Kündigen bei O2 ?

  • Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    würde jeder Sokündigen wollen weil er im letzten Winkel im Keller keinen Empfang hat. Und das ist eben nicht möglich.


    naja Keller ist ja übertrieben :p
    wir haben ja doch knapp 7000 Einwohner und es funktioniert nirgendswo.



    Was meinst du mit NB ??



    Danke & Gruß

  • NB= Netzbetreiber.
    Wir haben 50000 Einwohner und es geht mitten in der Stadt schlecht.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
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    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Man muss auf jeden Fall zwei verschiedene Situationen unterscheiden:


    Einmal der Fall, dass es an dem Ort noch nie Netzempfang gegeben hat und der andere Fall, dass die Netzversorgung durch Roaming gegeben war und nachträglich von o2 deaktiviert wurde.


    Im ersten Fall ist eine außerordentliche Kündigung wohl kaum möglich, da die Netzbetreiber sich in diesem Fall über die AGB abgedeckt haben. Dann hat man Pech gehabt, man hätte ja den Empfang vor Vertragsabschluss testen können.


    Im zweiten Fall ist eine außerordentliche Kündung meiner Meinung nach möglich. Schließlich konnte man die Netzverfügbarkeit vorher testen und hat eventuell gerade deswegen den Vertrag abgeschlossen. Nur o2 hat es zu verantworten, dass der Netzempfang nicht mehr gewährleistet ist (durch Barring des T-Mobile Roamings).


    Das Barring wird von o2 nirgendwo direkt beschrieben, weder auf der Webseite noch in den AGB...

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • In einigen Gebieten gibt es kein Roaming mehr, da o2 ihre eigene Versorgung für gut genug hält (somit Roaming plötzlich gesperrt). Schließlich muss o2 ordentlich an t-mobile für Roaming blechen.
    In den AGBs wird leider keine Versorgung garantiert. Es ist auch möglich einen Genion ohne Homezone zu bekommen, auch diese wird nicht zugesichert.
    Von daher gehts wohl nur über Kulanz.

  • Da es sich bei dem T-Mobile-Roaming lediglich um eine sogenannte Nebenleistung handelt, ist eine außerordentliche Kündigung leider nicht möglich. Man kann aber natürlich dennoch versuchen, auf Kulanzbasis etwas zu erreichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Da es sich bei dem T-Mobile-Roaming lediglich um eine sogenannte Nebenleistung ...............


    o2 hat es nun wohl tatsächlich geschafft, dass man alles unter Nebenleistungen abhaken kann und man die Meinung von o2 übernimmt.


    Wenn ich bei o2 einen Vertrag abschließe und o2 weiß, dass man an dem Ort, wo man wohnt nur über das T-Mobile Roaming telefonieren kann, dann kann man wohl nicht mehr von einer Nebenleistung sprechen, wenn es nach dem Abschalten des Roamings auch kein o2 Netz gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    o2 hat es nun wohl tatsächlich geschafft, dass man alles unter Nebenleistungen abhaken kann und man die Meinung von o2 übernimmt.


    Keineswegs. Allerdings ist nun gerade jede Form von Roaming ein Lehrbuchbeispiel für eine tatsächliche Nebenleistung. Ein Mobilfunkanbieter kann sich niemals vertraglich verpflichten, seinen Kunden die Nutzung anderer Netze zu ermöglichen. Dies wäre im Ergebnis ein "Vertrag zu Lasten Dritter" und derartige Verträge kennt das deutsche Privatrecht nicht.


    Die vertragliche Verpflichtung von O2 kann sich mithin stets nur auf die Versorgung durch deren eigenes Mobilfunknetz beziehen. Über dessen Ausbaustand hat sich der Kunde vor Vertragsschluß zu informieren. Unterläßt er dies oder schließt er gar sehenden Auges einen Vertrag ab, obwohl bei ihm keine O2-Versorgung gewährleistet ist, hat er einfach Pech gehabt.

  • Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Ein Mobilfunkanbieter kann sich niemals vertraglich verpflichten, seinen Kunden die Nutzung anderer Netze zu ermöglichen.


    o2 schreibt in AGB-Punkt 4.3, dass o2 auch Dienste im T-Mobile Netz anbietet.


    Am Ort A gibt es nur T-Mobile-Netz. Der Kunde testet das mit einer o2-Karte. Diese SIM-Karte zeigt beispielsweise nicht an, dass es dort nur T-Mobile-Netz gibt, sondern zeigt (auch im T-Mobile Roaming) immer "o2 - de" an. Der Kunde schließt einen Vertrag ab.


    o2 meint danach, das Gebiet zu barren, also das Roaming einzustellen, der Kunde hat kein Netz mehr.


    Auf was will sich o2 berufen? Sie haben sich kein Recht vorbehalten, das Roaming einzustellen, im Gegenteil, sie haben das National Roaming in den AGB extra hervorgehoben und keine Klausel zum Thema Barring eingebracht.


    Und Punkt 4.5 trifft es auch genau. IMO spricht Punkt 4.5 nur von temporären Beeinträchtigungen und nicht von dauerhafter Nichtversorgung. Und genau bei den temporären Störungen hat man keine Kündigungsrechte. Dies lässt aber wieder die Rechte bei dauerhafter Nichtversorgung offen.


    Auch Punkt 4.6 untersagt dem Kunden ein Kündigungsrecht, wenn er dafür verantwortlich ist, dass es an einem bestimmten Ort keine Netzversorgung gibt. Im obigen Fall ist aber alleine o2 dafür verantwortlich.



    Zitat

    Die vertragliche Verpflichtung von O2 kann sich mithin stets nur auf die Versorgung durch deren eigenes Mobilfunknetz beziehen. Über dessen Ausbaustand hat sich der Kunde vor Vertragsschluß zu informieren. Unterläßt er dies oder schließt er gar sehenden Auges einen Vertrag ab, obwohl bei ihm keine O2-Versorgung gewährleistet ist, hat er einfach Pech gehabt.


    Das sehe ich anders.


    Wenn T-Mobile z.B. das National Roaming-Abkommen kündigt oder einschränkt ok, aber hier hat einzig und alleine o2 die Nichtversorgung zu vertreten (es gibt nur finanzielle Gründe für das Abstellen des Roaming).


    Der Kunde kann sich noch so genau informieren, solange es SIM-Karten gibt, die in gewissen Endgeräten auch im T-Mobile Roaming "o2 - de" anzeigen bringt das nichts.


    Was ich von einem seriösen Mobilfunkanbieter erwarte ist, dass er seine Kunden aufklärt. Wieso schreibt o2 nicht in die AGB, dass o2 in Gebieten mit xy % Eigenversorgung das Roaming einstellen kann? Wieso erwähnen sie das Barring an keiner Stelle? Wieso geben sie SIM-Karten aus, die in Fremdnetzen "o2" anzeigen?

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  • Ich sehe es wie HandyTim: O2 schreibt unter 4.3 der ABG explizit, daß "O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes (National Roaming)" erbringt. Dies ist ausdrücklich "aktiv" formuliert, im Gegensatz zur eher als "passiv" (Nebenleistung) anzusehenden 4.4 "Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch nehmen, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern ein entsprechende Vereinbarungen getroffen hat (International Roaming)".
    Das bedeutet für mich, das national Roaming mit T-Mobile ist eine aktiv zu erbringende Hauptleistung. D.h. wenn mich O2 bei T-Mobile nicht mehr reinläßt, wenn ich an dem betreffenden Standort kein O2 Netz habe, erfüllt O2 seinen hauptsächlichen Vertragsanteil nicht und ich kann sonderkündigen.

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