wie gegen ebay betrüger vorgehen

  • hab ich jetzt richtig verstanden?



    du hast bei ebay was verkauft, er aber nicht bezahlt bzw. sagt er hat bezahlt und du hast nichts bekommen?


    wenn das so ist, sag ihm das er bis zu einem datum zeit hat, sonst ist es vorbei und er bekommt ne negative und fertig...



    oder hast du ihm die ware im vorraus geschickt? :confused:

  • Zitat

    oder hast du ihm die ware im vorraus geschickt? :confused:


    Genau das hat er wohl gemacht... :rolleyes:


    Deswegen habe ich mich aus dieser Diskusion im Anschluss herausgehalten.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Das ist der springende Punkt.


    Zitat

    Original geschrieben von Nr.6
    hallo


    warum er hat die ware ja schon. ..................


    Deshalb reicht eine negative Bewertung vermutlich nicht mehr aus, wenn er nicht auf dem Verlust sitzen bleiben will..


    Ich schätze er wird die Konsequenzen daraus ziehen, so oder so.

  • erst mal bei Ebay melden...
    Dann versucht ebay sich darum zukümmern. Wennsnicht klappt zeigst du ihn an, aber vielleicht ist die Kohle inder Zwischenzeit ja auch da.

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • 1) Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten
    2) Mahnverfahren einleiten, glaub die Vorleistungskosten sind da 25,- Euro, kannst aber geltend machen


    hth :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    1) Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten
    2) Mahnverfahren einleiten, glaub die Vorleistungskosten sind da 25,- Euro, kannst aber geltend machen


    hth :)


    Punkt 1 würde ich mir schenken, da sowas i.d.R. mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.


    Punkt 2 ist der richtige Weg! Einfach einen Vordruck für ein gerichtliches Mahnverfahren kaufen (gibts in jedem Schreibwaren Laden) dann hat der Typ zwei Wochen Zeit zu widersrprechen, tut er dies kommt es zu einem Gerichtsverfahren, allerdings am Wohnort des Beschuldigten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Und glaubt hier eigentlich wirklich jemand, dass sich ein gerichtliches Verfahren wegen diesem Auktionsbetrag lohnen würde?


    Ja ich!


    Ich wurde mal seinerzeit gut reingelegt auf ebay indem ich defekte Ware bekommen habe. Es ging zwar nur um 125 € aber da ich das ganze Vorgehen der Gegenseite mehr als Dreist empfand und das nicht auf mir sitzen lassen wollte, habe ich das Ganze vor Gericht gebracht und auch gewonnen!


    Ihr hättet mal das blöde Gesicht der Gegenseite sehen müssen als der Richter das Urteil fiel, aber genau wie Lord Arsch hier argumentiert , hat auch mein Gegner seinerzeit wohl nicht mit einer Klage gerechnet, da es "nur" um vermeintlich wenig Geld ging.....


    Alleine das solche Leute mit Ihrer Masche nicht durchkommen, sollte man sich nicht zu Schade sein mehr zu tuen auch wen es mit Aufwand verbunden ist.....

  • Also wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, dann einfach eine Zahlungsfrist setzten, falls das Geld nicht da ist, die Versicherung anrufen, mit Anwalt einen Termin vereinbaren und die Sache in den Gang setzen.


    Nachteil: Zeitverlust (also zinsen :D )
    Vorteil: die Gegenseite MUSS irgendwann zahlen und nicht nur 200 euro (manchmal hilft es alleine über so einen Weiterverlauf aufzuklären :cool: )...

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