ZitatOriginal geschrieben von knocker
Ob man nun noch in einer anderen Wohnung wohnt, interessiert dabei nicht. Es ist ja erstmal unwichtig, ob man sich mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anmeldet. Hauptsache, man meldet sich an.
Das ist so natürlich nicht richtig, bei der Anmeldung muss ja angegeben werden, ob es sich um die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Normalerweise machen die Meldeämter keinen Stress, wenn man die Frist um ein paar Tage oder wenige Wochen überzieht, aber das kann natürlich von Amt zu Amt oder Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter völlig verschieden sein.
Am besten ist es, ein Einzugsdatum anzugeben, das nicht allzu weit in der Vergangenheit liegt, es wird ja normalerweise nicht nachgeprüft. Ein Nachweis (wie z.B. Mietvertrag) wird -zumindest in Bayern- nicht verlangt.
Man sollte nur darauf achten, dass das Anmeldedatum bei der Zuzugsgemeinde und das Abmeldedatum beider Wegzugsgemeinde übereinstimmt, da die Ämter sich gegenseitig informieren.