber vertraglich verpflichtet, das Roaming im Netz von TMO zu ermöglichen, sich o2 aber mit TMO nicht über einen Interprovidervertrag einigen können und ein solcher nicht zustande käme, haftet mir o2 auf Schadensersatz statt der Leistung, weil ihr die Erfüllung meines vertraglichen Anspruchs anfänglich unmöglich ist, § 311 a II BGB.
    Und dass es sich beim TMO-Roaming nicht um eine Nebenleistung handelt, zeigt schon die systematische Auslegung der AGBs:
    in Ziffer 4 ist von Leistungen die Rede, Ziffer 13 spricht hingegen von Nebenleistungen.

  • O2 KANN sich NICHT verpflichten National-Roaming zu ermöglichen, da National-Roaming in Deutschland NICHT ERLAUBT ist :o
    Es war (oder ist noch) ein Privileg daß O2 geniesst und zwar durch die RegTP und sonst niemanden!
    Ich vermute daß O2 eine zeitliche Frist gesetzt worden ist, bis sie auf eigenen Füssen stehen müssen und das ist auch gut so! Schluß mit der Extra-Wurst für O2 :D
    Wäre National-Roaming erlaubt, was würde dann wohl passieren?
    t-mobile nimmt den Süden, Vodafone den Norden, e+ den Osten und O2 den Westen oder wie? Tolle Wurst, dann hätten wir wieder ein Monopol und die Preise gehen wieder nach oben :D


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Noch weiter nach oben (zumindest bei den beiden "D"s) kann es eigentlich gar nicht mehr gehen. Es kann auch nicht angehen, daß ein Telefonat nach China, Thailand, Brasilien, etc. ohne Vertragsbindung per CbC oder VoIP nur einen Bruchteil dessen kostet, was (beispielsweise) das Rosa T für ein Inlandsgespräch verlangt. Aber das ist ein anderes Thema. Der Threadersteller wohnt in einem Gebiet, in dem laut O2 Netzabdeckungskarte nur T-Mobile Roaming möglich ist (oder evtl. eine neue BTS gebaut wurde, die in dieser Karte nicht ersichtlich ist). Wenn O2 die unter 4. - insbesondere 4.1 und 4.3 - in den AGB aufgeführten Leistungen nicht erbringen kann oder will - aus welchem Grund auch immer - ist SoKü erlaubt.


    Edit: jedoch versuchen sie sich unter 4.5 aus dem Schlamassel herauszuwinden... :confused: Also doch keine SoKü, wenn ein ganzer Ort oder eine ganze Gegend netztechnisch nicht mehr versorgt ist. Dann hilft immer noch
    - Wechsel in die billigste Tarifoption (je nach Restlaufzeit)
    - Nicht-Nutzung des Vertrages
    - die reguläre, fristgerechte Kündigung

  • [QUOTE] Original geschrieben von SnoopyDog
    Noch weiter nach oben (zumindest bei den beiden "D"s) kann es eigentlich gar nicht mehr gehen. Es kann auch nicht angehen, daß ein Telefonat nach China, Thailand, Brasilien, etc. ohne Vertragsbindung per CbC oder VoIP nur einen Bruchteil dessen kostet, was (beispielsweise) das Rosa T für ein Inlandsgespräch verlangt. Aber das ist ein anderes Thema.



    Genau, das ist ein anderes Thema! Und warum sind die Preise so hoch? Z.B. gegenüber Italien? Da sind die Subventionen bei weitem nicht so hoch wie bei uns, da kaufen sich die Kunden ihre Geräte schön brav selber! Und bei uns? Da wird geschimpft zwecks teurer Minutenpreise und auf der anderen Seite gehen die Kunden ins Geschäft und fragen: Krieg ich ein N95 für 0€ mit Vertrag, sonst geh' ich woanders hin! Meine Fresse, von nix kommt nix!


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • koewe: Doch, bei O2 und T-Mobile ist es auch so: Verträge ohne Handy sind 10€/Monat GG billiger, als Verträge mit Mobile. Jedoch sind die Gesprächskosten in jedem Fall mehr oder weniger teuer und das ist es, was uns Kunden drückt. Seit der UMTS-Mega-Abzock-Versteigerung ist mobiles Telefonieren nun mal teurer geworden


    Ach ja: ich stelle meinen Genion "S" nun definitiv auf "L" um, es lohnt sich für mich :D


    Aber das hat nun nichts mehr mit dem Thema SoKü wegen mangelnder Netzversorgung zu tun.

  • [QUOTE] Original geschrieben von SnoopyDog
      koewe: Doch, bei O2 und T-Mobile ist es auch so: Verträge ohne Handy sind 10€/Monat GG billiger, als Verträge mit Mobile. Jedoch sind die Gesprächskosten in jedem Fall mehr oder weniger teuer und das ist es, was uns Kunden drückt. Seit der UMTS-Mega-Abzock-Versteigerung ist mobiles Telefonieren nun mal teurer geworden


    Verträge ohne Handy sind 9€/Monat GG billiger und die Gesprächspreise sind gleich teuer! Dass die Handygespräche bei uns immer noch so teuer sind ist aber eine Sache die sich über die Jahre so entwickelt hat und das kann man nicht einfach mit neuen Tarifen ohne Handy ungeschehen machen! Sowas dauert!
    Aber Du hast recht, jetzt wirds OffTopic :D


    MfG koewe

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