Hm, dann wäre für mich die Sache eindeutig - ist daher auch komisch, dass VV keine Vertragskopie zuschickt
Scheint aber nicht so leicht zu werden - hast du evtl. Rechtschutz?
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Hm, dann wäre für mich die Sache eindeutig - ist daher auch komisch, dass VV keine Vertragskopie zuschickt
Scheint aber nicht so leicht zu werden - hast du evtl. Rechtschutz?
ZitatOriginal geschrieben von karl_11
Mit wem müßte ich mich jetzt rumstreiten, mit VV oder dem Händler?
kannst ja bei VV online nachschauen wie die Konditionen für deinen Vertrag sind.
wie ist die genaue Bezeichnung für den von dir beschriebenen Vertrag?
wen es um Erstattung von anfallenden GG geht ist der Händler dein Ansprechpartner - wenn es um Details zum eigentlichen vertrag geht ist eben VV dein Ansprechpartner.
Zitatwen es um Erstattung von anfallenden GG geht ist der Händler dein Ansprechpartner - wenn es um Details zum eigentlichen vertrag geht ist eben VV dein Ansprechpartner.
Es geht in erster Linie um die Einhaltung des Vertrages, dann also VV.
Beruft sich allerdings VV auf die Zahlung der Grundgebühr dann der Händler?
Wenn ich einen Anwalt beauftragen würde, an wem müßte er sich wenden, VV oder Händler?
Rechtsschutz?, ja hab ich.
Händler und Provider
Hallo karl_11,
in deinem Fall ist eine Rechtschutzversicherung wünschenwert.
Folgender mir sich ergebender Sachverhalt:
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der 24 Monate durch eine Einmalzahlung in Form eines Guthaben auf dein Bankkonto grundgebührenfrei sein sollte.
Einige Monate davon hast du wohl als Einmalzahlung auf dein Bankkonto erhalten. Die restlichen Monate wohl als Startguthaben direkt auf dein Kundenkonto bei Victorvox.
Folgende Punkte solltest du prüfen:
1. Hat dich der Händler auf den Verfall des Startguthaben hingewiesen?
2. Ist der Verfall des Startguthaben irgendwo schriftlich festgehalten, z.B. in den AGB oder direkt im Vertragsformular?
3. Lass dir durch Victorvox zeigen, wo das mit dem Verfall des Startguthaben stehen soll.
Was du noch machen kannst:
Schildere deinen Fall der Verbraucherschutzzentrale. Wenn das nicht weiterhilft, dann nimm dir einen Anwalt und lasse das durch ihn prüfen.
Allgemein zu mir:
Ich möchte hier weder Victorvox, noch den Händler anprangern oder schlecht machen. Ich gebe nur Tipps, wie man sich in solchen Fällen verhalten kann.
Ich gebe hier meine private persönliche Meinung ab und bitte dies zu berücksichtigen.
Sollte sich durch meine Aussagen irgendeine Person gestört, beleidigt oder im Nachteil sehen, so bitte ich meinem Beitrag durch die Administration ändern zu lassen.
Vielen Dank!
Viele liebe Grüße!
Thomas
ZitatOriginal geschrieben von karl_11
Es geht in erster Linie um die Einhaltung des Vertrages, dann also VV.
wie nennt sich denn dein Vertrag - dann ist zumindest herauszufinden wie die Grundlagen dabei sind (also GG pro Monat und mögliche Sonderkonditionen (wie GG-Befreiung oder Startguthaben)
ZitatOriginal geschrieben von karl_11
Beruft sich allerdings VV auf die Zahlung der Grundgebühr dann der Händler?
so wird es wohl kommen.
mir persönlich ist zumindest kein Vertrag bei VV bekannt der von VV aus Grundgebührbefreit war - es gab nur oft Aktionsangebote durch Händler die einen Teil der Händlerprovision auf dein Kundenkonto eingezahlt haben.
ZitatOriginal geschrieben von karl_11
Wenn ich einen Anwalt beauftragen würde, an wem müßte er sich wenden, VV oder Händler?
je nachdem wer dir die Grundgebührbefreiung damals versprochen hat.
