Wie läuft Stornierung eines Vertrages ab?

  • Die Stornierung hat auch nix mit o2 primär zu tun, sondern mit dem Händler. Er ist Dein Ansprechpartner.
    Es kann auch gut sein, dass der Storno abgelehnt wurde und der Händler das nicht so sagt und versucht den Storno noch durch zu bekommen.


    Zu einer Rücklastschrift würde ich nicht raten. Am Ende kommen höhere Kosten auf Dich zu, denn Du hast nun mal einen Vertrag unterschrieben und ein Rücktrittsrecht im Laden gibt es nicht. Sofern der Storno nicht wirklich durch ist, bist du zahlungspflichtig.


    Anstatt o2, würde ich dem Händler mal langsam einheizen!


    Grüße
    Scenic24

  • Zitat

    Original geschrieben von Synbios
    Ich habe keine Bestätigung von o2, die bekomme ich erst wenn die Provision erstattet wurde. Ich habe lediglich eine Bestätigung von dem Händler...


    Die Bestätigung vom Händler hast Du schriftlich? Wenn nicht, siehts düster aus. Ich weiß ja nicht, wie das o2 handhabt, aber bei anderen Anbietern kann der Händler nur in einer bestimmten Frist einen Provisionsverzicht einreichen..

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Meines Meinung nach solltest Du mal genau auf den Antrag schauen. Hast du einen Mobilfunktvertrag mit einem Händler abgeschlossen? Wohl eher nicht. Denn auf dem Antrag wird wohl eher o2 stehen. Also wer ist dein Ansprechpartner? Ich denke mal o2. Der Händler ist nur der Vermittler. Insbesondere sollte man da mal wieder und wieder das deutsche Rechtssystem heranzitieren: Du schliesst in der Regel einen Vertrag über eine Dienstleistung (o2) über Mobilfunk ab. Weiterhin einen Kaufvertrag mit dem Händler über z.B. Hardware. Du hättest, sollte meine Vermutung denn überhaupt richtig sein, beim Vertragspartner kündigen müssen. Also: Hardwareprobleme = Händler und Mobilfunktprobleme = o2. Über die Frage Storno oder Fernabsatz... soll hier noch garnicht diskutiert werden. Zu verfrüht.
    Schau mal nach und gib Bescheid. MfG.

  • sogar: Der Händler fungiert nicht nur als "Vermittler" des Vertrages! Wie bereits mehrfach erwähnt wurde, kassiert er für den Vertrag eine Provision. Insofern ist er am Vertragsverhältnis direkt beteiligt. Da es bei Ladengeschäften i.d.R. kein Rücktrittsrecht gibt (es sei denn, der Händler bietet dies an, was aber bei Mobilfunkverträgen nicht üblich ist), hast Du nach Unterschrift u. Freischaltung der SIM eigentlich keine Chance mehr.
    Es sei denn, der Händler zeigt sich im Sinne des Kunden kulant - in diesem Fall hat er gegenüber o2 bestimmte Vorgehensweisen einzuhalten (die beschriebene Provisionsverzichtserklärung muss er eben schriftl. einreichen).


    Synbios: Warst Du dabei, als der Händler den Storno an o2 geschickt hat? Ich, an deiner Stelle, würde dem Händler regelmäßig persönlich oder telefonisch auf den Füßen stehen... bis Du endlich aus dem Vertrag raus bist.

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Ich war natürlich nicht dabei, aber wie geschrieben wurde mir der Antrag auf Storno von o2 bestätigt und gesagt, dass dieser rückwirkend auch eintritt, sobald die Provision rückgebucht wurde.


    Ich habe mir die AGBs zum Betreff 'Widerrufsrecht' durchgelesen und dort hieß es, dass man eine Frist von 2 Wochen hat und sie vorzeitig nur erlischt, wenn man die Dienstleistung in Aspruch nimmt. Was mir ohne SIM Karten wohl kaum möglich ist.
    Es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag, den ich fristgerecht widerrufen habe, was mir auch bestätigt wurde und ich schriftlich vorliegen habe (eMail).


    Inwiefern könnte es da Probleme geben??

  • Zitat

    Original geschrieben von Synbios


    Es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag, den ich fristgerecht widerrufen habe, was mir auch bestätigt wurde und ich schriftlich vorliegen habe (eMail).


    Inwiefern könnte es da Probleme geben??


    Entweder ich hab es überlesen od. du hattest diesen Fakt bisher noch überhaupt nicht erwähnt.. Wenn dem so ist, bist Du natürlich auf der sicheren Seite - sofern du den Vertrag binnen der 14 Tage nicht genutzt hast. Trotzdem ist dabei d. Händler dein Ansprechpartner.

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Zitat

    Original geschrieben von MrBlonde
    Entweder ich hab es überlesen od. du hattest diesen Fakt bisher noch überhaupt nicht erwähnt.. Wenn dem so ist, bist Du natürlich auf der sicheren Seite - sofern du den Vertrag binnen der 14 Tage nicht genutzt hast. Trotzdem ist dabei d. Händler dein Ansprechpartner.


    In seinem Eröffnungsposting steht:
    "Und zwar wollte ich einen o2 Duo Vertrag über einen Händler abschließen, hab diesen dann aber wegen Unstimmigkeiten mit diesem wieder storniert."


    da ist nix mit Wiederuf.....

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Handyhasser: Ich glaube auch, dass der TE hier einiges durcheinander wirft..
    Wenn der TE den Vertrag im Shop abgeschlossen hatte, so hat dies nichts mit Fernabsatz zu tun (auch wenn die Firmenzentrale v. o2 in München ist).

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • War so mit der Stornierung beschäftigt, dass ich anstelle von Widerruf, Stornierung schrieb.
    Also, ich habe die Verträge ONLINE bei einem Händler (http://www.handyzek.de) abgeschlossen! Und den Kauf innerhalb von 14 Tagen WIDERRUFEN! Der Händler sollte den Vertrag dann stornieren, da er von o2 bereits genehmigt wurde. So ist der Sachverhalt!


    In diesem Fall bin ich doch auf der sicheren Seite!?!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!