ZitatOriginal geschrieben von hillsdevil
In der alten stand nix von Kosten und ne neue AGB hab ich nie bekommen.
Ob du die neuen AGB bekommen hast oder nicht ist relativ schnuppe, da diese auf "übliche" Weise bekannt gegeben werden müssen. Vielleicht reicht dafür schon ein Aushang in deren Geschäfträumen aus.
Relevant ist nur ob du, wenn es sich um ein verlängertes Vertragsverhältnis handelt, bei dieser Verlängerung diesen neuen AGB zugestimmt hast.