Re: Händler und Provider
ZitatOriginal geschrieben von handygeiz.info
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der 24 Monate durch eine Einmalzahlung in Form eines Guthaben auf dein Bankkonto grundgebührenfrei sein sollte.
Einige Monate davon hast du wohl als Einmalzahlung auf dein Bankkonto erhalten. Die restlichen Monate wohl als Startguthaben direkt auf dein Kundenkonto bei Victorvox.
oder es war eine Einmalzahlung auf das Kundenkonto bei VV - davon werden dann solange noch Guthaben vorhanden ist die anfallenden Kosten abgezogen. Der Kunde hat durch die Methode keinerlei Buchungen auf dem privaten Bankkonto
Zitatoder es war eine Einmalzahlung auf das Kundenkonto bei VV - davon werden dann solange noch Guthaben vorhanden ist die anfallenden Kosten abgezogen. Der Kunde hat durch die Methode keinerlei Buchungen auf dem privaten Bankkonto
es gab nie eine Buchung auf mein Bakkonto.
Lt. Aussage von VV wurde das Startguthaben angelegt, welches nach dem 12 Monat bei nicht in Anspruchnahme verfällt.
Es gab nie einen Hinweis des Händlers, auf diese Tatsache, hätte sich ja auch mit der Werbung gebissen.
Das ein Guthaben irgendwann verfällt, ist ebenfalls aus den unterlagen nicht zu sehen.
So wie ich die Sache sehe, werde ich wohl einen Anwalt damit beauftragen müssen.
ZitatOriginal geschrieben von karl_11
es gab nie eine Buchung auf mein Bakkonto.
Lt. Aussage von VV wurde das Startguthaben angelegt, welches nach dem 12 Monat bei nicht in Anspruchnahme verfällt.
dann ist es ziemlich wahrscheinlich dass du einen Vertrag mit Grundgebühr hast, die durch eine Aufbuchung des Händlers auf dein Kundenkonto bei VV ausgeglichen wurde. Leider wurde eben der Fehler gemacht den Bertrag des Startguthabens miteinzurechnen.
du kannst dies ja in den online-Rechnungen bei VV selbst nachsehen. Dort steht dann auch welcher Vertrag dies bei dir eigentlich ist. Ohne diese Angabe ist sowieso alles nur Spekulation.
:top:
wir brauchen schon zuverlässige, objektive und richtige infos, um im falschen forumsbereich dann wenigstens sinnvolle antworten geben zu können.
Zitatwir brauchen schon zuverlässige, objektive und richtige infos, um im falschen forumsbereich dann wenigstens sinnvolle antworten geben zu können.
sorry lizzard, wie Du bemekt hast, bin ich neu in diesem Forum. Das nächste mal versuche ich den richtigen Bereich zu treffen.
Zu dem Paket kann ich keine Aussage machen. Auf der Rechnung steht nur "Monatl. Paketpreis" € 6,47 und dann das Datum (Monat).
Desweiterem habe ich mir nochmals den Vertrag angesehen. Es ist, wie bereits gesagt, ein buntes Werbeblatt, mit angepriesenen € 0,00 Kosten in den ersten 24 Monaten. Die Grundgebühr wird erst ab dem 24 Monat fällig! (Vorderseite)
Rückseite
Vertragsdaten, Name, Vorname, Geb.-Datum, Anschrift, etc.
Ganz klein unten stelle ich einen Widerspruch zur Vorderseite fest.
Grundgebührenbefreiung in den ersten 18 Monaten, zusätzlich ein Guthaben von 50,00 Euro.
Vorderseite - Werbung; rückseite weischt ab von der Vorderseite!?
Es steht definitiv nirgends, das das Guthaben innerhalb der ersten 24 Monate irgendwann verfällt!
Ist dieser Vertrag seriös oder nicht.
Als Laie sehe ich mich natürlich veralbert. Vorne so, hinten ganz anders.
Es war nie die rede davon, ich habe mehrmals unter Zeugen nachgefragt, als ich den Vertrag abgeschlossen habe, alle Argumente und Antworten des Händlers bezog sich immer auf die Vorderseite.
Fakt ist, selbst wenn die ausgefüllte Rückseite entscheiden sollte, es steht nirgends, das das Guthaben verfällt.
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