ZitatOriginal geschrieben von SnoopyDog
Ich sehe es wie HandyTim: O2 schreibt unter 4.3 der ABG explizit, daß "O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes (National Roaming)" erbringt. Dies ist ausdrücklich "aktiv" formuliert, im Gegensatz zur eher als "passiv" (Nebenleistung) anzusehenden 4.4 "Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch nehmen, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern ein entsprechende Vereinbarungen getroffen hat (International Roaming)".
Das bedeutet für mich, das national Roaming mit T-Mobile ist eine aktiv zu erbringende Hauptleistung. D.h. wenn mich O2 bei T-Mobile nicht mehr reinläßt, wenn ich an dem betreffenden Standort kein O2 Netz habe, erfüllt O2 seinen hauptsächlichen Vertragsanteil nicht und ich kann sonderkündigen.
ich sehe es nicht so